Deutsche Umwelthilfe setzt sich weiter ein: Klage gegen Starbucks und Rewe erfolgreich

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinestar und Yormas zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht ein. Laut aktuellen Testbesuchen der DUH gibt es bei vielen Gastronomieunternehmen nach wie vor eine katastrophale Umsetzung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der DUH zeigt zudem, dass Verbraucher einheitliche Mehrwegsysteme, viele Rückgabestellen und finanzielle Anreize zur Mehrwegnutzung wollen. Die DUH fordert daher eine sofortige Nachbesserung der Mehrwegangebotspflicht und konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße.


Original-Pressemeldung:

Erste Erfolge und weitere Verstöße: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Starbucks, Rewe …

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

  • DUH erhebt Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinestar und Yormas zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht
  • Fehlendes Angebot, kaum Informationen und fehlende Anreize: Erneute DUH-Tests belegen weiterhin katastrophale Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht
  • Repräsentative Forsa-Umfrage ergibt: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen einheitliche Mehrwegsysteme, viele Rückgabestellen und finanzielle Anreize zur Mehrwegnutzung
  • DUH fordert sofortige Nachbesserung der Mehrwegangebotspflicht durch Umweltministerin Lemke und konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße

Das rechtliche Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Verstöße zur Mehrwegangebotspflicht bei Gastronomieunternehmen zeigt erste Erfolge. Nachdem die DUH im Januar bei Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt und rechtliche Maßnahmen ergriffen hatte, haben die Unternehmen Backwerk und Cineplex ihr Mehrwegangebot nachgebessert und Verstöße für die Zukunft ausgeschlossen. Gegen Starbucks, Rewe, Edeka Fromm, Cinestar und Yormas reicht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun hingegen Klage ein, weil diese sich nicht zur Einhaltung der Mehrwegangebotsregelung verpflichten wollten.

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Weitere aktuelle Testbesuche der DUH in 17 Filialen von 11 Gastronomieunternehmen belegen zudem erneut die katastrophale Umsetzung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht in der Praxis. Fehlende Mehrwegangebote, kaum Informationen, fehlende Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen gehören weiterhin zur Tagesordnung. Ein aktiver Verbraucherhinweis zur Nutzung von Mehrweg durch das Servicepersonal erfolgte in keinem einzigen Fall.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: “Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Rewe, Cinestar oder Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern, werden Anwaltskanzleien hinzugezogen, um die eigenen Fehler mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen. Das akzeptieren wir nicht und werden nun mit Klagen gegen diese Unternehmen vorgehen. Unsere aktuellen Testbesuche zeigen leider, dass die Mehrwegangebotspflicht noch immer von vielen weiteren Gastronomieunternehmen nicht oder nur ungenügend umgesetzt wird. Deshalb fordern wir die Bundesländer mit Nachdruck auf, endlich ihren Vollzugsaufgaben nachzukommen, Verstöße zu sanktionieren und dafür zu sorgen, dass die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen wird. Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.”

Aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DUH geht hervor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in erster Linie einheitliche Mehrwegsysteme mit möglichst vielen teilnehmenden Filialen und eine einfache Handhabung erwarten. So gaben 94 Prozent der Befragten an, dass ihnen möglichst viele Rückgabestandorte wichtig sind. Mit 55 Prozent ist bei mehr als der Hälfte der Kundinnen und Kunden ein niedriger Preis und somit ein finanzieller Anreiz entscheidend.

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Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: “Unsere repräsentative Umfrage belegt, was sich Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich wünschen: unternehmensübergreifende Mehrweglösungen, möglichst viele Rückgabestellen und Preisvorteile für Mehrweg. Die Gastronomiebranche bietet derzeit aber das genaue Gegenteil an. Umso notwendiger ist es, dass Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Lemke verbindliche Vorgaben macht. Hierzu gehört neben der Verpflichtung zu branchenweiten Mehrweglösungen auch die Einführung einer bundesweiten Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck. Nur so wird sich die Nutzung von Mehrweg für Kundinnen und Kunden auch finanziell lohnen und die Nachfrage steigen.”

Hintergrund:

Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Kinos und Co. sind in Deutschland jährlich für mehr als 5,8 Milliarden Einwegbecher und 6,4 Milliarden Wegwerf-Essensboxen verantwortlich. Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen können hingegen Abfälle vermieden, Ressourcen geschont und das Klima geschützt werden. Mit der Mehrwegangebotspflicht möchte die Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und -Boxen für Getränke und Speisen verringern.

Links:

Sie finden folgende Dokumente hier: https://l.duh.de/p230330

  • Repräsentative Verbraucherumfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der DUH zu Mehrwegverpackungen
  • Ergebnisse der DUH-Umfrage unter Gastronomieunternehmen zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht
  • Hintergrundinformationen für Gastronomie und Veranstalter zur Mehrwegangebotspflicht:
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Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe, https://mas.to/@umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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Weitere Informationen über den Verband

– Der Verband heißt Deutsche Umwelthilfe e.V.
– Er wurde 1975 gegründet und hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee.
– Der Verband hat ungefähr 160 Mitarbeiter.
– Die Deutsche Umwelthilfe hat ca. 330.000 Mitglieder und Förderer.
– Der Verband finanziert sich größtenteils durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
– Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für den Umweltschutz ein und widmet sich Themen wie der Reduzierung von Luftverschmutzung, dem Schutz von Trinkwasser und dem Ausbau von erneuerbaren Energien.
– Der Verband ist politisch unabhängig und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein.
– Die Deutsche Umwelthilfe verfolgt ihre Ziele durch Kampagnen, Klagen vor Gericht und durch die Erstellung von Gutachten.
– Der Verband hat bereits mehrere wichtige Prozesse vor Gericht gewonnen, z.B. zur Einführung von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten.
– Die Deutsche Umwelthilfe ist Mitglied im Bundesverband der deutschen Stiftungen und im Deutschen Naturschutzring.

13 Antworten

  1. Warum macht sich Deutsche Umwelthilfe überhaupt um Starbucks und Rewe Gedanken? Gibt es nicht wichtigere Probleme?

  2. Also ich finde es total übertrieben, dass die Deutsche Umwelthilfe gegen Starbucks und Rewe klagt. Was für ein Quatsch!

    1. Du hast absolut keine Ahnung, wovon du redest! Die Umwelthilfe leistet wichtige Arbeit, um die Umwelt vor rücksichtslosen Unternehmen zu schützen. Ohne Klagen würden diese Unternehmen ungestraft weitermachen. Informiere dich erst, bevor du solche Kommentare abgibst!

    1. Du verstehst wohl nicht, dass Starbucks und Rewe für ihre Rolle in der Plastikverschmutzung zur Rechenschaft gezogen werden sollten? Es geht um den Schutz unserer Umwelt und darum, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Das ist alles andere als lächerlich.

    1. Ach bitte, hör auf mit deinem Unsinn! Die Deutsche Umwelthilfe tut wenigstens etwas, während du nur rumjammern und die Augen verschließen kannst. Starbucks und Rewe sind Teil des Problems und müssen zur Verantwortung gezogen werden. Akzeptiere es oder halt den Mund!

  3. Starbucks und Rewe sollten sich lieber für wichtigere Umweltprobleme einsetzen! #Prioritätenverschiebung

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DEKV: Schnellere Weiterbildung für Ärzte gefordert

Berlin, 29. April 2024 – In einer Zeit des Wandels und der Herausforderungen im Gesundheitswesen fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) bedeutende Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform, welche die Landschaft der medizinischen Versorgung durch Umstrukturierungen und Neuzuteilungen von Leistungsgruppen umkrempeln wird, steigt der Druck auf Krankenhäuser, ihr medizinisches Personal effizient und zielgerichtet weiterzubilden. Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, bringt die Dringlichkeit schnellerer und flexibler Verfahren zur Erlangung der Weiterbildungsermächtigung zum Ausdruck. Diese Forderung, zur Sprache gebracht in einer aktuellen Verbändeanhörung, zielt darauf ab, eine qualifizierte Patientenversorgung sicherzustellen und die Zukunft junger Ärztinnen und Ärzte in einem dynamischen Gesundheitssystem zu gewährleisten.

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Scheidung und Rente: Schutz vor Altersarmut?

In einer Welt, in der sich das Leben unerwartet wenden kann, stellen Trennung und Scheidung nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen dar. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) greift diese brisante Thematik auf und bietet am 15. Mai eine essentielle Onlineveranstaltung an. Dabei wird ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht aus Ravensburg die brennenden Fragen zur Vermögens- und Rententeilung beantworten. Unter dem provokanten Titel “Armut durch Scheidung?” werden die Zuhörer*innen in die komplexe Welt des Versorgungsausgleichs, der Altersvorsorge und der Zugewinnregelung eingeführt. Jeder, der vor dem emotionalen Wirrwarr einer Trennung oder dem juristischen Labyrinth einer Scheidung steht, sollte diesen Termin nicht verpassen.

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Mach mit: “Mehrweg fürs Klima” – Aktion & Gewinne starten!

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E-Scooter: TÜV bescheinigt hohe Sicherheit und Brandschutz

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Neue DFV-Strategien für Brände bei Holzfaserdämmung

Berlin, 29. April 2024 – In Zeiten des verstärkten Klimaschutzes rücken auch nachwachsende Baustoffe, insbesondere Holzfaserdämmungen, immer mehr in den Fokus der Bauindustrie. Doch ihre steigende Beliebtheit birgt auch Herausforderungen: Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, warnt vor den Gefahren, die von brennbarer Holzfaserdämmung ausgehen können. Mit der neuen Fachempfehlung „Löschmaßnahmen bei Bränden von Holzfaserdämmung“ bieten Experten nun Lösungsansätze, um den Feuerwehren effektive Einsatzstrategien an die Hand zu geben. Erfahren Sie mehr über die bahnbrechenden Erkenntnisse und wie die Feuerwehren auf diesem Gebiet zukünftig sicherer agieren können.

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Podcast für LehrerInnovation: Aprils Hochschulperle

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DLRG und THW: Hochwasser-Training an der Weser

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