Regierung beschließt Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung: Sicherheitsnetz für alle Kinder und Familien

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Regierung beschließt Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung: Sicherheitsnetz für alle Kinder und Familien

Wie im Pressetext vom 27.09.2023 mitgeteilt wurde, hat das Bundeskabinett den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass bisherige finanzielle Förderungen wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung der Kindergrundsicherung ersetzt werden sollen. Die Stellungnahmen von Verbänden sowie weitere Informationen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.

Die Kindergrundsicherung soll ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien schaffen und Kinder und Jugendliche vor Armut schützen sowie sorgenfreies Aufwachsen und bessere Startchancen ins Leben ermöglichen. Ziel ist es, verdeckte Armut in Deutschland zu reduzieren und mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen als bisher. Mit der Kindergrundsicherung sollen bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geschaffen werden.

Die Kindergrundsicherung wird aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen. Diese Komponenten zusammen tragen dazu bei, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.

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Der Kinderzusatzbetrag setzt sich aus dem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes sowie einem Betrag für Unterkunft und Heizung auf Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung zusammen, soweit diese Leistungen nicht durch den Kindergarantiebetrag abgedeckt sind. Zusätzlich zum Kinderzusatzbetrag wird das Schulbedarfspaket automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag mitbeantragt und ausgezahlt. Der Teilhabebetrag wird unbürokratischer und als Bundesleistung ausgestaltet. Zudem soll ein eigenes digitales Kinderchancenportal bis spätestens 2029 aufgebaut werden.

Es wird geschätzt, dass es durch die Anpassung des Existenzminimums von Kindern zu Regelsatzerhöhungen um bis zu 28 Euro für die unteren Altersgruppen (Regelbedarfsstufen 5 und 6) kommen wird. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt der bisherige Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Ca. 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche, davon 2,9 Millionen arme und armutsbedrohte Kinder, haben zukünftig Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Auch Kinder aus Familien mit geringen Einkommen, die hart arbeiten, sollen den Kinderzusatzbetrag erhalten. Die Bundesregierung achtet darauf, ausreichende Erwerbsanreize zu geben. Familien werden in Zukunft direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen sollen einfacher werden. Damit wird ein Systemwechsel hin zu einer Bringschuld des Staates statt einer Holschuld der Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

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Die Kindergrundsicherung soll durch verschiedene Maßnahmen unbürokratisch und bürgernah gestaltet werden und auf einem digitalen und einfachen Antragsverfahren basieren. Die Beantragungszeiten sollen deutlich reduziert werden und potentielle Anspruchsberechtigte sollen zur Beantragung der Leistung angesprochen werden. Durch einen sogenannten “Kindergrundsicherungs-Check” sollen bereits in Behörden vorhandene elektronische Daten zur Vorprüfung des Anspruchs auf den Kinderzusatzbetrag genutzt werden. Der St

Quelle: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

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3 Antworten

  1. Kindergrundsicherung? Warum nicht gleich Kindermillionäre machen? Soziale Gerechtigkeit ist überbewertet!

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