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Ausbleibende Transparenz: EU-Einigung zum KI-Gesetz enttäuscht Medien- und Kulturschaffende

Das EU-KI-Gesetz sollte Klarheit darüber schaffen, welche Inhalte von Künstlicher Intelligenz genutzt werden. Der Kompromiss enttäuscht jedoch. BDZV und MVFP fordern dringende Nachbesserungen. Die Einigung bleibt hinter den Erwartungen zurück und gibt Medien- und Kreativschaffenden nicht die gewünschte Transparenz. Es besteht Handlungsbedarf, um einen angemessenen Schutz der kreativen Inhalte zu gewährleisten. Lesen Sie mehr über die Hintergründe und Folgen dieser Entscheidung.

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Bremen (VBR). Das EU-KI-Gesetz sollte mehr Klarheit darüber schaffen, welche Inhalte von Künstlicher Intelligenz genutzt werden. Der Kompromiss bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) sehen Nachbesserungsbedarf.

In den Trilogverhandlungen zum EU-KI Gesetz hat sich der EU-Gesetzgeber auf neue Regelungen für Künstliche Intelligenz (KI) geeinigt. Zur Debatte stand unter anderem eine Verpflichtung für KI-Systeme, offenzulegen, welche Inhalte für verschiedene Zwecke genutzt werden.

Nach der breiten Markteinführung von Chat-GPT und anderen KI-Diensten hatten Medien- und Kreativschaffende, darunter der BDZV und der MVFP, umfassende Transparenz darüber gefordert, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte von solchen Systemen verwendet werden. Dies sei notwendig, um einen Mindestschutz der menschlichen Kreativität zu gewährleisten.

„Medien- und Kreativinhalte tragen entscheidend zu der Entwicklung dieser neuen Technologien bei. Dieser Beitrag muss gewürdigt werden. Dafür brauchen wir Klarheit darüber, ob und inwiefern unsere Inhalte verwendet werden“, hieß es von BDZV und MVFP heute in Berlin. „Die Vereinbarung bleibt leider deutlich hinter den Erwartungen zurück. Allem Anschein nach wurde nicht sichergestellt, dass Medien und Urheber ausreichende Informationen über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme erhalten.“

Daher bestehe nun Nachholbedarf: „Wir gehen davon aus, dass die EU Medien- und Kreativschaffende nicht enteignen will. Diesem Anspruch muss der Gesetzgeber gerecht werden und Gesetzeslücken schließen“, betonten die Verbände.

Nach Abschluss der Verhandlungen soll das EU-KI-Gesetz im ersten Quartal kommenden Jahres verabschiedet werden und wird dann unmittelbar in Kraft treten.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ist der Dachverband für rund 250 private Medienunternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Verlage gegenüber Politik, Behörden und der Öffentlichkeit und setzt sich für die Stärkung der Pressefreiheit und Medienvielfalt ein.

Der Medienverband der freien Presse (MVFP) ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Verlagen und Journalisten. Er setzt sich für die Förderung von unabhängigem Journalismus und Meinungsfreiheit ein.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Einigung zum KI-Gesetz der EU: Eine Enttäuschung für Medien- und Kulturschaffende

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