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Trotz wiederholter Bemühungen, die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, klafft die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland auch im Jahr 2024 unverändert bei alarmierenden 18 Prozent. Dies offenbart aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes und wirft ein Schlaglicht auf ein fortwährendes Problem sozialer Gerechtigkeit. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) schlägt Alarm und fordert dringend notwendige Reformen, insbesondere im Hinblick auf das Entgelttransparenzgesetz. Anlässlich des Equal Pay Day am 6. März rückt die Thematik erneut in den Fokus der öffentlichen Debatte, während Millionen von Frauen in Deutschland weiterhin mit den weitreichenden Konsequenzen einer ungleichen Bezahlung kämpfen.
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Bremen (VBR). Am Vorabend des Equal Pay Days, der jedes Jahr die Aufmerksamkeit auf die anhaltenden Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern lenkt, beleuchtet die neueste Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die persistierende Entgeltlücke, die auch im Jahre 2024, mit einer bedeutenden Differenz von 18 Prozent, weiterhin Bestand hat. Dies entspricht einer Lohndifferenz von 4,46 Euro pro Stunde, wie das Statistische Bundesamt berichtet.

Silke Zimmer, ein führendes Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, hebt hervor, dass die derzeitige Lage in Bezug auf die Entgeltungleichheit nicht nur ein statistisches Problem darstellt, sondern reale und weitreichende Auswirkungen auf das Leben vieler Frauen hat. „Zwei Drittel der Frauen haben keine langfristige Existenzsicherung, jede dritte erwerbstätige Frau kann von ihrem eigenen Einkommen nicht einmal ihren unmittelbaren Bedarf decken. 2,7 Millionen Frauen sind trotz 40 Jahren Vollzeitarbeit von Altersarmut bedroht. Das ist skandalös“, erklärt Zimmer deutlich.

Die ver.di-Vertreterin kritisiert zudem die stagnierende Besserung der Situation und fordert dringend eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz, das ursprünglich konzipiert wurde, um zu einer Verringerung der Gehaltsunterschiede beizutragen, hat nach aktuellen Evaluierungen nicht die erwünschten Erfolge gezeigt. Vor allem bemängelt Zimmer, dass das Gesetz keine Verbandsklagen zulässt und der individuelle Auskunftsanspruch nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten Anwendung findet, was kleinere Betriebe, in denen viele Frauen tätig sind, ausschließt.

Eine Hoffnung auf Veränderung bietet die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Diese sieht einen niedrigschwelligen Auskunftsanspruch vor und legt zudem eine größere Verantwortung bei den Unternehmen. „Die Bundesregierung muss nun zügig die Richtlinie in deutsches umsetzen. Die Frauen in Deutschland warten schon viel zu lange auf Entgeltgerechtigkeit“, fordert Zimmer.

Darüber hinaus hebt Zimmer die Notwendigkeit hervor, frauendominierte Berufe aufzuwerten, um einerseits den Fachkräftemangel in systemrelevanten Bereichen, wie dem Erziehungs- und Gesundheitswesen, entgegenzuwirken und andererseits den Beschäftigten im Handel mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen zu sichern. Eine Erhöhung des Mindestlohns sowie die Stärkung der Tarifbindung seien entscheidende Maßnahmen, um die Lücke im Entgelt gerechter zu schließen.

Diese Forderungen von ver.di unterstreichen die Dringlichkeit, mit der sich der Bereich der Entgeltgerechtigkeit auseinandersetzen muss, um nicht nur die Lebensqualität der betroffenen Frauen zu verbessern, sondern auch, um ein Zeichen für Gleichheit und Fairness in der Arbeitswelt zu setzen.


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KORREKTUR ver.di-Medien-Info: Equal Pay Day: Entgeltlücke bei 18 Prozent – ver.di …

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Pressemeldung:18% Entgeltlücke: ver.di fordert dringend Reformen

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