Bremen (VBR). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute in einer Pressekonferenz ihre Ansichten zur geplanten Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser dargelegt. Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich ebenfalls zu diesem Thema und stimmte der Einschätzung der DKG zu. Sie betonte, dass die derzeitige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, wie vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgesehen, ihre Ziele nicht erfüllen könne. Die Finanzierung, die auf der Anzahl der behandelten Patienten basiert, bringe lediglich Bürokratie mit sich und keinen Effekt bezüglich der Mengendämpfung und Leistungskonzentration. Die Analysen, die von der DKG präsentiert wurden, verdeutlichen deutlich die Fehleranfälligkeit des auf Fallzahlen ausgerichteten Ansatzes.
Besonders negativ bewertet wurde von Dr. Reimann das Ausgleichsverfahren für über- und unterzahlte Vorhaltebudgets. Diese Verfahren würden zwangsläufig bei einer fallbezogenen Abfinanzierung aller Krankenhäuser erfolgen. Aus diesem Grund setzt sich der AOK-Bundesverband für eine fallunabhängige Gestaltung der Vorhaltefinanzierung ein. Anstatt sich auf die Anzahl der Fälle zu konzentrieren, solle die Finanzierung bedarfs- und aufwandsgerecht erfolgen. Dieses Vorgehen gewährleiste in Verbindung mit der Zuordnung zu Leistungsgruppen, dass bestimmte Behandlungen in Kliniken konzentriert werden, die die Qualitätsstandards erfüllen.
Dr. Reimann forderte Bund und Länder dazu auf, die geplanten Finanzierungsregelungen in ihren weiteren Verhandlungen zu überarbeiten. Es sei wichtig, zu konstruktiven Beratungen zurückzukehren und die Reform schnell abzuschließen, um die finanzielle Stabilität der krankenhausbedürftigen Einrichtungen zu gewährleisten und die qualitätsorientierte Zentralisierung der stationären Versorgung voranzutreiben.
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Die geplante Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser ist ein bedeutendes Thema für die Gesundheitsbranche und die Gesellschaft. Eine effektive Finanzierung von Krankenhäusern hat Auswirkungen auf die Qualität der medizinischen Versorgung und die Verteilung der Fachkompetenzen. Es ist wichtig, dass die Finanzierungssysteme so gestaltet sind, dass Krankenhäuser ihre Ressourcen bestmöglich einsetzen können und dabei die Bedürfnisse der Patienten im Vordergrund stehen.
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AOK stimmt DKG zu: Derzeitige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für Kliniken ist …
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