Sicherheitswirtschaft fordert Berücksichtigung im KRITIS-Dachgesetz

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 26.05.2023
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Sicherheitsbranche warnt vor Gefahren: KRITIS-Dachgesetz muss auch ihre Bedürfnisse berücksichtigen

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat auf seiner 56. Jahresmitgliederversammlung in Berlin eine Forderung an die Bundesregierung gestellt. Der BDSW-Präsident Gregor Lehnert forderte vor über 200 Teilnehmern die Berücksichtigung der Sicherheitswirtschaft im zukünftigen Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)-Dachgesetz. Johann Saathoff, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, sowie Vertreter der Regierungskoalition waren bei der Versammlung anwesend.

Der BDSW begrüßte in seiner Forderung, dass sich der Gesetzgeber mit einem KRITIS-Dachgesetz in einem ganzheitlichen Schutzansatz von KRITIS nicht mehr allein auf die IT-Sicherheit, sondern auf den physischen Schutz von KRITIS fokussieren wird. Der BDSW-Präsident mahnte jedoch an, dass eine Nichtberücksichtigung der Sicherheitswirtschaft im Gesamtregulierungsansatz der Bundesregierung zum Schutz von KRITIS Sicherheitslücken bestehen lassen würde.

„Das Sicherheitsgewerbe mit seinen über 270.000 Beschäftigten erbringt immer mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw. Aufrechterhaltung von sämtlichen Kritischen Infrastrukturen in Deutschland dienen“, sagte Lehnert. Dazu zählten insbesondere Objektschutzaufgaben, Schutz von Lieferketten, Sicherstellung der Bargeldversorgung, Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Personenverkehr und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen.

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Der BDSW-Präsident führte weiter aus: „Überraschenderweise findet unser Gewerbe aber bisher noch nicht einmal Erwähnung in den von der Bundesregierung bereits veröffentlichten Eckpunkten zum KRITIS-Dachgesetz.“ Die Sicherheitswirtschaft sei systemrelevant für den Schutz von KRITIS und müsse daher im KRITIS-Dachgesetz berücksichtigt werden.

Das KRITIS-Dachgesetz müsse die Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes für den Schutz von KRITIS festschreiben, so Lehnert. „In den Anwendungsbereich eines KRITIS-Dachgesetzes müssen sowohl die Betreiber selbst als auch die Kritischen Dienstleistungen aufgenommen und definiert werden. Die einheitliche Umsetzung der zukünftigen Regelungen zum physischen Schutz von KRITIS auf Bundes-, Landes- und Kreisebene muss sichergestellt werden. Nur so kann ein Auslegungs- und Umsetzungschaos durch die Behörden – wie während der Corona-Pandemie – zu Lasten der Sicherheit von KRITIS vermieden werden“, sagte Lehnert abschließend.

Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 270.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2022 lag der geschätzte Umsatz bei rund 11,1 Mrd. Euro – davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 925 Mio. Euro, insgesamt also 1,4 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

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Quelle: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

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