Zukunftsorientierte Vermieter: Flexibilität bei Mieten über zwei Prozent

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 29.08.2023
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Hamburg, 29. August 2023 – Um die Beschränkung von Mieterhöhungen in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten geht es in einem neuen Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion. Laut dem Papier sollen die Mieten in solchen Gebieten in den nächsten drei Jahren um höchstens sechs Prozent steigen dürfen und zudem nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten.

Eine Forderung, die vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) kritisiert wird. Andreas Breitner, Direktor des VNW, erklärt dazu: “Natürlich müssen die Mieten auch über zwei Prozent im Jahr steigen dürfen. Es kann doch nicht sein, dass durch die Inflation von gegenwärtig mehr als fünf Prozent alles teurer wird, die Mieten aber nur unterdurchschnittlich steigen dürfen. Das ist einfache Mathematik, die man eigentlich schon in der Grundschule lernt.”

Der VNW vertritt insgesamt 418 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter beträgt bei den VNW-Unternehmen 6,41 Euro.

Substanzverlust und mangelnde Instandhaltung

Breitner argumentiert weiter, dass gesetzliche Beschränkungen von Mieterhöhungen vor allem soziale Vermieter mit niedrigen und auskömmlichen Mieten belasten würden. Diese Unternehmen hätten keinen finanziellen Puffer, um die notwendigen Investitionen in die Instandhaltung zu stemmen. Wirtschaftsprüfer raten dazu, jährlich mindestens 20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in die Instandhaltung zu investieren, bei größeren Vorhaben sogar 30 Euro. Diese Kosten müssten durch die Mieteinnahmen finanziert werden.

Eine Beschränkung von Mieterhöhungen würde laut Breitner zu einem Substanzverlust bei den Wohnungen führen, der innerhalb weniger Jahre spürbar wäre. Die Kosten für die Instandhaltung würden dann langfristig überdurchschnittlich steigen. Insgesamt würde die Forderung nach stärkeren Beschränkungen von Mieterhöhungen die Geschäftsführer und Vorstände von Wohnungsunternehmen in eine schwierige Situation bringen.

Leidtragende der Debatte seien letztendlich die Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen mittelfristig unter mangelnder Instandhaltung leiden würden. Der VNW warnt vor den langfristigen Konsequenzen, die ein solcher Substanzverlust für die Wohnungsqualität und die Mietpreise haben könnte.

Im Sinne der ordnungsgemäßen Unternehmensführung sei es daher unverständlich, die Einnahmemöglichkeiten der Wohnungsunternehmen zu begrenzen. Wenn auf der einen Seite mehr Geld für die Instandhaltung ausgegeben werden müsse, dürfe auf der anderen Seite die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren, nicht übermäßig beschränkt werden.

Für weitere Informationen:

Oliver Schirg
Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
Referat Kommunikation
Telefon: +49 40 52011 226
Mobil: +49 151 6450 2897
E-Mail: schirg@vnw.de

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