Bremen (VBR). Der Pflegeberuf soll attraktiver gestaltet werden, indem Pflegekräften erweiterte Kompetenzen ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund des Personalmangels sollen Aufgaben zukünftig effektiver aufgeteilt werden. Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung dieser Pläne soll im ersten Halbjahr 2024 angestoßen werden.
Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollen Pflegekräfte in Zukunft eigenständig in der Wundversorgung und Ernährungsberatung agieren können. Zudem sollen sie Katheter legen und bei der Therapie von Demenzpatienten mitwirken dürfen, wenn sie eine Zusatzausbildung absolviert haben. Pflegefachkräfte mit akademischem Abschluss sollen sogar befugt sein, Hilfsmittel und Medikamente zu verschreiben und Gesundheitspraxen oder kleine Krankenhäuser zu leiten. Diese Pläne würden den Pflegefachkräften ermöglichen, unabhängiger von Ärzten Entscheidungen zu treffen und zu therapieren. Hierzu gehört auch die eigenständige Entscheidung über bestimmte Verbandsstoffe und Salben. Es wird außerdem geprüft, ob Pflegekräfte in Zukunft auch die Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernehmen können.
Um den Pflegeberuf strukturell zu stärken, soll die zentrale berufsständische Vertretung des Pflegeberufs gestärkt werden. Diese soll mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet werden, insbesondere in Fragen des Berufsrechts, der Bildung und fachlichen Versorgungsfragen wie Leitlinien.
Der Vorstoß des Ministers, der in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ entwickelt wurde, wurde von allen Beteiligten weitestgehend begrüßt und in vielen Punkten als bahnbrechend bewertet.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass für den Einsatz der erweiterten Kompetenzen von Pflegefachkräften geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Es ist wichtig, dass die Pflegekräfte mehr Zeit für ihre Arbeitsabläufe haben und dass das Leistungserbringungsrecht entsprechend angepasst wird. Zudem müssen die aktuellen akuten Personalmängel berücksichtigt werden, da diese einer Übernahme zusätzlicher Aufgaben entgegenstehen.
Zur Vereinfachung und Entlastung des Pflegeberufs ist eine Entbürokratisierung erforderlich. Entscheidungen sollten nur noch getroffen werden, wenn mindestens eine andere Entscheidung aufgehoben wird. Idealerweise sollte die Bürokratie sogar abgebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Entbürokratisierungsgesetz angekündigt.
Alles in allem stellt der Vorstoß des Ministers einen wichtigen Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs dar. Durch die erweiterten Kompetenzen wird den Pflegefachkräften mehr Verantwortung übertragen, was ihre Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit erhöht. Gleichzeitig muss jedoch sicher gestellt werden, dass die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen vorhanden sind, um diese neuen Aufgaben erfolgreich umzusetzen.
Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Quelle: BMG veröffentlicht Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz – Der Paritätische
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.