Bremen (VBR). In Deutschland stehen bedeutende Reformen im Familienrecht an, die darauf abzielen, die Gesetze an die heutigen sozialen und familiären Realitäten anzupassen. Besonders im Fokus stehen dabei die Neuerungen im Kindesunterhaltsrecht und im Sorgerecht, die unter dem prägnanten Motto „Beide betreuen – Beide bezahlen“ zusammengefasst werden können. Diese Initiativen, welche vom Bundesministerium der Justiz ausgearbeitet wurden, verfolgen das Ziel, eine gerechtere Aufteilung der Verantwortung und Lasten zwischen den Elternteilen nach einer Trennung zu gewährleisten.
Die jüngste Ausgabe des ISUV-Reports, die Zeitschrift des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), widmet sich ausführlich diesen „Eckpunkten“ der geplanten Rechtsreformen. Im Rahmen eines Interviews mit Melanie Ulbrich, der Vorsitzenden des ISUV, wird ein tiefer Einblick in die vorgeschlagenen Änderungen geboten. Ulbrich verdeutlicht, dass die Reformen nicht nur bestehende gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung und zur stärkeren Berücksichtigung aller Familienformen leisten können. Die Betonung liegt dabei auf der gleichberechtigten Betreuungsleistung sowie der finanziellen Verantwortung beider Elternteile.
Kern der Debatte ist die Frage, inwieweit die vorgeschlagenen Eckpunkte tatsächlich eine Modernisierung darstellen oder ob sie lediglich als Umetikettierung bestehender Prinzipien zu verstehen sind. Ulbrich bekräftigt, dass die Reformen eine substanzielle Anerkennung der veränderten familiären Landschaften in Deutschland darstellen und somit über den Vorwurf, es handle sich um „alten Wein in neuen Schläuchen“, weit hinausgehen.
Neben der Modernisierung des Sorge- und Umgangsrechts thematisiert der ISUV-Report auch die geplanten Anpassungen im Abstammungsrecht und adressiert die Defizite des aktuellen Gesetzesentwurfs zur Kindergrundsicherung, insbesondere im Hinblick auf Trennungsfamilien. Die Stellungnahmen des ISUV zu diesen Punkten fordern eine präzisere Ausgestaltung der Reformen, basierend auf den praktischen Erfahrungen mit Betroffenen und verschiedenen Fallkonstellationen.
Des Weiteren wird in der Vereinszeitschrift Kritik an der Düsseldorfer Tabelle geübt, die als Grundlage zur Berechnung des Unterhalts dient. Hierbei wird gefordert, dass die Berechnung stärker auf den Gesetzen fußen und die tatsächlichen Einkommen beider Elternteile in Betracht ziehen sollte, um eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zu erreichen.
Der ISUV, der sich seit über 45 Jahren für die Rechte und Interessen von Trennungsfamilien einsetzt, präsentiert in seinem Report nicht nur kritische Analysen, sondern auch konstruktive Vorschläge für die anstehenden Reformen. Mit dieser fundierten Arbeit unterstreicht der Verband seine Rolle als wichtige Stimme im Diskurs um die Weiterentwicklung des Familienrechts in Deutschland.
Die vorgestellten Eckpunkte und Reformvorschläge stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer familienrechtlichen Landschaft dar, die die Realitäten moderner Familienkonstellationen besser widerspiegelt und sowohl die Rechte der Kinder als auch die Verantwortung der Eltern stärker in den Vordergrund rückt. Doch die endgültige Ausgestaltung und Umsetzung der Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten. Fest steht, dass der ISUV und seine Mitglieder eine maßgebliche Rolle in der fortlaufenden Diskussion um eine gerechte und zeitgemäße Anpassung des Familienrechts in Deutschland spielen werden.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
ISUV-Report 175: Eckpunkte der Reform des Sorge-, Umgangs- und Abstammungsrechts – …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.