– Familienrechtsreform zielt auf gleichberechtigte Betreuung und anteilige Unterhaltszahlung beider Elternteile ab.
– ISUV-Report analysiert Eckpunkte und fordert substanzielle Modernisierung des Sorge-, Umgangs- und Abstammungsrechts.
– Kritik an Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltsberechnung soll tatsächliches Einkommen beider Eltern berücksichtigen.
Familienrechtliche Reformen: Mehr Gleichberechtigung und moderne Verantwortung für Eltern
Die aktuellen Reformen im Familienrecht setzen einen deutlichen Schwerpunkt auf die gleichberechtigte Lasten- und Verantwortungsverteilung zwischen Eltern. Unter dem Motto Beide betreuen – Beide bezahlen sollen insbesondere das Kindesunterhaltsrecht und das Sorgerecht aktualisiert und an die lebendige Vielfalt heutiger Familien angepasst werden. Dabei umfasst die Neuausrichtung nicht nur konventionelle Familienformen, sondern berücksichtigt unterschiedliche Familienformen umfassend.
Melanie Ulbrich wehrt sich gegen den Vorwurf alten Wein in neuen Schläuchen und betont stattdessen die substanzielle Anerkennung veränderter familiärer Landschaften. Demgegenüber analysiert der ISUV, das Sprachrohr von Trennungsfamilien seit über 45 Jahren, im aktuellen Report auch das Abstammungsrecht und die Kindergrundsicherung. Dabei werden Defizite des Entwurfs kritisiert und eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle gefordert, die das tatsächliche Einkommen beider Eltern berücksichtigt. Diese Punkte markieren einen bedeutenden Schritt hin zu einem Familienrecht, das sich stärker an modernen Lebenswirklichkeiten und der gemeinsamen Verantwortung von Eltern orientiert.
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ISUV-Report 175: Eckpunkte der Reform des Sorge-, Umgangs- und Abstammungsrechts – …
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