Sabbatical finanzieren: Tipps zur steuerlichen Förderung der Auszeit

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 19.07.2023
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Kreative Auszeit: Mit einem Sabbatical Steuern sparen und den Akku aufladen

Neustadt a. d. W. (ots) – Gestresst, ausgelaugt und völlig fertig: Oft lässt sich im Urlaub der eigene Akku gut wieder aufladen. Doch manchmal reichen die vier bis sechs Wochen Jahresurlaub einfach nicht aus, um mal zur Ruhe zu kommen und durchzuatmen. Immer mehr Deutsche wünschen sich deshalb mal eine längere Pause vom Job. Eine befristete Auszeit von der Arbeit – auch Sabbatical genannt – kann dann genau das Richtige sein. Damit dieses Vorhaben gelingt, braucht es zwar einen gewissen Vorlauf. Mit kluger Planung können Erholungsbedürftige dann aber sogar Steuern sparen. Mario Hattwig berichtet.

Ein Sabbatical hat viele Vorteile: Angestellte können endlich mal ihre Akkus aufladen und das Unternehmen spart Geld, denn man zahlt weniger Gehalt und damit auch weniger Sozialabgaben. Trotzdem muss die Auszeit finanziert werden. Eine beliebte Variante ist der sogenannte befristete Lohnverzicht vor dem Sabbatical, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

“Das heißt: Der oder die Beschäftigte arbeitet in den Monaten vor der geplanten Pause weiter in Vollzeit, bekommt aber nur einen Teil des Gehalts. Den restlichen Teil parkt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auf einem sogenannten Zeitwertkonto. Und mit diesem Guthaben kann das Unternehmen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer während der Auszeit dann bezahlen. Übrigens hat dieses Modell auch gleich mehrere Vorzüge.”

Zum Beispiel ist das auf dem Zeitwertkonto eingezahlte Bruttogehalt in der Ansparphase sozialabgaben- und steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Auszahlungen erst dann versteuern, wenn sie ihr Sabbatical beginnen.

“Dann sind die Abzüge auch meistens niedriger, weil ja nicht die vollen Bezüge, sondern nur ein Teil des Gehaltes fließt – und deshalb ist auch der Steuersatz niedriger. Wer seine Auszeit auf diese Art und Weise gestaltet, bleibt außerdem ununterbrochen sozialversichert. Man profitiert also auch während des Sabbaticals von den Zuschüssen des Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.”

Eine weitere Möglichkeit, eine Auszeit vom Job zu nehmen, ist ein Antrag auf unbezahlten Urlaub. Diese Variante sollte man sich aber gut überlegen.

“Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann ja nicht nur komplett ohne Gehalt auskommen, sie verlieren auch die Zuschüsse zu ihrem Sozialversicherungsschutz und müssen die Beiträge zur ihrer Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen. Es gibt einen klitzekleinen Trost: Wer vollständig auf sein Gehalt verzichtet im Sabbatical, der kann dadurch seine Steuerlast senken. Denn wer weniger verdient, der zahlt am Ende auch weniger Steuern.”

Wer Hilfe und mehr Infos zum Thema Sabbatical braucht, kann sich an die VLH wenden.

“Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung – einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin oder dem Berater einen Termin ausmachen.”

Weniger arbeiten, mal zur Ruhe kommen oder einfach mal was ganz anderes machen: So ein Sabbatical lohnt sich! Wem das jetzt alles zu schnell ging: Mehr Infos gibt’s unter vlh.de.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Hinweis für die Redaktionen:
Bitte beachten Sie, dass der Ort “Neustadt a. d. W.” nur ein Beispiel ist und je nachdem durch den tatsächlichen Stadtnamen des Ortes der Erstellung ersetzt werden sollte.

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Sabbatical und Steuern – So klappt die Finanzierung einer Auszeit
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