Smart versichert für smarte Steuererklärung – Ein Gewinn für alle!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 26.07.2023
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Neustadt a. d. W. (ots) – Versicherungen sind wichtig, denn sie schützen uns im Ernstfall vor den finanziellen Folgen vieler Lebenssituationen und Ereignisse. Laut Statista geben private Haushalte in Deutschland durchschnittlich etwa 130 Euro monatlich für ihren Versicherungsschutz aus. Doch wussten Sie, dass einige Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können? Welche Versicherungen das betrifft und worauf man bei der Steuererklärung achten sollte, erklärt uns Mario Hattwig.

Kosten für die Lebensführung können laut Steuerrecht grundsätzlich abgesetzt werden. Das umfasst auch die meisten Versicherungen, wie Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt. Für das Jahr 2022 berücksichtigt das Finanzamt bis zu 25.639 Euro für Alleinstehende und den doppelten Betrag für Paare. Bei rentenversicherungspflichtig angestellten Personen wird der Abzug um den Arbeitgeberanteil gekürzt. Seit diesem Jahr sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung vollständig steuerlich absetzbar.

Auch die Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung lohnen sich steuerlich. Bis zu 1.900 Euro können grundsätzlich abgesetzt werden, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Dabei werden jedoch auch die Basiskranken- und Pflegeversicherung angerechnet. Sind die Beiträge bereits höher als 1.900 Euro, kann von anderen Versicherungsbeiträgen nichts mehr abgesetzt werden.

Wichtig ist, nur die Beiträge abzusetzen, die auch tatsächlich gezahlt wurden. Hierfür sollten Versicherte Überweisungsbelege oder Kontoauszüge aufbewahren. Die meisten Versicherungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen. Beruflich bedingte Policen gehören dagegen in die Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es eine eigene Bescheinigung nach § 92 EStG und die zusätzliche Anlage AV.

Für weitere Informationen und Beratung zu steuerlichen Themen können Sie sich an den Lohnsteuerhilfeverein VLH wenden. Die bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Eine Steuererklärung lohnt sich also, um Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen und Geld vom Staat zurückzuholen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website vlh.de.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
E-Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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