Bremen (VBR). Der Stabilitätsrat, bestehend aus Vertretern des Bundes und der Länder, hat in einer kürzlich abgehaltenen Sitzung seine Beschlüsse und Empfehlungen im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes veröffentlicht.
Das BVerfG hat erstmals eine umfassende Bewertung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten und der Bildung von Sondervermögen vorgenommen. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik des Bundes und einiger Länder. Als Reaktion darauf haben die Regierungen und Haushaltsgesetzgeber des Bundes und einiger Länder bereits erste Maßnahmen ergriffen.
In Bezug auf das Urteil des BVerfG ist der Stabilitätsrat zu dem Schluss gekommen, dass die Umsetzung des Urteils zu einer stärkeren Vergleichbarkeit und Transparenz der öffentlichen Haushalte in Krisenzeiten führen wird. Dies wird auch dem Stabilitätsrat bei seiner Überwachung der Haushalte zugutekommen.
Der Stabilitätsrat überprüft gemäß dem Stabilitätsratsgesetz zweimal jährlich die Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits. Die erste Überprüfung für das Jahr 2023 fand im Frühjahr statt, jedoch kann aufgrund der erforderlichen Anpassungen der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes aufgrund des Urteils des BVerfG keine weitere Überprüfung in diesem Jahr stattfinden. Die nächste Überprüfung wird erst im Frühjahr 2024 möglich sein.
Die Überwachung der Schuldenbremse und die Haushaltsüberwachung zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen wurde für die Länder auf Grundlage von Stabilitätsberichten und Datenmeldungen durchgeführt. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen für die Jahre 2022 bis 2024. Der Bund hat beschlossen, seine Meldung zur Überwachung der Schuldenbremse für die Jahre 2022 und 2023 zu aktualisieren. Für das Jahr 2024 wurden aufgrund des Urteils des BVerfG keine Daten im harmonisierten Analysesystem ausgewiesen.
Lediglich die Freie Hansestadt Bremen weist Ergebnisse auf, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen. Als Reaktion darauf hat der Bremer Senat einen zweiten Nachtragshaushalt vorgelegt und der Stabilitätsrat hat den Evaluationsausschuss beauftragt, die Abstimmung des Sanierungsprogramms fortzusetzen und eine Sanierungsvereinbarung mit Bremen vorzulegen.
Der Stabilitätsrat veröffentlicht seine Beschlüsse und Beratungsunterlagen auf seiner Website www.stabilitaetsrat.de.
Diese Beschlüsse haben erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltspolitik des Bundes und einiger Länder. Das Urteil des BVerfG hat klargestellt, dass die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten und die Bildung von Sondervermögen sorgfältig geprüft und transparent gemacht werden müssen. Die Beschlüsse des Stabilitätsrats tragen dazu bei, dass eine angemessene Überwachung der Haushalte in Krisenzeiten gewährleistet wird.
Was denken Sie über die Auswirkungen des Urteils des BVerfG auf die Haushaltspolitik des Bundes und der Länder? Glauben Sie, dass die Entscheidungen des Stabilitätsrats zu einer stärkeren Vergleichbarkeit und Transparenz der öffentlichen Haushalte führen werden?
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2 Antworten
Ich finde es gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Transparenz der Haushalte stärkt. Endlich Durchblick!
Ich finde es super, dass das Bundesverfassungsgericht für mehr Transparenz sorgt! Endlich Durchblick im Haushalt!