Transparenzgesetz und Krankenhausreform: Wie mehr Offenheit die Behandlungsqualität in deutschen Kliniken verbessert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat im Rahmen der Krankenhausreform erste Analysen zur Behandlungsqualität von Kliniken vorgestellt und plant ein zentrales Transparenzverzeichnis, um Patient:innen und Ärzt:innen bessere Entscheidungshilfen zu bieten. AOK-Vorstand Jens Martin Hoyer weist darauf hin, dass viele Qualitätsdaten schon jetzt im Gesundheitsnavigator der AOK und anderen Portalen verfügbar sind und unterstützt die geplante Ausbauoffensive. Er mahnt jedoch, dass der Streit um das Krankenhaustransparenzgesetz die Reform nicht ausbremsen dürfe, und schlägt vor, offene Pflegebudgets für 2020 bis 2023 zügig auszuzahlen, um Kliniken kurzfristig finanziell zu entlasten.

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Krankenhausanalysen und Transparenzoffensive: Aktueller Impuls für die Gesundheitsreform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat jüngst Analysen zur Ergebnisqualität von Krankenhäusern vorgestellt, die teilweise auf der Abrechnung von AOK-Versicherten beruhen. Diese Auswertungen schaffen eine wichtige Grundlage für die laufende Krankenhausreform, die eine verbesserte Versorgung für Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland zum Ziel hat.

Jens Martin Hoyer betont in diesem Zusammenhang: "Es ist bereits seit Jahren eine klare Botschaft an unsere Versicherten: Vor einer geplanten Operation lohnt es sich, die Krankenhäuser in der Umgebung hinsichtlich ihrer Behandlungsergebnisse, ihrer Ausstattung und ihrer Fallzahlen zu vergleichen." Viele dieser entscheidenden Qualitätsinformationen sind bereits im Gesundheitsnavigator der AOK und anderen Vergleichsportalen abrufbar. Dennoch werde jeder Ansatz zur weiteren Verbesserung der Qualitätstransparenz für Patientinnen und Patienten sowie für einweisende Ärztinnen und Ärzte unterstützt. Das von Minister Lauterbach geplante Transparenzverzeichnis wird von ihm als grundsätzlich sinnvoll bewertet.

Gleichzeitig warnt Hoyer vor Verzögerungen: "Es ist jedoch wichtig, dass das aktuelle Tauziehen zwischen Bund und Ländern um das Krankenhaustransparenzgesetz nicht dazu führt, dass die eigentliche Reform verzögert wird." Die Gesundheitsreform verfolgt das Ziel, allen Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Behandlungsqualität zu garantieren. Hier setzt auch das geplante System der Leistungsgruppen an, das laut Hoyer zusammen mit qualitativen Vorgaben für die Leistungserbringung und einer fallunabhängigen Vorhaltefinanzierung einen echten Fortschritt bewirken und eine qualitätsorientierte Konzentration bestimmter Behandlungen in geeigneten Kliniken gewährleisten kann.

Neben der Diskussion um Inhalte der Reform äußert Hoyer auch Kritik an finanziellen Forderungen einiger Krankenhäuser: "Im Gegensatz dazu ist Vorsicht geboten bei den Forderungen der Kliniken nach zusätzlichen finanziellen Mitteln. Eine rückwirkende Anhebung der Landesbasisfallwerte für 2022 und 2023, wie von den Ländern gefordert, würde die Beitragszahler übermäßig belasten." Aufgrund der ohnehin stark steigenden Kosten im stationären Bereich sei dies nicht tragbar.

Als Lösung für kurzfristig notwendige Verbesserungen schlägt Hoyer vor: "Eine mögliche Lösung zur schnellen Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser könnte eine beschleunigte Auszahlung der Pflegebudgets sein. Wenn die gesetzlichen Grundlagen für einen schnellen Ausgleich der noch offenen Pflegebudgets der Jahre 2020 bis 2023 geschaffen werden, kann den Krankenhäusern noch in diesem Jahr eine zusätzliche Liquidität im mittleren einstelligen Milliardenbereich zur Verfügung gestellt werden." Diese Maßnahme könnte unmittelbar zur Stabilisierung der Klinikfinanzen beitragen.

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


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Hoyer: Tauziehen um Transparenz darf die große Reform nicht gefährden

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