Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Neue Vereinbarung der Bundesärztekammer verbessert Versorgung für Herzpatienten

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben ab 1. Januar 2024 gemeinsame Abrechnungsempfehlungen für das Telemonitoring von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz vereinbart. Dabei werden Vitaldaten wie Blutdruck, Puls und Herzströme in Echtzeit aus der Ferne an Fachärzt:innen übermittelt, um bei Bedarf schnell die Medikation anzupassen. Studien belegen, dass dieses Verfahren die Lebenserwartung der Betroffenen erhöht und Krankenhaus-Aufenthalte reduziert. Die Regelung gilt bis Ende 2026 und sichert den Ärzt:innen eine auskömmliche Vergütung.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

Neue Abrechnungsempfehlungen für Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz

Um die Überwachung und Behandlung von Menschen mit Herzschwäche mit Hilfe modernster telemedizinischer Technik zu verbessern, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zum „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz“ vereinbart. Dabei werden wichtige Vitalwerte der Patientinnen und Patienten regelmäßig aus der Ferne kontrolliert, sodass die betreuenden Fachärztinnen und -ärzte im Bedarfsfall schneller eingreifen können.

Durch tragbare Messgeräte oder implantierte Sensoren werden aktuelle Messwerte etwa zu Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Körpertemperatur oder Herzströmen in Echtzeit übertragen. Wirkungsstudien zeigen, dass durch die regelmäßige Kontrolle dieser Parameter und die schnellere Anpassung der Medikation die Lebenserwartung der Patienten mit einer chronischen Herzinsuffizienz steigt und die Zahl von Einweisungen ins Krankenhaus verringert werden kann.

Vor diesem Hintergrund haben sich BÄK und PKV zusammen mit den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder auf konkrete Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen geeinigt. Sie sichern den Fachärztinnen und -ärzten eine auskömmliche Finanzierung des Telemonitorings.

Die Vereinbarung gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2026. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen sich die Beteiligten dann rechtzeitig über eine Verlängerung bzw. Anpassung dieser Empfehlungen verständigen.

Bei den medizinischen Indikationen für den Einsatz des Telemonitorings bietet die Vereinbarung von BÄK und PKV auf Grundlage der aktuellen Studienlage einen weiteren Rahmen als die Vorgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung .

Telemedizin im Wandel: Wie Telemonitoring die Gesundheitsversorgung neu gestaltet

Telemonitoring eröffnet vielfältige Chancen für das deutsche Gesundheitswesen, indem es Patient:innen, medizinischem Personal und dem gesamten System spürbare Vorteile bringt. Besonders für chronisch erkrankte Menschen bietet diese Technologie ein erhebliches Verbesserungspotenzial in der Alltagsversorgung und Patientensicherheit. Durch den Einsatz digitaler Fernüberwachung können Gesundheitsdaten kontinuierlich erfasst und ausgewertet werden, was schnelle Reaktionen bei kritischen Veränderungen ermöglicht und damit Risiken minimiert.

Die Auswirkungen von Telemonitoring sind nicht nur individuell spürbar, sondern verändern auch grundlegende Abläufe im Gesundheitswesen. Es trägt dazu bei, Versorgungslücken zu schließen, indem Patient:innen in ländlichen oder unterversorgten Regionen besser betreut werden können. Gleichzeitig lassen sich durch frühzeitige Interventionen Krankenhausaufenthalte reduzieren, was langfristig eine Entlastung der Gesundheitskosten bedeutet. Somit bietet Telemedizin nicht nur medizinischen Mehrwert, sondern auch gesellschaftlichen Nutzen durch effizientere Ressourcennutzung.

Welche Vorteile bringt Telemonitoring für Herzpatienten?

Für Herzpatienten ist Telemonitoring besonders relevant, da die kontinuierliche Überwachung von Vitalparametern wie Herzfrequenz und Blutdruck lebenswichtige Informationen liefert. Diese ermöglichen eine engmaschige Kontrolle des Krankheitsverlaufs und unterstützen eine individuell abgestimmte Therapie. Die Technologie verbessert die Sicherheit der Patient:innen, da kritische Zustände früh erkannt und medizinische Maßnahmen rasch eingeleitet werden können. Darüber hinaus fördert Telemonitoring die Selbstbestimmung der Patient:innen, die durch einfache Technik mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Gesundheit erhalten.

Wie verändert Telemedizin das Gesundheitssystem?

Telemedizin transformiert das Gesundheitssystem grundlegend, indem sie digitale Versorgungskonzepte etabliert, die flexibler, patientennäher und ressourcenschonender sind. Sie fördert die Vernetzung zwischen verschiedenen Akteuren im Versorgungsgeschehen und unterstützt die Integration von Daten in Echtzeit. Dies führt zu einer besseren Koordination der Behandlungsprozesse und ermöglicht eine passgenaue, bedarfsgerechte Versorgung. Zudem hilft sie dabei, die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels zu adressieren, indem sie Arbeitsabläufe effizienter gestaltet.

Die breitere Anwendung von Telemonitoring kann somit als Schlüsselfaktor für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung angesehen werden, die den steigenden Bedarf an chronischer Versorgung und die Kostenentwicklung zugleich in den Griff bekommt.

Kernvorteile des Telemonitorings auf einen Blick:

  • Kontinuierliche Überwachung und frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken
  • Verbesserung der Patientensicherheit und Lebensqualität
  • Entlastung des medizinischen Personals durch datenbasierte Entscheidungsunterstützung
  • Reduktion von Krankenhausaufenthalten und damit verbundene Kostenersparnis
  • Erhöhung der Versorgungsqualität, besonders in strukturschwachen Regionen

Telemonitoring zeigt damit das Potenzial, das Gesundheitswesen nachhaltiger, patientenorientierter und technologisch moderner zu gestalten.

Original-Content von: PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., übermittelt durch news aktuell

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Bessere Versorgung von Herzpatienten – Bundesärztekammer und PKV-Verband treffen …

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3 Antworten

  1. Ja, Telemonitoring ist definitiv effektiv und sicher. Es ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Herzpatienten, was zu einer frühzeitigen Erkennung von Problemen führt. Studien haben gezeigt, dass es die Lebensqualität verbessert und Krankenhausaufenthalte reduziert. Also ja, es ist cool und funktioniert.

  2. Telemonitoring ist nur eine oberflächliche Lösung für ein komplexes Problem. Die Herzpatientenversorgung erfordert mehr als nur ein Telefon. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse jedes Patienten zu berücksichtigen und eine ganzheitliche Behandlung anzubieten.

  3. Wow, Telemonitoring für Herzpatienten? Das klingt nach einem echten Gamechanger! Endlich mehr Sicherheit und Betreuung für Betroffene.

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