Bericht der Kommission: Rechtssicherheit für Betriebsratsvergütung

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Bericht der Kommission: Rechtssicherheit für Betriebsratsvergütung

Wie aus einer aktuellen Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, hat Bundesminister Hubertus Heil angesichts von Rechtsunsicherheiten bei der Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten eine spezielle Kommission eingesetzt. Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Rainer Schlegel, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, sowie den Mitgliedern Frau Ingrid Schmidt, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts a.D., und Prof. Dr. Gregor Thüsing, dem Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, soll die Kommission “Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung” dem Ministerium Vorschläge für eine gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz vorlegen.

Die dreiköpfige Kommission wurde eingesetzt, um die entstandenen Rechtsunsicherheiten aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/12) zu behandeln. Es besteht die Notwendigkeit, eine klare rechtliche Grundlage für die Festlegung der Vergütung von Betriebsräten zu schaffen und somit für Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen.

Die Vorschläge der Kommission wurden dem Bundesministerium im Juli 2023 übergeben. Darüber hinaus wurden sie am 29. September 2023 auch den Vertretern der Bundesregierung sowie den Spitzen der Sozialpartnerorganisationen BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) vorgestellt.

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Die Einsetzung dieser Kommission und ihre Vorschläge sind von großer Bedeutung für die Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat zu Unsicherheiten in der Praxis geführt und die Kommission soll nun für Klarheit sorgen. Es ist wichtig, dass Betriebsräte angemessen und fair entlohnt werden, da sie eine bedeutende Rolle in der Unternehmensmitbestimmung und der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spielen.

Mit den Vorschlägen der Kommission stehen nun Schritte in Richtung einer gesetzlichen Regelung bevor, die hoffentlich eine eindeutige Grundlage für die Vergütung von Betriebsräten schaffen werden. Dies wird nicht nur für die Betriebsräte selbst von Bedeutung sein, sondern auch für die Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass die Vergütung gerecht und transparent erfolgt und dass ein angemessenes Verhältnis zur Unternehmensgröße und -leistung gewährleistet wird.

Die Kommission hat ihre Arbeit erfolgreich abgeschlossen und ihre Vorschläge wurden bereits verschiedenen Vertretern und Organisationen vorgestellt. Nun liegt es an den politischen Entscheidungsträgern, die Vorschläge zu prüfen und in eine Gesetzesvorlage umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden und wie sich die rechtliche Grundlage für die Vergütung von Betriebsräten in Zukunft entwickeln wird. Fest steht jedoch, dass die Einsetzung der Kommission ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Fairness bei der Vergütung von Betriebsräten ist.

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Quelle: Bericht der Kommission “Rechtssicherheit in der Betriebsrats­vergütung” vorgestellt

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7 Antworten

  1. Bericht der Kommission: Rechtssicherheit für Betriebsratsvergütung? Warum nicht auch für Kaffeepausenvergütung?

    1. Was für ein lächerlicher Vergleich! Betriebsratsvergütung und Kaffeepausenvergütung sind doch wohl kaum vergleichbar. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal über die Bedeutung eines Betriebsrats informieren, bevor Sie solche absurden Kommentare abgeben.

    1. Typisch ignorant. Betriebsräte sind unerlässlich, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Ohne sie würden Unternehmen ihre Angestellten ausbeuten. Informier dich, bevor du solche ignoranten Kommentare abgibst!

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