Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen ARGE ein – BIV-OT betroffen

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Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen ARGE ein – BIV-OT betroffen

Dortmund, 06. November 2023 – 16:09

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen ARGE-Mitglieder ein

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft von Leistungserbringergemeinschaften und Verbänden in den Bereichen Reha und Pflege (ARGE) können aufatmen: Das Bundeskartellamt hat das gegen sie eingeleitete Kartellverwaltungsverfahren gegen die Abgabe von Verpflichtungszusagen eingestellt. Mit den Verpflichtungszusagen konnte die ARGE die vorläufigen Bedenken des Kartellamtes ausräumen und das Verwaltungsverfahren erfolgreich abschließen.

Die ARGE, zu der auch der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) gehört, hatte im Jahr 2021 kollektive Verhandlungen von Hilfsmittelverträgen in den Bereichen Reha und Pflege durchgeführt. Damals befand sich Deutschland mitten in der Corona-Pandemie, der größten globalen Gesundheitskrise seit Jahrzehnten. Trotz der Pandemie und explodierender Fracht- und Rohstoffkosten war es von entscheidender Bedeutung, die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechtzuerhalten. Individuelle Verhandlungen der Leistungserbringerverbände mit den Kostenträgern brachten jedoch bis zum Herbst 2021 keine Ergebnisse. Daher sollten die gemeinsamen Verhandlungen der ARGE eine schnelle, unbürokratische und zeitlich begrenzte Lösung zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung für Millionen Versicherte in Deutschland bieten.

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Jedoch waren Bedenken des Bundeskartellamts Grund zur Auflösung der ARGE und zur Nichtverlängerung der von ihr verhandelten Verträge. Diese Verträge existieren nicht mehr.

Für den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ist es wichtig zu betonen, dass das Verfahren nicht die Zulässigkeit von Vertragsverhandlungen und -abschlüssen von einzelnen ehemaligen ARGE-Mitgliedern und deren verbundenen Unternehmen betrifft. Die Arbeit des BIV-OT kann somit fortgesetzt werden. Der Spitzenverband kann auch weiterhin für die von ihm vertretenen Betriebe beitrittsfähige und am Wirtschaftlichkeitsprinzip orientierte Verträge mit den Kostenträgern verhandeln und abschließen. Somit setzt sich der BIV-OT weiterhin für eine individuelle, qualitätsgesicherte und wohnortnahe Hilfsmittelversorgung durch seine Mitgliedsunternehmen ein.

Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125
E-Mail: kommunikation@biv-ot.org

Original-Content von: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, übermittelt durch news aktuell

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8 Antworten

  1. Also ich finde, dass das Verfahren gegen ARGE hätte weitergehen sollen. Einfach so einzustellen ist doch unfair!

    1. Das Verfahren wurde ausreichend geprüft und entschieden. Es ist nicht an uns, über die Fairness der Entscheidung zu urteilen. Hört auf, euch über Dinge aufzuregen, die wir nicht beeinflussen können. Akzeptiert es einfach und weiter gehts.

  2. Also ich finde es total übertrieben, dass das Verfahren gegen ARGE eingestellt wurde. Das ist doch eindeutig unfair!

    1. Quatsch! Solche Behauptungen ohne Beweise anzustellen ist lächerlich. Statt wilden Verschwörungstheorien zu folgen, sollten wir uns auf Fakten konzentrieren.

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