Bremen (VBR). Am 24. April markiert ein bedeutender Tag für die Bemühungen gegen die wachsende Herausforderung der Wohnungslosigkeit in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich mit Nachdruck zu dem von der Bundesregierung vorgestellten Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit geäußert. In seiner Stellungnahme unterstreicht das Institut die essentielle Notwendigkeit einer verstärkten Kooperation zwischen den Bundesländern, den Kommunen und dem Bund, um eine effektive Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Ein Herzstück des Appells ist die Forderung nach einer ständigen Arbeitsgruppe, die eine strategische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungsebenen koordiniert. Diese sollte dazu dienen, den Aktionsplan flächendeckend und bedürfnisorientiert umzusetzen. Dabei betont das Institut besonders die Einbindung von (ehemals) wohnungslosen Menschen in diesen Prozess, um bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln.
Außerdem wird die Notwendigkeit zusätzlicher Finanzierung betont. Das Deutsche Institut für Menschenrechte schlägt vor, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegt, welches Kommunen bei der Einrichtung von Fachstellen unterstützt, die präventiv gegen Wohnungslosigkeit agieren sollen. Eine solche Anschubfinanzierung würde die Kapazitäten vor Ort signifikant stärken und könnte einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Wohnungslosigkeit leisten.
Bedauern findet darüber hinaus Ausdruck in Bezug auf ausgelassene Maßnahmen im Bereich des Mietrechts, die im Koalitionsvertrag vorgesehen waren. Insbesondere die Ausweitung der Schonfristregelung, welche Mietern die Möglichkeit gibt, eine Kündigung durch die Nachzahlung von Mietschulden abzuwenden, wird als verpasste Chance zur Vorbeugung von Wohnungslosigkeit kritisiert.
Die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland ist prekär. Viele sind von grundlegenden Rechten ausgeschlossen und erleiden Einschränkungen in Bereichen wie Wohnen, Gesundheit und dem Schutz vor Gewalt. Der Nationale Aktionsplan, der in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen sowie mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet wurde, zielt darauf ab, eine nachhaltige Verbesserung dieser Situation herbeizuführen.
Der Aufruf des Instituts und die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans wurden auch international bemerkt. So hat die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, während ihres Deutschlandbesuchs im März 2024 die Anstrengungen gegen Wohnungslosigkeit und Armut in Deutschland als unzureichend kritisiert und zu verstärkten Bemühungen aufgerufen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bleibt einen unverzichtbaren Teilnehmer in der Diskussion um Menschenrechte in Deutschland, und seine Positionen und Empfehlungen sind von zentraler Bedeutung für die Entwicklung und Bewertung politischer Maßnahmen. Mit der Bereitstellung von Fachwissen und der Erhebung der Stimme für die Rechte der Betroffenen trägt es wesentlich dazu bei, dringliche soziale Probleme in den Fokus der öffentlichen und politischen Agenda zu rücken.
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Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit: Beteiligung der Länder und Kommunen …
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