BVL zum Hausnotrufsystem: Steuerabzug nur bei Sonderfällen!

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Ein Hausnotruf-System in der Wohnung sorgt im Notfall rund um die Uhr für schnelle Hilfe. Menschen mit einem Pflegegrad 1 erhalten dafür in der Regel einen Zuschuss von ihrer Pflegekasse. Aber kann man solche Ausgaben auch in der Steuererklärung absetzen? „Das kommt darauf an“, erläutert Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Ist vertraglich vereinbart, dass der Dienstleister selbst Hilfe vor Ort leistet, können die Kosten, natürlich abzüglich etwaiger Zuschüsse, steuermindernd als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.“

Anders ist es allerdings, wenn der Hausnotruf lediglich in einer Servicezentrale – also außerhalb des Haushaltes – empfangen und daraufhin der Rettungsdienst oder ein Angehöriger verständigt wird. Dann bringen die Kosten keinen Steuernachlass. „Nur Ausgaben für unmittelbare Helfer im Haushalt mindern die Einkommensteuer“. Das hat jüngst der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen klargestellt (Az. VI R 7/21, VI R 8/21).

Geklagt hatten zwei Seniorinnen, die allein im eigenen Haushalt leben und sich im Notfall per Knopfdruck an eine 24-Stunden-Servicezentrale wenden können. Da das Finanzamt die Kosten dafür nicht anerkennen wollte, zogen sie bis vor den Bundesfinanzhof in München. Doch dieser winkte ab, denn der Dienstleister sei nicht im Haushalt der alleinstehenden Frauen im Einsatz, sondern außerhalb in der Service-Zentrale per Telefon.

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„Anders sieht es regelmäßig bei Bewohnern einer betreuten Wohnanlage aus“, ergänzt Nöll. „Diese können den Hausnotruf regelmäßig als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, weil hier die Pflegekraft unmittelbare Hilfe in der Wohnung leistet, nachdem sie per Notrufpiepser verständigt wurde.“ Das hat der Bundesfinanzhof bereits in einem früheren Fall entschieden (BFH, Az. VI R 18/14).

„Neben dem Hausnotruf sind Rechnungen zum Beispiel für die Reinigung, Gartenarbeiten, Pflege- und Betreuungsdienste, Zubereiten und Servieren von Speisen von insgesamt 20.000 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienste steuerlich begünstigt. 20 Prozent davon, also maximal 4.000 Euro, können die Steuerschuld mindern. Kostet beispielsweise ein anerkannter Betreuungsnotruf 600 Euro im Jahr, mindert das direkt die Steuerschuld um 120 Euro im Jahr – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Ist der Hausnotruf nicht nur eine Vorsorgemaßnahme, sondern aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, gehören die Ausgaben wie andere Krankheits- und Pflegekosten in der Steuererklärung zu den außergewöhnlichen Belastungen. Diese wirken sich steuerlich aus, wenn insgesamt im Jahr mehr als die individuelle zumutbare Belastung zusammenkommen. Wie hoch diese ist, hängt jeweils vom Einkommen und Familienstand ab.

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Bei der Steuererklärung helfen Lohnsteuerhilfevereine für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine finden sie auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (www.bvl-verband.de) oder lassen sich telefonisch erfragen (030-58 58 40 40).

Quelle: BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Reinhardtstraße 23, 10117 Berlin

21 Antworten

  1. Also ich finde, dass der Steuerabzug beim Hausnotrufsystem grundsätzlich für alle gelten sollte! Was meint ihr?

    1. Sorry, aber ich finde nicht, dass der Steuerabzug beim Hausnotrufsystem für alle gelten sollte. Es sollte nur für diejenigen gelten, die es wirklich benötigen. Warum sollten wir alle für etwas bezahlen, von dem nicht jeder profitiert?

    1. Also ich finde das absolut nicht in Ordnung! Warum sollte der Steuerabzug für ein Hausnotrufsystem erlaubt sein? Es gibt doch viel wichtigere Dinge, für die man Steuern sparen könnte. Das ist reine Geldverschwendung!

  2. Ich finde es total übertrieben, dass man nur in Sonderfällen einen Steuerabzug für das Hausnotrufsystem bekommt. Unfair!

  3. Also ich finde, dass jeder Steuerabzug für Hausnotrufsysteme gerechtfertigt sein sollte, egal ob Sonderfall oder nicht!

  4. Also ich persönlich finde, dass der Steuerabzug beim Hausnotrufsystem immer gewährt werden sollte! Es ist schließlich eine lebensrettende Maßnahme!

  5. Also, ehrlich gesagt, finde ich den Steuerabzug beim Hausnotrufsystem total überbewertet. Wer braucht das überhaupt?

  6. Ich denke, jeder sollte einen Steuerabzug für ihr Hausnotrufsystem bekommen, unabhängig von Sonderfällen.

  7. Ich finde es völlig übertrieben, dass man für das Hausnotrufsystem Steuerabzug bekommen soll! Werden wir jetzt für alles belohnt?

  8. Ich finde die Idee eines Steuerabzugs für Hausnotrufsysteme total absurd! Das ist reine Geldverschwendung!

    1. Das ist ja wohl lächerlich! Hausnotrufsysteme können Leben retten und sind eine wichtige Unterstützung für ältere Menschen. Es ist absolut gerechtfertigt, sie steuerlich zu berücksichtigen. Deine Haltung zeugt von Ignoranz und fehlendem Verständnis für die Bedürfnisse anderer.

  9. Also ich finde es total übertrieben, dass man keinen Steuerabzug beim Hausnotrufsystem bekommt. Was soll das denn?

  10. Also, ich finde, dass der Steuerabzug für das Hausnotrufsystem immer gewährt werden sollte! Was denkt ihr?

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