Bremen (VBR). Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) haben die gestern veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott in Bezug auf „Google Shopping“ positiv aufgenommen. Laut Kokott hat Google seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste genutzt, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen. Diese Erkenntnis bestätigt laut BDZV und MVFP den 2021 erstmals auf europäischer Ebene anerkannten Missbrauch der Marktmacht von Google. Die Verbände sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwältin folgen wird, um den freien Wettbewerb, die Anbieter digitaler Inhalte und die Innovationskraft Europas zu schützen.
Das Verfahren gegen Google wurde von der EU-Kommission im Jahr 2010 eingeleitet, wobei auch eine Beschwerde von BDZV und MVFP aus dem Jahr 2009 eine Rolle spielte. Die Verlegerverbände haben das Verfahren seitdem kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen Vergleich mit Google ausgesprochen.
Die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott signalisieren eine wichtige Entwicklung in der Debatte um Googles Marktmacht und den Schutz des Wettbewerbs. Der BDZV und MVFP betonen die Bedeutung dieser Entscheidung für die Anbieter digitaler Inhalte und die Innovationskraft Europas.
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BDZV und MVFP begrüßen die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in Sachen …
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