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Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung

Pressemeldung:Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt zu einem Vortrag über die aktuellen Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung ein. Rechtsanwältin Nina Bruckner wird die grundlegenden Strukturen und Berechnungen erläutern. Erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2024 geändert hat und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Der Eintritt ist frei.
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Bremen (VBR). Die Düsseldorfer Tabelle, die als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland dient, wurde zum 1. Januar 2024 angepasst. Der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt deshalb zu einem Vortrag ein, in dem die Veränderungen und Neuerungen der Tabelle erläutert werden. Der Vortrag mit dem Titel “Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung — Veränderungen seit 1. Januar 2024” wird von Rechtsanwältin Nina Bruckner, Fachanwältin für Familienrecht, gehalten.

Der ISUV ist die größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft, die die Interessen von Bürgern vertritt, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. Dazu gehören Themen wie elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehegatten sowie Vermögensausgleich und Ausgleich der Rentenansprüche. Der ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber alle Gerichte orientieren sich bei der Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts daran. Die Tabelle basiert auf dem “unterhaltsrelevanten Einkommen” und gibt Auskunft darüber, wie viel Unterhalt der Unterhaltspflichtige zahlen muss. Im Vortrag werden die grundlegenden Strukturen sowie die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle erläutert. Es wird auch auf die Berechnung des Kindesunterhalts im Allgemeinen eingegangen.

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Besonders relevant ist dabei der sogenannte “Selbstbehalt”, also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, um seinen eigenen Bedarf zu decken. In manchen Fällen wird dieser Selbstbehalt jedoch unterschritten. Die Expertin wird erläutern, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Rechtsanwältin Nina Bruckner wird außerdem Hinweise geben, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Der Vortrag findet am Dienstag, den 9. Januar 2024, um 19.30 Uhr im Reuterhaus, Mergentheimer Straße 184, in Würzburg statt. Der Eintritt ist frei.

Die aktuelle Pressemeldung stammt vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV. Weitere Informationen zur Organisation und Kontaktdaten finden sich auf deren Webseite.

Quelle: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV

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Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der …

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7 Antworten

  1. Ich finde es echt krass, wie viel sich bei der Düsseldorfer Tabelle ändert. Kein Wunder, dass man da den Überblick verliert!

  2. Ich finde es super, dass die Düsseldorfer Tabelle angepasst wird. Endlich mehr Unterhalt für die Kinder!

  3. Ich finde es gut, dass die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde. Endlich gerechtere Kindesunterhaltsregelungen!

    1. Ich bin anderer Meinung. Die Änderungen an der Düsseldorfer Tabelle haben nur noch mehr Verwirrung gestiftet. Es ist unnötig und erschwert die Berechnung von Unterhaltszahlungen.

  4. Die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle sind ein Witz! Werden die Unterhaltspflichtigen überhaupt berücksichtigt? #unfair

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