Sozialhilfe und Bürgergeld 2024: Höhere Regelbedarfe beschlossen

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Sozialhilfe und Bürgergeld 2024: Höhere Regelbedarfe beschlossen

Wie heute bekannt wurde, hat das Bundeskabinett die “Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024” (RBSFV 2024) gebilligt. Mit dieser Verordnung sollen die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe zum 1. Januar 2024 sowie die Bedarfe für persönlichen Schulbedarf im Jahr 2024 erhöht werden.

Die Regelbedarfsstufen gelten nicht nur für die Sozialhilfe, sondern auch für das Bürgergeld, die Soziale Entschädigung und im Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sollen das Existenzminimum sichern. Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben.

Ab dem 1. Januar 2024 ergeben sich folgende monatliche Beträge für die Regelbedarfsstufen:

– Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro
– Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro
– Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro
– Regelbedarfsstufe 4: 420 Euro
– Regelbedarfsstufe 5: 348 Euro
– Regelbedarfsstufe 6: 318 Euro

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Die Verordnung muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden, der vorgesehene Termin ist der 20. Oktober 2023.

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Quelle: Höhere Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld

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Pressemeldung:Sozialhilfe und Bürgergeld 2024: Höhere Regelbedarfe beschlossen

8 Antworten

  1. Also, ich muss ehrlich sagen, ich finde die Erhöhung der Regelbedarfe total übertrieben! Was denkt ihr so?

    1. Ach komm, hör auf zu jammern! Höhere Regelbedarfe sind längst überfällig, um Menschen in Not wirklich zu helfen. Geldverschwendung sieht eher so aus, wie deine sinnlosen Kommentare hier. Überdenk mal deine Einstellung!

  2. Ich verstehe, dass du dich über mehr Gummibärchen freust, aber höhere Regelbedarfe haben ihre Konsequenzen. Es ist wichtig, die langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft zu berücksichtigen. Es geht um mehr als nur Süßigkeiten.

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