Berlin (ots) – Am 9. August 1985 trat die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Diese historische Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.
Fortschritte seit Inkrafttreten der UN-Frauenrechtskonvention
Die UN-Frauenrechtskonvention ist die verbindliche Leitlinie für die nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes der Menschenrechte von Frauen. In Deutschland hat sie zu positiven Veränderungen geführt, von der Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung bis hin zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sie hat auch dazu beigetragen, das Bewusstsein für Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt und Chancengleichheit zu erhöhen.
Herausforderungen bei der Umsetzung der Konvention
Trotz vieler Fortschritte hat der CEDAW-Ausschuss in den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht Deutschlands konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention gegeben. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu überwachen und anzugehen. Deutschland wird auch aufgefordert, Änderungen am Aufenthaltsrecht vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Migrantinnen als Opfer häuslicher Gewalt angemessen geschützt werden. Zudem besteht die Besorgnis, dass bei gerichtlichen Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht häusliche Gewalt nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Handlungsbedarf für Deutschland
Der CEDAW-Ausschuss fordert Deutschland auf, eine umfassende Präventionsstrategie gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, die Anzahl von Frauenhäusern zu erhöhen und die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, trans Frauen sowie nicht deutschsprachigen Frauen und Mädchen gewidmet werden.
Stärkung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt in seinen Abschließenden Bemerkungen explizit, das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte bei der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention zu stärken. Das Institut sieht dies als wertvolle Bestätigung ihrer Arbeit und bekräftigt das Engagement für die Förderung und den Schutz aller Frauen und Mädchen sowie der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betont: “Der Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Frauenrechtskonvention erinnert uns daran, wie weit wir gekommen sind, aber auch wie viel Wegstrecke noch vor uns liegt. Die Politik muss weiterhin entschlossen daran arbeiten, dass Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für alle Frauen Realität werden.”
Über die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)
Die UN-Frauenrechtskonvention, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), wurde von Deutschland am 10. Juli 1985 ratifiziert und trat am 9. August 1985 in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Staaten zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung und zur Förderung der Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen. In Deutschland hat die Konvention den Rang eines Bundesgesetzes.
Weitere Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention und zu geschlechtsspezifischer Gewalt sind auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu finden.
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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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