– KZBV bezeichnet GVSG als letzte Chance für präventive, hochwertige Zahnversorgung
– KZBV fordert extrabudgetäre Vergütung für Parodontitis-Behandlungen zur Krankheitsprävention
– KZBV verlangt fachliche und räumliche Gründungsbeschränkung von investorenbetriebenen MVZ
Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Fokus auf Prävention und Versorgungssicherheit
Am 6. Mai 2024 fand eine bedeutende Anhörung zur Zukunft des Gesundheitssystems und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) statt. Dabei betonte Martin Hendges die Dringlichkeit des Gesetzes: „Das Gesetz ist die letzte Chance für die Ampelkoalition, bedeutende Weichenstellungen hin zu einer präventiven und hochwertigen Patientenversorgung vorzunehmen.“ Zentrale Kritik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) richtet sich gegen die unzureichende Berücksichtigung zahnmedizinischer Versorgungsprobleme im aktuellen Entwurf.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der besseren Behandlung von Parodontitis, einer Erkrankung, die in Verbindung mit schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Problemen, rheumatischen Beschwerden und Diabetes mellitus steht. Hendges fordert deshalb eine klare Veränderung bei der Finanzierung: „Eine sofortige extrabudgetäre Vergütung solcher Behandlungen ist notwendig, um die Patientenversorgung zu verbessern und langfristig hohe Folgekosten zu vermeiden.“
Darüber hinaus warnt die KZBV vor der unzureichenden Regulierung von medizinischen Versorgungszentren (MVZ), wenn diese von versorgungsfremden Investoren betrieben werden. Gefordert werden in diesem Zusammenhang fachliche und räumliche Gründungsbeschränkungen, um die Qualität und Fokussierung der Versorgung sicherzustellen. Ein weiteres wesentliches Anliegen der KZBV ist die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen, um Abläufe zu vereinfachen und die Versorgung effizienter zu gestalten.
Die Vorschläge der KZBV wurden den politischen Entscheidungsträgern am Anhörungstag vorgelegt. Die vollständige Stellungnahme kann unter https://www.kzbv.de eingesehen werden.
Zwischen Prävention und Praxistauglichkeit: Warum die Debatte um das GVSG entscheidend ist
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) steht im Zentrum einer lebhaften Diskussion, die weit über fachliche Kreise hinausreicht. Es berührt direkt die zahnmedizinische Versorgung und das Praxisleben – Themen, die Patientengesundheit, Vorsorge und die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem maßgeblich beeinflussen. Die Reform hat das Potenzial, die Art und Weise zu verändern, wie Zahnärztinnen und Zahnärzte präventive Leistungen erbringen, wie Parodontitis als Volkskrankheit behandelt wird und wie medizinische Versorgungszentren (MVZ) strukturiert und gesteuert werden. Dabei geht es nicht nur um technische Details, sondern um praktische Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft.
Ein wesentlicher Aspekt der Diskussion ist die Prävention. Eine konsequente vorbeugende Versorgung kann die Krankheitslast verringern und damit die Belastung des Gesundheitssystems mindern. Beispielsweise spielt die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Parodontitis eine entscheidende Rolle: Sie verhindert nicht nur schwere Folgeschäden, sondern trägt auch dazu bei, langfristig Kosten zu senken und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten. Mit Blick auf die Praxis bedeutet das, dass euch eine stärkere Fokussierung auf präventive Maßnahmen auch Entlastungen bringen kann – etwa durch Entbürokratisierung und optimierte Abläufe.
Gleichzeitig sorgt die zunehmende Verbreitung von medizinischen Versorgungszentren unter Investorenführung für kontroverse Debatten. Diese Struktur bringt Chancen mit sich, wie etwa eine bessere Vernetzung und effiziente Ressourcenverwendung. Doch es bestehen auch Risiken, insbesondere wenn wirtschaftliche Interessen die medizinische Priorität überschreiben könnten. Für Patientinnen und Patienten sowie für die zahnärztliche Versorgung geht es deshalb um mehr als um reine Fachfragen – es steht die Qualität der Behandlung und die Sicherung einer integren Versorgung auf dem Spiel.
Die Diskussion um das GVSG ist somit eng verbunden mit den Fragen, wie sich Versorgungsqualität verbessern lässt, wie Praxen im Alltag entlastet werden können, und wie sich Bürde im Gesundheitssystem insgesamt reduzieren lässt. Wer ist betroffen? Welche Auswirkungen hat die neue Gesetzgebung auf Patienten und die zahnmedizinische Versorgung?
Wer ist betroffen? Auswirkungen für Versorgungsqualität und Patienten
Das GVSG beeinflusst nicht nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, sondern vor allem die Patientinnen und Patienten, deren Behandlung und Vorsorge neu definiert werden. Verbesserte Präventionsangebote können helfen, Krankheitskosten zu senken und Patientengesundheit nachhaltig zu stärken. Zugleich sind Praxen gefordert, ihre Abläufe an neue Vorgaben anzupassen, wobei Entbürokratisierung echte Verbesserungen ermöglichen kann. Die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und medizinischer Versorgung steht dabei im Fokus.
Parodontitis als Gesellschaftsproblem – warum Früherkennung und Behandlung zählt
Parodontitis ist eine weit verbreitete Erkrankung mit erheblichen Folgen für die Allgemeingesundheit. Ihre frühzeitige Erkennung und konsequente Behandlung sind entscheidend, um größere gesundheitliche und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Das GVSG betont die Bedeutung präventiver Leistungen und wirft damit eine Frage auf: Wie gelingt es, präventive Zahnmedizin stärker in den Praxisalltag zu integrieren und gesellschaftlich relevant zu verankern?
Gesellschaftlich relevante Veränderungen durch das GVSG in der zahnmedizinischen Versorgung:
- Stärkung der präventiven Versorgung zur Entlastung des Gesundheitssystems
- Regulierung und Ausbau von MVZ unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit Chancen und Risiken
- Entbürokratisierung zur Verbesserung der Praxisabläufe und Patientenbetreuung
- Verbesserte Früherkennung und Behandlung von Parodontitis als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge
Die Debatte um das GVSG ist deshalb nicht nur eine fachliche Kontroverse, sondern eine zentrale Frage für die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung, für die Patientengesundheit und für eine nachhaltige Gesundheitspolitik.
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