Dank Lebenshilfe: Bundestag beschließt Entlastungsbudget für Pflegebedürftige

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 25.05.2023
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Lebenshilfe-Protest hat Erfolg: Bundestag beschließt Entlastungsbudget für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Der Bundestag wird morgen das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen. Eine der zentralen Neuerungen ist das Entlastungsbudget, das pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugutekommen soll. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, zeigt sich erleichtert: “Unser Protest war erfolgreich! Der gemeinsame Jahresbetrag kommt nun doch. Damit werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, vor allem auch Familien mit Kindern mit Behinderung, spürbar entlastet.”

Das Entlastungsbudget soll es ermöglichen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für häuslich gepflegte Menschen künftig in Gänze zu einem flexibel nutzbaren Budget zusammenzufassen. Die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände haben diese Forderung schon lange gestellt. Zuletzt war die Enttäuschung groß, als der Gemeinsame Jahresbetrag nach Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI im Referenten-Entwurf zunächst vorgesehen war, dann aber im Kabinett aus Kostengründen gestrichen wurde. Dies führte zu massivem Protest, und eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wandten sich erfolgreich an die Abgeordneten im Bundestag.

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Ab Januar 2024 wird das Entlastungsbudget zunächst für Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 und 5 eingeführt, ab Mitte 2025 dann für alle Pflegebedürftigen. Insbesondere Eltern von jüngeren pflegebedürftigen Kindern können bisher die Kurzzeitpflege nicht nutzen, da es kaum kindgerechte Kurzzeitpflegeangebote gibt.

Allerdings gibt es auch schlechte Nachrichten. Mit der Finanzierung des Entlastungsbudgets geht die Kürzung der geplanten Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen einher. Statt wie bisher vorgesehen sollen diese Leistungen 2025 nun lediglich um 4,5 statt um 5 Prozent steigen. “Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in einer nächsten Reformstufe die ambulanten Pflegeleistungen in angemessenem Umfang angehoben werden und das künftig auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, von diesen Leistungen nicht mehr ausgeschlossen sind”, fordert Ulla Schmidt.

Die Einführung des Entlastungsbudgets ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Es ist jedoch auch wichtig, dass die finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegeleistungen nicht vernachlässigt wird, da diese für viele Betroffene eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege darstellen.

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Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

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