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Startschuss für unbürokratische Hilfe: Auszahlung Freilandobst-Hilfsprogramm

Pressemeldung:Startschuss für unbürokratische Hilfe: Auszahlung Freilandobst-Hilfsprogramm
Ab Montag werden rund 28 Millionen Euro an über 13.400 Betriebe überwiesen. Das zielgenaue Hilfspaket startet am 15. Januar mit der Auszahlung der Zweiten Anpassungsbeihilfe für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe, die seit dem Frühjahr 2020 unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden. Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont die Einfachheit des Verfahrens: Kein Antragsverfahren, sondern unbürokratische Hilfe für die Betriebe, die von gestörten Lieferketten und gestiegenen Energiekosten besonders betroffen sind. Insgesamt sollen rund 28 Millionen Euro noch in diesem Monat auf den Höfen ankommen.

Bremen (VBR). Ab Montag werden rund 28 Millionen Euro an über 13.400 Betriebe im Freilandobst- und Hopfenbaubereich ausgezahlt. Mit diesem Startschuss beginnt die Auszahlung der Zweiten Anpassungsbeihilfe für Betriebe, die seit dem Frühjahr 2020 unter den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der gestörten Lieferketten leiden. Bundesminister für Ernährung und , Cem Özdemir, betont die unbürokratische Abwicklung der Hilfen: „Wir machen es für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, keiner muss am Schreibtisch sitzen und einen Antrag ausfüllen. Ab kommender Woche werden unsere zielgenauen Hilfen an über 13.400 Betriebe ausgezahlt, die von gestörten Lieferketten und den gestiegenen Energiekosten besonders hart getroffen sind. Noch in diesem Monat werden rund 28 Millionen Euro auf den Höfen ankommen.“

Obst- und Hopfenbaubetriebe kämpfen seit Beginn der COVID-19-Pandemie mit den Folgen gestörter Lieferketten und den gestiegenen Energiekosten aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird die Anpassungsbeihilfe auszahlen, die sich nach den Hektarzahlen richtet, die bei der SVLFG hinterlegt sind. Das Antragsverfahren entfällt aufgrund der eindeutig bestimmten berechtigten Betriebe.

Die Zweite Anpassungsbeihilfe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt, um möglichst vielen Betrieben zu helfen. Dabei werden 391 Unternehmen den Maximalbetrag erhalten.

Die Verteilung der Anpassungsbeihilfe nach den jeweiligen Sektoren ist wie folgt:

– Baumobst: 48,3% (13.619.586,15 €, 9.990 Unternehmen)
– Beerenobst: 21,2% (5.978.079,41 €, 3.656 Unternehmen)
– Obstbau maschinell: 6,2% (1.748.404,42 €, 1.369 Unternehmen)
– Hopfen: 24,3% (6.836.337,37 €, 1.046 Unternehmen)

Die Mittel für das Hilfspaket stammen aus dem Haushalt der EU. Deutschland hat von den insgesamt 330 Millionen Euro des Hilfspakets rund 36 Millionen Euro erhalten. Neben dem Freilandobst- und Hopfensektor werden auch Weinbaubetriebe für die temporäre Krisendestillation unterstützt. Damit können bis zu 10 Millionen Liter Wein zu Industriealkohol verarbeitet werden. 46 Betriebe haben Anträge gestellt, die insgesamt rund 8 Millionen Liter Rotwein umfassen. Die Vergütung liegt bei 0,60 Euro pro Liter zzgl. einer Pauschale von 0,05 Euro pro Liter für die Transport- und Destillationskosten. Die Destillation muss bis Ende Januar 2024 abgeschlossen sein und wird voraussichtlich einen Umfang von rund 5,4 Millionen Euro haben.


Quelle: BMEL – Pressemitteilungen – Auszahlungsstart des Hilfsprogramms für Freilandobst

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