Berlin (ots) – Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht steht bevor. Rund 15.000 Unternehmen müssen künftig Nachhaltigkeitsberichte erstellen und von externen Stellen prüfen lassen. Wirtschaftsprüfer:innen und technische Sachverständige sollten gleichberechtigt sein. Wirtschaftsverbände wenden sich an die zuständigen Bundesministerien und warnen vor Wettbewerbsnachteilen für Deutschland.
Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sollen künftig der Finanzberichterstattung gleichgestellt und von unabhängigen Stellen geprüft werden. Zuvor muss die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet. Zahlreiche Wirtschaftsverbände haben sich jetzt an das federführende Bundesjustizministerium (BMJ) sowie das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Finanzministerium (BMF) gewendet und einen offenen Markt für die bevorstehende verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte gefordert und vor Kapazitätsengpässen gewarnt.
Der TÜV-Verband, als Vertreter der Prüforganisationen, unterstützt diese Forderungen gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden der Textilindustrie, der Chemischen Industrie, des Maschinen- und Anlagenbaus, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung und die WirtschaftsVereinigung Metalle. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, betont die Notwendigkeit einer breiten Basis an Prüfdienstleistern: “Laut der europäischen CSRD-Richtlinie werden Nachhaltigkeitsberichte künftig für viele Unternehmen verpflichtend. Die Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten sollten nicht ausschließlich von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden dürfen. Wir brauchen einen offenen Markt, der sich allein nach der Qualität, Fachexpertise und Unabhängigkeit der prüfenden Unternehmen richtet.”
Auch die Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige schlagen Alarm. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, betont die Bedeutung eines breiten Angebots qualifizierter Prüfdienstleister zu vertretbaren Kosten. “Deutschland sollte Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien folgen und neben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch sonstige akkreditierte Prüfstellen zulassen, wie zum Beispiel TÜV, Dekra, DQS und andere Organisationen”, so Brodtmann.
Die Einbindung unabhängiger Prüfungsdienstleister wird von Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, als Voraussetzung für die Einheitlichkeit bei der Umsetzung der EU-Richtlinie betont. “Es darf keinen deutschen Sonderweg geben. Anderenfalls droht ein unübersichtlicher Flickenteppich und unseren Unternehmen Nachteile gegenüber Wettbewerbern aus dem europäischen Ausland.”
Die Wirtschaftsverbände betonen, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ökonomisch noch fachlich sinnvoll sei, hoch qualifizierte Prüfdienstleister von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuschließen. Um eine hohe Qualität der Prüfdienstleistungen zu gewährleisten, sollten technische Prüfdienstleister von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) zugelassen werden. Die Anbieter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine Eignungsprüfung, Qualitätssicherungssysteme und kontinuierliche Fortbildungen.
Weitere Informationen zur “Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten” sind im Positionspapier des TÜV-Verbands abrufbar.
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Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
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