“Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung auch für Flüchtlingskinder!” ist der Teil der Überschrift, der beibehalten werden soll.

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“Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung auch für Flüchtlingskinder!” ist der Teil der Überschrift, der beibehalten werden soll.

Berlin (ots) – Die internationale Kinderrechtsorganisation terre des hommes Deutschland e.V. begrüßt die Idee einer Kindergrundsicherung, zeigt jedoch Bedenken gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf. Laut dem Entwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, sind Kinder und Jugendliche, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern daher die Regierungskoalition auf, den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendliche in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

Diskriminierung verboten: Jedes Kind hat die gleichen Rechte

Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus. Gemäß Artikel 2 der Konvention sind alle Kinder gleichgestellt und haben das Recht auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und das menschenwürdige Existenzminimum. Daher sollte die Kindergrundsicherung für alle Kinder in Deutschland gelten. Besonders geflüchtete Kinder haben bereits jetzt schlechtere Startchancen.

Bundesregierung verfehlt Ziele: Geflüchtete Kinder weiterhin benachteiligt

“Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Minderjährige vor Leistungseinschränkungen zu schützen. Doch anstatt dieses Versprechen einzulösen und ein Zeichen gegen soziale Ausgrenzung geflüchteter Kinder zu setzen, fügt sie der langen Liste der Leistungseinschränkungen eine weitere hinzu. Dies widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention und ist aus kinderrechtlicher Sicht sehr enttäuschend. Wir fordern Regierung und Parlament auf, sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden”, erklärt Sophia Eckert, Migrations- und Asylexpertin von terre des hommes.

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Hintergrund und Forderung der Organisationen

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen. Ein Vorbehalt, der Verpflichtungen der Konvention nicht auf ausländische Kinder anwendbar machen sollte, wurde 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 3 der Konvention sollte das Wohl aller Kinder bei politischen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden.

Die geplante Kindergrundsicherung soll verschiedene sozialpolitische Leistungen bündeln, darunter die kinderspezifischen Regelsätze des SGB II und SGB XII, jedoch nicht die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Die unterzeichnenden Organisationen sind der Ansicht, dass die niedrigeren Regelsätze des AsylbLG (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche) dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, insbesondere hinsichtlich des menschenwürdigen Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Grundsatzurteil 2012 festgelegt, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht ist, das durch Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert wird.

Des Weiteren entfällt mit der Einführung der Kindergrundsicherung der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. Im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes soll dieser Zuschlag jedoch für Kinder im AsylbLG ersatzlos entfallen.

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Gemeinsames Statement von 23 Organisationen

23 Organisationen haben sich einem gemeinsamen Statement angeschlossen und fordern eine inklusive Kindergrundsicherung. Zu den unterstützenden Organisationen zählen unter anderem der Deutsche Kinderschutzbund, die Diakonie Deutschland, Save the Children Deutschland und terre des hommes Deutschland e.V.

Pressekontakt:
Wolf-Christian Ramm
Telefon: 01 71 / 672 97 48
c.ramm@tdh.de
www.tdh.de

Original-Content von: terre des hommes Deutschland e. V., übermittelt durch news aktuell

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