Brüssel, 25.10.2023 – 13:49
Flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur – Europäisches Parlament stimmt für Entlastung des Kfz-Sektors
Die Entscheidung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur bringt gute Nachrichten für das Kraftfahrzeuggewerbe. Der Automobilsektor wird nicht mehr in Anhang II gelistet, was bedeutet, dass verpflichtende Auflagen an die Reparatur wegfallen. Detlef Peter Grün, Vizepräsident und Bundesinnungsmeister des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), betont, dass dies für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein mag, bei Kfz-Reparaturen jedoch zu einer höheren bürokratischen Belastung ohne Mehrwert für die Kunden führen würde.
Der Kfz-Reparatursektor ist bereits stark reguliert und unterliegt einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene. Eine Einbeziehung des Automobilsektors hätte hier zu einer unnötigen Doppelung geführt. Die Typgenehmigungsverordnung 2018/858 stellt bereits sicher, dass unabhängige Marktteilnehmer einfachen Zugang zu Informationen über die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen haben.
Der ZDK begrüßt außerdem die Entscheidung, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. Dies ermöglicht es den Betrieben, flexibel auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen, ohne neue bürokratische Hürden aufgebaut zu bekommen.
Ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wettbewerbs im Automobilsektor ist die Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen. Der ZDK sieht darin einen Schutz der Verbraucherinteressen und eine Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Branche. Jedoch ist es für den ZDK entscheidend, dass der positive Trend durch den baldigen Kommissionsvorschlag einer sektorspezifischen Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen weiter vorangetrieben wird. Ein umfassender und fairer Zugang zu diesen Informationen ist von grundlegender Bedeutung für die Zukunft des Kfz-Gewerbes und die Erfüllung der Erwartungen der Verbraucher.
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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
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