27.07.2023 – Dortmund
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik führt erfolgreich Pilotprojekt für digitale Verordnung von Hilfsmitteln durch
Dortmund, 27.07.2023 – In Vorbereitung auf die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel zum 1. Januar 2026 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bereits im Jahr 2021 das erste deutsche Pilotprojekt für die digitale Verordnung von Hilfsmitteln ins Leben gerufen. Mit mehr als 4.500 orthopädietechnischen Betrieben und über 48.000 Beschäftigten ist der BIV-OT die maßgebliche Organisation in diesem Bereich. Aktuell werden jährlich rund 25 Millionen Versorgungen mit Hilfsmitteln in den Sanitätshäusern und OT-Werkstätten durchgeführt.
Ein praxisorientiertes Pilotprojekt
Das Pilotprojekt des BIV-OT unterscheidet sich von anderen Projekten in Deutschland, da es eine umfassende Digitalisierung des Verordnungsprozesses für Hilfsmittel von Ärzten über Kostenträger, Patienten bis hin zu Sanitätshäusern anstrebt. Durch die schrittweise Einbindung aller Beteiligten wird eine praxistaugliche Ende-zu-Ende-Lösung für die eVerordnung von Hilfsmitteln angestrebt. Dies soll verhindern, dass beim offiziellen Start im Januar 2026 das Chaos entsteht, das infolge der Einführung des eRezepts für Arzneimittel entstanden ist.
Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des BIV-OT, betont: “Wir begrüßen, dass einige Krankenkassen in Deutschland jetzt ebenfalls den Weg in die digitale Verordnungszukunft beschreiten und freuen uns auf eine künftige Zusammenarbeit. Das Pilotprojekt des BIV-OT ist bisher das einzige in Deutschland, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denkt. Stufenweise werden alle Nutzer der eVerordnung einbezogen.” Die bisherigen Erfahrungen aller Beteiligten fließen in die Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung ein.
Partnerschaften für den Erfolg
Der Erfolg des Pilotprojekts beruht auf der engen Zusammenarbeit mit führenden Abrechnungszentren und Softwareherstellern wie der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum und TopM Software GmbH. Auf der Seite der Leistungserbringer sind Unternehmen wie die Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel beteiligt. Auch nahezu alle Gesundheitshandwerke sind in das Pilotprojekt eingebunden.
Ausblick auf den Feldversuch
Nach Abschluss der ersten beiden Projektphasen wird im 3. Quartal 2023 der erste Feldversuch des Pilotprojekts durchgeführt. Dieser Testlauf wird wichtige Informationen liefern und dazu beitragen, den Gesamtprozess weiter zu optimieren, bevor die eVerordnung für Hilfsmittel im Jahr 2026 offiziell eingeführt wird.
Für weitere Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel besuchen Sie bitte die Webseite des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik [hier](Link zur Webseite).
Pressekontakt:
Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9 • 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125 • E-Mail: abel@biv-ot.org
Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten. Diese sind verantwortlich für mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in über 30 Bereichen.
Pressekontakt:
Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9 • 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125 • E-Mail: abel@biv-ot.org
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Praxistaugliche Digitalisierung von A bis Z denken: BIV-OT-Pilotprojekt eVerordnung …
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9 Antworten
Was für eine Verschwendung von Ressourcen! Papier ist doch viel umweltfreundlicher als diese digitale Spielerei.
Ach, bitte! Papier mag zwar umweltfreundlicher sein, aber digitale Technologie ermöglicht Effizienz, Zugänglichkeit und Kreativität auf einer ganz neuen Ebene. Es ist an der Zeit, mit der Zeit zu gehen und sich weiterzuentwickeln.
Was ist mit dem guten alten Papierkram? Digitale Verordnungen klingen nach viel Aufwand.
Na ja, ich kann verstehen, dass die Digitalisierung Vorteile hat, aber vergiss nicht die Risiken. Datenverluste, Cyberangriffe und Abhängigkeit von Technologie sind echte Bedenken. Papierkram mag lästig sein, aber manchmal ist altmodisch doch sicherer. #SicherheitVorDigitalisierung
Also ich finde ja, dass diese ganze Digitalisierung total überbewertet ist. Ich meine, wer braucht schon eVerordnungen und BIV-OT-Pilotprojekte? Was ist mit dem guten alten Papier?
Ist es wirklich notwendig, alles zu digitalisieren? Manchmal ist altmodisch doch auch schön.
Ja, es ist notwendig, mit der Zeit zu gehen. Die Digitalisierung bietet uns zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten. Wer nostalgisch sein möchte, kann das gerne sein, aber lass diejenigen, die Fortschritt schätzen, ihr Ding machen.
Ich finde, dass die vollständige Digitalisierung der Verordnungen ein großer Schritt nach vorne ist! Endlich weniger Papierkram!
Ich verstehe Ihren Enthusiasmus für die Digitalisierung, aber ich denke, es ist wichtig, dass wir die potenziellen Risiken und Herausforderungen berücksichtigen. Datenlecks und Cyberangriffe könnten zu ernsthaften Problemen führen. Lasst uns nicht die Sicherheit vernachlässigen, während wir voranschreiten.