Krankenhausreform: Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe fordert BVSD
Die Krankenhausreform, die eine Einteilung von Kliniken in unterschiedliche Versorgungsstufen vorsieht, ist in vollem Gange. Dabei spielt die Definition von medizinischen Leistungsgruppen eine besondere Rolle. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) fordert eine klare Zusage, dass die Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe definiert und fest in der Krankenhausplanung verankert wird.
“Um die zunehmende Anzahl von Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen zukünftig sach- und bedarfsgerecht teil- und vollstationär versorgen zu können, brauchen wir von den Ländern und vom Bund eine klare Zusage, dass die Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe definiert und fest in der Krankenhausplanung verankert wird”, forderte heute Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des BVSD. In Deutschland leben rund 4 Millionen Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen.
Zukünftig soll die zuständige Landesbehörde den Krankenhäusern einzelne Leistungsgruppen zuweisen. Voraussetzung hierfür soll sein, dass das Krankenhaus die Qualitätskriterien für die jeweilige Leistungsgruppe erfüllt, die an dem Standort zu erbringen sind. Dabei sollen auf Basis einer bestehenden Systematik bundesweit geltende Leistungsgruppen definiert werden.
“Obwohl es keinen Facharzt für Schmerzmedizin gibt, ist die teil- und vollstationäre schmerzmedizinische Versorgung unerlässlich für eine Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland. Wir fordern deshalb Bund, Länder und insbesondere das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, die die zukünftige Leistungsgruppen ausdifferenzieren sollen, auf, sich für die dringend notwendige schmerzmedizinische Versorgung über alle zukünftige Krankenhauslevel hinweg stark zu machen”, erklärte Nadstawek.
Der BVSD-Vorsitzende betonte, dass in den maßgeblichen Reformvorlagen aus NRW die “Schmerztherapie” zwar erwähnt werde, jedoch als Querschnittsversorgung im Sinne der Akut-Therapie eingeordnet werde. Eine interdisziplinäre multimodale Versorgung chronischer Schmerzpatienten als eigenständiger Versorgungsbereich finde sich in diesem Modell nicht – und würde damit auch in den Überlegungen zu einer bundesweiten Krankenhausreform nicht wieder aufgenommen. Dies würde das Ende zahlreicher eigenständiger schmerzmedizinischer Abteilungen der stationären und teilstationären Versorgung bedeuten.
Chronische Schmerzen können jeden treffen. Etwa 23 Millionen Deutsche, das sind 28 Prozent, haben in einer bundesweiten Umfrage von chronischen Schmerzen, in vielen Fällen mit psychosozialen und funktionellen Beeinträchtigungen, berichtet. Rund 4 Millionen dieser Patienten leiden an schweren und hochproblematischen chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen. Diese Gruppe benötigt in der Regel eine Therapie durch Schmerzspezialisten, bei der verschiedene Methoden kombiniert werden, die sog. interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie.
Die Forderung des BVSD nach einer eigenständigen Leistungsgruppe für die Schmerzmedizin ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Millionen von Patienten in Deutschland.
Quelle: Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)