– Finanzgericht Münster entschied (6.2.2024): 30 km/30–55 Minuten-Pendeln ist zumutbar, keine doppelte Haushaltsführung
– Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzbar nur bei über einer Stunde Pendelzeit und beruflicher Veranlassung
– Urteil unterstreicht hohe Bedeutung fachkundiger Steuerberatung für Zweitwohnkostenabzug
Steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung: Das Urteil des Finanzgerichts Münster
Am 6. Mai 2024 berichtete die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, über eine wegweisende Entscheidung des Finanzgerichts Münster, die viele Steuerzahler betrifft. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Bedingungen die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzbar sind. Dabei vertraten das Finanzamt und letztlich auch das Finanzgericht Münster die Auffassung, dass eine Wegstrecke von 30 Kilometern als zumutbare Entfernung zwischen Hauptwohnort und erster Tätigkeitsstätte zu bewerten sei.
Der Fall wurde kompliziert durch einen Umstand: Der Steuerpflichtige führte an, dass die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als zwei Stunden betragen würde. Das Finanzamt und das Gericht hingegen richteten sich auf die mit dem Auto zurückgelegte übliche Wegzeit von weniger als einer Stunde aus. Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung nicht nur auf die tatsächliche Fahrtzeit, die laut Google-Maps-Routenplaner sogar außerhalb des Berufsverkehrs nur circa 30 Minuten betragen würde, sondern auch darauf, dass der Kläger selbst angab, für die Wegstrecke zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstelle den ihm vom Arbeitgeber gestellten Pkw zu nutzen.
Für die betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hat diese Klärung eine große Bedeutung, denn die Möglichkeit, Ausgaben für eine Zweitwohnung von der Steuer abzusetzen, kann finanzielle Entlastung schaffen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dabei im Einkommensteuergesetz geregelt. Unter anderem* setzen sie voraus, dass die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte länger als eine Stunde dauert und die Zweitwohnsitznahme beruflich veranlasst ist.*
Mit dem Urteil des Finanzgerichts Münster (1 K 1448/22 E vom 6. Februar 2024) wird deutlich, dass die individuellen Umstände jedes Einzelfalls genau geprüft werden müssen und übliche Fahrtzeiten eine große Rolle spielen. Dabei zeigt sich, wie komplex die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung sind. Die VLH, die mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit vertreten ist, betont die Bedeutung solcher Urteile für die Praxis der steuerlichen Beratung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1972 arbeitet der Verein daran, seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung in Steuerfragen zu bieten und etwa bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung beratend zur Seite zu stehen.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass sich eine fachkundige Beratung empfiehlt, um steuerliche Vorteile zu nutzen und potenzielle Nachteile zu vermeiden.
Wie Gerichte und Politik das Steuerrecht bei der doppelten Haushaltsführung prägen
Die doppelte Haushaltsführung ist für viele Berufspendlerinnen und Berufspendler ein zentrales Thema, wenn es um finanzielle Entlastung im Steuerrecht geht. Grundsätzlich muss die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise, dass der Lebensmittelpunkt am Ort des Hauptwohnsitzes verbleibt, während ein weiterer Haushalt aus beruflichen Gründen unterhalten wird. Diese Regelung ist gesellschaftlich relevant, weil sie vielfach die finanzielle Belastung von Menschen mindert, die zwischen ihrem Zuhause und dem Arbeitsplatz pendeln.
Politisch gewinnt die Fragestellung an Bedeutung, weil Veränderungen oder Neuausrichtungen im Steuerrecht direkt viele Bürgerinnen und Bürger betreffen können. Zudem stehen die Bedeutung von Berufspendelnden und die Förderung der regionalen Arbeitsmärkte im Fokus aktueller Diskussionen. Gerichtsentscheidungen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie das Verständnis und die Umsetzung der Gesetze präzisieren. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Alltagspraxis aus und zeigt, wie dynamisch dieses Rechtsgebiet ist.
Hintergrund zur doppelten Haushaltsführung
Für die steuerliche Anerkennung gilt vor allem, dass
- ein eigener Haushalt am Beschäftigungsort geführt wird,
- eine gedeckte Mindestentfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort besteht,
- der Hauptwohnsitz weiterhin den Lebensmittelpunkt darstellt.
Diese Kriterien sorgen dafür, dass die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar sind und so eine individuelle Steuerentlastung möglich wird.
Tipps für Steuerzahler:innen
Berufspendlerinnen und Pendler sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen und ihre Steuererklärung entsprechend gestalten. Dabei ist es ratsam, aktuelle Urteile und gesetzliche Entwicklungen zu verfolgen, da sich die Anforderungen und Auslegungen ändern können. Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Kosten und Nachweise sichert den steuerlichen Vorteil und vermeidet unnötige Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
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Doppelte Haushaltsführung: Keine Anerkennung bei kurzer Strecke
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