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Ver.di fordert korrekte Rundfunkabgabe-Umsetzung

Pressemeldung:Ver.di fordert korrekte Rundfunkabgabe-Umsetzung
In einem kritischen Moment für das deutsche Rundfunksystem ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Bundesländer auf, sich ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung zu stellen und eine faire Rundfunkfinanzierung sicherzustellen. Angesichts der geringfügigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags, wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) am 23. Februar 2024 empfohlen, warnt ver.di vor gravierenden Konsequenzen: weniger Vielfalt im Programmangebot, zunehmender Druck auf die Beschäftigten und ein technisch rückständiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Dies kommt in einer Zeit, in der die Inflation merklich höher liegt und der Wettbewerb mit digitalen Plattformen stetig zunimmt. Ver.di-Mitglied Christoph Schmitz hebt hervor, es sei nun an den Landesregierungen, gegen populistische Parolen vorzugehen und sich statt populistischer Kritik für die Stärkung des Mediensystems einzusetzen – zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger.

Bremen (VBR). In einem bedeutsamen Appell an die Bundesländer hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di heute, am 23. Februar 2024, eine verfassungstreue Umsetzung der Rundfunkfinanzierung gefordert. Die Aufforderung folgt auf die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die Rundfunkabgabe für private Haushalte und Gewerbetreibende moderat von 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen. Dieser Anstieg von 3,16 Prozent liegt deutlich unter der aktuellen Inflationsrate, was die finanzielle Zügelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in den Blickpunkt rückt.

Christoph Schmitz, ein erfahrener Medienexperte und Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, unterstreicht die gravierenden Auswirkungen dieser knappen Finanzierung: weniger Programmvielfalt, erhöhter Druck auf Rundfunkmitarbeiter und ein technologisches Nachhinken hinter den gesellschaftlichen Erwartungen. Die Freiheit des Rundfunks, geschützt durch das Grundgesetz, sieht nicht nur die aktuelle Existenz, sondern auch die Entwicklungsfähigkeit des Rundfunks vor, eine Position, die das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat. Populismus und simplifizierende Kritik an der Erhöhung der Rundfunkbeiträge, wie von manchen politischen Figuren praktiziert, stehen nach Schmitz‘ Ansicht in krassem Gegensatz zu den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesländer.

Die Herausforderungen für den ÖRR sind mannigfaltig und reichen von der Notwendigkeit, mit digitalen Streaming-Plattformen zu konkurrieren, bis hin zum Mangel an angemessenen Vergütungen und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, die eine zentrale Säule der Programmqualität darstellen. Die Tarifrunde, die ver.di im Fokus hat, zielt darauf ab, sowohl die Arbeitsbedingungen der Freien und Angestellten als auch der in Auftragsproduktionen tätigen Film- und Fernsehschaffenden zu verbessern. Mit vorgeschlagenen Tariferhöhungen von entweder 10,5 Prozent oder einer Mindesterhöhung um 500 Euro möchte ver.di einen angemessenen Inflationsausgleich erreichen und gleichzeitig Fachkräfte an den ÖRR binden.

Die Aufrufe von ver.di setzen ein starkes Zeichen für die Notwendigkeit, ein vielfältiges, starkes und technologisch fortschrittliches Mediensystem aufrechtzuerhalten, das den Bedürfnissen und Erwartungen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. In Zeiten, in denen Informationen zunehmend digitalisiert werden und die Medienlandschaft sich ständig wandelt, besteht eine klare Verantwortung der Landesregierungen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wertvolles Gut der Gesellschaft zu schützen und zu fördern. Der Verweis auf das Grundgesetz macht deutlich, dass es hierbei nicht nur um finanzielle Fragen geht, sondern vornehmlich um die Bewahrung und Förderung eines lebendigen, demokratischen Diskurses in Deutschland.


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