Berlin (ots) – Die Coronapandemie hat viele Kleinstunternehmen und Soloselbständige vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Um ihnen schnell und unkompliziert zu helfen, stellte der Bund insgesamt 50 Milliarden Euro als Soforthilfen zur Verfügung. Doch nun drohen diese Hilfsgelder zu einer zusätzlichen Belastung zu werden. In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die laufenden Rückmeldeverfahren rechtswidrig sind. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich auch in Bayern ab.
Rückzahlungsfristen verlängert
Nachdem mehrere Unternehmen gegen die Rückzahlungsforderungen geklagt hatten, hat das OVG-NRW entschieden, dass die Unternehmen ihre Soforthilfen nicht sofort zurückzahlen müssen. Stattdessen wurde die Frist zur Rückzahlung auf den 30. November 2023 verschoben. Das zuständige Wirtschaftsministerium in Bayern hat ebenfalls reagiert und die Rückzahlungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand (BVMW), begrüßt diese Entscheidungen und betont die Kritik an den Formulierungen in den Kriterien und Bewilligungsbescheiden der Soforthilfen.
Politik muss reagieren
In einer Zeit, in der Unternehmen bereits mit Inflation, Energiekrise, Rezession und Arbeitskräftemangel zu kämpfen haben, ist es laut Jerger von entscheidender Bedeutung, dass die Politik den Unternehmen entgegenkommt und ihnen mehr Rechtssicherheit gewährleistet. Die aktuellen Entwicklungen sollen Impulse für eine bessere Gestaltung der Hilfsmaßnahmen liefern, indem klare und eindeutige Regelungen im Vorhinein formuliert und kommuniziert werden.
Gleichbehandlung der Unternehmen gefordert
Das Oberverwaltungsgericht NRW könnte mit seiner Entscheidung als Vorbild für andere Bundesländer dienen. Es sollte eine Gleichbehandlung der Unternehmen in allen Ländern und eine Berücksichtigung der Personalkosten als Ausgabeposten geben. Willkürliche Sonderregelungen sollten vermieden werden, um eine gerechte Verfahrensanwendung sicherzustellen.
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