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30 km zur Arbeit: Keine Steuervorteile für Zweitwohnung

Pressemeldung:30 km zur Arbeit: Keine Steuervorteile für Zweitwohnung
In einem bemerkenswerten Urteil stellte das Finanzgericht Münster klar: Eine steuerliche Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung bei nur 30 Kilometern Distanz zwischen Arbeitsplatz und Erstwohnsitz findet keine Anerkennung. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die strengen Kriterien, die für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung seitens der Finanzämter gelten. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, nimmt diesen Fall zum Anlass, um die entscheidenden Voraussetzungen für eine steuerlich absetzbare Zweitwohnung genauer zu beleuchten. Ein richtungsweisendes Urteil, das nicht nur für Steuerpflichtige, sondern auch für die Praxis der Steuerberatung von großer Bedeutung ist.

Bremen (VBR).

Am 6. Mai 2024 berichtete der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) aus Neustadt an der Weinstraße, über eine wegweisende Entscheidung des Finanzgerichts Münster, die viele Steuerzahler betrifft. Im Kern der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Umständen die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden können. Ein Ehepaar hatte geklagt, weil das Finanzamt die Anerkennung einer Zweitwohnung, die der Mann nahe seiner Arbeitsstätte angemietet hatte, als doppelte Haushaltsführung verweigert hatte. Die Hauptwohnung des Paares lag lediglich 30 Kilometer entfernt von der Arbeitsstelle des Mannes.

Das Finanzamt und letztlich auch das Finanzgericht Münster vertraten die Auffassung, dass eine Wegstrecke von 30 Kilometern als zumutbare Entfernung zwischen Hauptwohnort und erster Tätigkeitsstätte zu bewerten sei. Der Steuerpflichtige argumentierte, die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln würde mehr als zwei Stunden betragen, während das Finanzamt und das Gericht auf die mit dem Auto zurückgelegte übliche Wegzeit von weniger als einer Stunde abstellten. Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung nicht nur auf die tatsächliche Fahrtzeit, die laut Google-Maps-Routenplaner sogar außerhalb des Berufsverkehrs nur circa 30 Minuten betragen würde, sondern auch darauf, dass der Kläger selbst angab, für die Wegstrecke zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstelle den ihm vom Arbeitgeber gestellten Pkw zu nutzen.

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Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist die Klärung solcher Fälle von großer Bedeutung, da die Möglichkeit, Ausgaben für eine Zweitwohnung von der Steuer abzusetzen, finanzielle Entlastung schaffen kann. Die Voraussetzungen dafür sind im Einkommensteuergesetz geregelt und setzen unter anderem voraus, dass die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte länger als eine Stunde dauert und die Zweitwohnsitznahme beruflich veranlasst ist. Das Urteil des Finanzgerichts Münster (1 K 1448/22 E vom 6. Februar 2024) macht deutlich, dass die individuellen Umstände jedes Einzelfalls genau geprüft werden müssen und übliche Fahrtzeiten eine große Rolle spielen.

Die VLH, die mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit vertreten ist, betont die Bedeutung solcher Urteile für die Praxis der steuerlichen Beratung. Seit der Gründung im Jahr 1972 engagiert sich der Verein dafür, seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung in Steuerfragen zu bieten und beispielsweise bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung beratend zur Seite zu stehen.

Das jüngste Urteil wirft einmal mehr Licht auf die komplexen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung und unterstreicht die Notwendigkeit, sich fachkundig beraten zu lassen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und potenzielle Nachteile zu vermeiden. Für weitere Informationen steht die VLH ihren Mitgliedern sowie Interessierten über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Doppelte Haushaltsführung: Keine Anerkennung bei kurzer Strecke

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Meldung einfach erklärt

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Infos zum Urteil über die doppelte Haushaltsführung

  • Ein Mann wollte die Kosten für seine Zweitwohnung von der Steuer absetzen, weil diese näher bei seiner Arbeit war.
  • Seine Hauptwohnung war 30 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt.
  • Das Finanzamt sagte nein, weil die Strecke mit dem Auto in 30 Minuten zu bewältigen ist und das zumutbar ist.
  • Der Mann klagte dagegen, aber das Gericht gab dem Finanzamt recht. Auch mit Auto dauere es nur 50 bis 55 Minuten.
  • Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung muss die Fahrt länger als eine Stunde sein, und die Zweitwohnung muss bestimmte Kriterien erfüllen.

Wichtige Fragen

  • Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
    • Wenn jemand aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat und die Kosten für die Zweitwohnung steuerlich absetzen möchte.
  • Warum wurde die doppelte Haushaltsführung hier nicht anerkannt?
    • Die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeit war mit dem Auto schnell genug. Unter einer Stunde ist zumutbar.
  • Kann ich meine Zweitwohnung von der Steuer absetzen?
    • Ja, aber nur, wenn es berufliche Gründe gibt und die Fahrt zwischen deinem Hauptwohnsitz und der Arbeit länger als eine Stunde dauert.
  • Was sagt das Urteil aus?
    • Das Urteil zeigt, dass nicht jede Zweitwohnung nahe der Arbeitsstätte von der Steuer abgesetzt werden kann, besonders wenn die Fahrtzeit als zumutbar angesehen wird.
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Zusatzinformationen

  • Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH ist ein Verein, der Menschen in Steuerfragen berät.
  • Sie sagen, dass man bestimmte Bedingungen erfüllen muss, um Kosten für eine Zweitwohnung steuerlich geltend machen zu können.
  • Es gibt viele Regeln, um steuerlich Vorteile zu haben. Suchen Sie immer Beratung, um zu wissen, was möglich ist.

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