Unbürokratische Hilfe für Betriebe in Not – BMEL unterstützt Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe

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Wie heute bekannt gegeben wurde, hat das Bundeskabinett das Hilfsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe gebilligt. Diese Betriebe leiden seit dem Frühjahr 2020 unter erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bundesminister Cem Özdemir erklärte, dass besonders Obst- und Hopfenbaubetriebe seit Beginn der COVID-19-Pandemie mit den Auswirkungen gestörter Lieferketten zu kämpfen haben. Die gestiegenen Energiekosten infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine belasten vor allem die Betriebsmittel wie Dünger.

Um den Betrieben in dieser schwierigen Zeit zu helfen, wird ein Hilfsprogramm in Höhe von 29 Millionen Euro bereitgestellt. Bundesminister Özdemir betont, dass die Landwirtinnen und Landwirte das Geld ohne bürokratischen Aufwand oder Antragsverfahren erhalten sollen.

Die Grundlage für die Anpassungsbeihilfe bildet eine wissenschaftliche Analyse des bundeseigenen Thünen-Instituts, welche die Kosten- und Erlössituation in verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren untersucht hat. Die Freilandobstbau- und Hopfenbaubetriebe sind demnach besonders stark betroffen. Hopfenpflanzer haben mit den steigenden Kosten für Betriebsmittel und Energie zu kämpfen, da sie traditionell langfristige Verträge zu fest vereinbarten Preisen abschließen. Im Obstsektor hat sich die hohe Inflation negativ ausgewirkt, da die erzielten Erlöse nicht ausreichen, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.

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Die individuelle Beihilfe pro Betrieb richtet sich nach den Hektarzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG kann die Anpassungsbeihilfe aufgrund der eindeutig bestimmten Berechtigungskriterien ohne Antragsverfahren an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Freilandobstbetriebe erhalten eine Prämie von 342 Euro pro Hektar, Hopfenbaubetriebe erhalten 375 Euro pro Hektar. Die Anpassungsbeihilfe ist auf maximal 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt und soll bis zum 31. Januar 2024 ausgezahlt werden.

Die “Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren” schafft die nationalen Rechtsgrundlagen für die Auszahlung eines Hilfspakets, das von der Europäischen Kommission im Sommer 2023 für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) aufgelegt wurde, um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Deutschland erhält aus diesem Hilfspaket insgesamt 36 Millionen Euro, von denen 6,5 Millionen Euro für Weinbaubetriebe zur temporären Krisendestillation bereitgestellt werden. Mit einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein können bis zu 10 Millionen Liter Wein zu Industriealkohol verarbeitet werden.

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Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der von der Krise besonders betroffenen Obst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe. Die finanzielle Entlastung durch das Hilfsprogramm des BMEL wird ihnen helfen, ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen und ihre Betriebe langfristig zu sichern.

Quelle: BMEL – Pressemitteilungen – Özdemir: “Unbürokratische Hilfe für Betriebe in Not”

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25 Antworten

    1. Ja, es ist die Aufgabe des BMEL, die Landwirtschaft zu unterstützen. Andere Branchen haben ihre eigenen Zuständigkeiten. Vielleicht informieren Sie sich bevor Sie kommentieren?

    1. Typisch! Immer gleich mit dem Vorurteil zur Hand. Vielleicht solltest du dich mal genauer informieren, bevor du solche Behauptungen aufstellst. Manchmal ist Hilfe einfach nur Hilfe.

  1. Also, ich finde es irgendwie ungerecht, dass nur Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe unterstützt werden. Was ist mit anderen Branchen?

  2. Also ich finds ja super, dass der BMEL den Freilandobst- und Hopfenbaubetrieben helfen will. Aber was ist mit den anderen Betrieben? Wo bleibt die Gerechtigkeit?

    1. Ja, es ist wirklich schade, dass nicht alle Betriebe gleich behandelt werden. Es scheint, als ob die Gerechtigkeit hier auf der Strecke bleibt. Es wäre fair, wenn auch anderen Betrieben Unterstützung geboten wird.

    1. Andere Betriebe müssen auch unterstützt werden, aber Obst- und Hopfenbauern haben spezifische Herausforderungen. Es ist nicht unfair, sondern eine gezielte Maßnahme zur Stärkung einer wichtigen Branche.

  3. Leute, hört mal zu! Ich verstehe, dass wir Betriebe unterstützen müssen, aber was ist mit anderen Branchen?

  4. Eiscreme-Hersteller zu unterstützen klingt doch nach einer fantastischen Idee! Wer liebt Eiscreme nicht? Aber im Ernst, es ist wichtig, die Landwirtschaft zu fördern, um unsere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen. Obst- und Hopfenbaubetriebe spielen dabei eine wichtige Rolle.

  5. Also ich finde es total übertrieben, dass der Staat Obst- und Hopfenbaubetriebe unterstützt. Was ist mit anderen Branchen?

  6. Ich finde es total übertrieben, dass der Staat Geld für Obst- und Hopfenbauern rausschmeißt. Warum nicht für andere Branchen?

  7. Also ich finde es total unfair, dass nur Obst- und Hopfenbaubetriebe unterstützt werden! Was ist mit den anderen Betrieben in Not?!

  8. Ich verstehe nicht, warum wir Obst- und Hopfenbaubetriebe unterstützen sollten. Was ist mit anderen Branchen?

  9. Also ich finde es total übertrieben, dass der Staat jetzt auch noch Obst- und Hopfenbaubetriebe unterstützt. Was ist mit anderen Branchen? #Gleichberechtigung

    1. Versteh deinen Punkt, aber Obst- und Hopfenbau sind wichtige Wirtschaftszweige, die Arbeitsplätze schaffen und unsere Versorgung sichern. Es geht nicht um Gleichberechtigung, sondern um Vernunft.

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