Bremen (VBR). Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hat sich dafür ausgesprochen, dass Wohnungsunternehmen die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern sorgfältig prüfen sollten. VNW-Direktor Andreas Breitner betonte, dass es normal sei, Investitionen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu überprüfen. Dies beinhalte auch die Berücksichtigung aller Kosten, auch solche, die durch die Installation von Solardächern entstehen können.
Breitner warnte davor, dass unrentable Anlagen letztendlich zu höheren Mietkosten für die Bewohner führen könnten. Aus diesem Grund sollten Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten und am Gemeinwohl orientiert sind, von der Solardachpflicht befreit werden können, wenn sich die Anlage nicht rechnet oder zu steuerlichen Nachteilen führt.
Breitner wies die Kritik des Naturschutzverbandes BUND zurück, der behauptet hatte, dass Wohnungsunternehmen die vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen missbrauchen würden, um sich der Solardachpflicht zu entziehen. Breitner nannte diese Unterstellungen unseriös.
Gleichzeitig betonte Breitner, dass bei aller Bedeutung des Klimaschutzes das bezahlbare Wohnen nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs in die energetische Sanierung der Bestandsgebäude sei es wichtig, dass sowohl Mieter als auch Wohnungsunternehmen in der Lage seien, die finanziellen Belastungen zu tragen.
Breitner lehnte auch den Vorschlag ab, Wohnungsunternehmen zur Verpachtung ihrer Dächer an externe Unternehmen zu zwingen. Er argumentierte, dass solche Maßnahmen eine Art Dachenteignung darstellen würden und den Unternehmen möglicherweise wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten. Stattdessen forderte er, die bürokratischen Hindernisse für Mieterstrommodelle abzubauen.
Breitner kritisierte auch den Entwurf der Umsetzungsverordnung zum Klimaschutzgesetz als bürokratisch und detailliert. Er warnte davor, dass die vorgeschriebene Pflicht zur Installation von Solargründächern bei Neubauten mit anderen Vorschriften kollidieren könne und so eine Einschränkung der Planungsfreiheit bedeute. Zudem könnten alternative Nutzungsmöglichkeiten wie Dachgärten oder Kinderspielflächen aufgrund der Verordnung kaum mehr realisiert werden.
Der VNW vertritt insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den von ihnen verwalteten Wohnungen leben etwa 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen setzt sich für die Vermietung von bezahlbarem Wohnraum ein.
Kontextualisierung und Hintergrund:
Die Debatte um die Wirtschaftlichkeit von Solardächern betrifft nicht nur Wohnungsunternehmen, sondern auch andere Akteure in der Immobilienbranche. Solardächer gelten als ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und die Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen. Gleichzeitig stellen sie jedoch auch eine finanzielle Belastung für diejenigen dar, die sie installieren und betreiben. Insbesondere für Wohnungsunternehmen, die oft großen Bestände an Wohnungen verwalten, ist es wichtig, dass sich solche Investitionen langfristig finanziell rechnen.
Das Thema der Solardachpflicht und der Verpachtung von Dächern ist auch von gesellschaftlicher Bedeutung. Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen wie der Solarenergie ist ein zentrales Element der Energiewende und des Klimaschutzes. Gleichzeitig müssen aber auch die sozialen Aspekte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Energiewende nicht zu steigenden Mietkosten führt und bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt. Die Frage nach der Verantwortung und den Rechten von Vermietern und Mietern sowie nach möglichen Ausnahmeregelungen und Alternativen zur Solardachpflicht ist daher von großer gesellschaftlicher Relevanz.
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Soziale Vermieter: Wirtschaftlichkeitsprüfung von Solaranlagen ist unverzichtbar
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