Die Digitalisierung des Gesundheitswesens steht derzeit auf der politischen Agenda in Deutschland, und der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fühlt sich dazu verpflichtet, sich in dieser Debatte zu behaupten. Er hat mehrere Verbesserungsvorschläge formuliert und konzentriert sich dabei vor allem auf den Schutz von Patientendaten. Aus diesem Grund vertritt er eine klare Position zur geplanten Digitalisierung, insbesondere gegenüber den Datenschutzmaßnahmen im Bereich der geplanten Digitalisierungsgesetze.
Das Herzstück der bevorstehenden Digitalisierungspläne besteht in der verstärkten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), die umfassende Patientendaten enthalten und von Krankenkassen, Krankenhäusern und Leistungserbringenden befüllt werden soll. Das Gesetz sieht vor, dass Patienten aktiv Widerspruch einlegen müssen, wenn sie mit der automatisierten Speicherung ihrer Gesundheitsdaten nicht einverstanden sind – ein Modell, das als “Opt-out” bezeichnet wird.
Dabei heben der BDP und seine Vizepräsidentin Susanne Berwanger hervor, dass ein besonderer Bedarf besteht, den Schutz sensibler Patientendaten, zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen, sicherzustellen. Sie illustriert dies mit dem Beispiel der Entlassungsbriefe aus stationären Behandlungen, die einen hohen Informationsgehalt aufweisen und daher besonders schützenswert sind. Berwanger betont, wie unerlässlich es ist, sowohl den Datenschutz zu gewährleisten, als auch Patienten umfassend aufzuklären, insbesondere bei Nutzung des Opt-out-Verfahrens.
Berwanger betont weiterhin die Wichtigkeit einer persönlichen Aufklärung über Widerspruchsrechte während der Behandlungen, um eine gründliche und klare Vermittlung des Themas sicherzustellen. Diese Methode sei effektiver und informativer, als die Informationen in langen Datenschutzerklärungen stellen zu lassen.
Die geplante automatische Übermittlung von Gesundheitsinformationen an das nationale Forschungszentrum FDZ und deren dortige kostenlose Bereitstellung für Forschungszwecke ist ein weiterer Punkt, der besondere Beachtung erfordert. Der BDP schlägt eine möglichst frühzeitige Anonymisierung als geeignete Schutzmaßnahme vor und fordert Transparenz durch die Pflicht zur Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse.
Es ist unbestreitbar, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen enorme Möglichkeiten bietet, jedoch auch eine angemessene Balance zwischen Innovation und Datenschutz von Patientendaten notwendig ist. Der BDP setzt sich dafür ein, dem Schutz von Patientendaten und der Sicherung einer am Gemeinwohl orientierten Gesundheitsdatenforschung oberste Priorität zu gewährleisten.
Der BDP wurde 1946 in Hamburg gegründet und repräsentiert heute rund 11.000 Psychologen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Als anerkannter Berufs- und Fachverband ist er ein wichtiger Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Die Pressemeldung lässt keinen Zweifel daran, dass der Verband seine Rolle ernst nimmt und sich aktiv für die Interessen seiner Mitglieder und die Rechte der Patienten einsetzt.
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Pressemitteilung: BDP fordert in Stellungnahmen, Schutz von Gesundheitsdaten bei …
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4 Antworten
Typisch BDP, immer mit ihrem Datenschutz! Die Gesundheitsdigitalisierung braucht keine Einschränkungen, sondern Fortschritt!
Ja klar, Datenschutz ist wichtig, aber was ist mit unseren Freiheiten? #BigBrotherIsWatchingYou
Ich finde, Datenschutz ist überbewertet. Die Regierung sollte stattdessen mehr Daten sammeln und analysieren!
Datenschutz ist überbewertet! Lass doch die Gesundheitsdaten frei fließen, was soll schon passieren?