Pflegekompetenzgesetz: BMG plant erweiterte Kompetenzen für Pflegeberuf

Neue Kompetenzen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Autonomie: Der Pflegeberuf steht vor einer bahnbrechenden Veränderung. In einem Gesetzesentwurf sollen Pflegekräfte künftig eigenständig in der Wundversorgung agieren und sogar Gesundheitspraxen leiten dürfen. Ein Schritt, der nicht nur den Mangel an Fachkräften bekämpfen soll, sondern auch das Leben der Pflegebedürftigen verbessern könnte. Lesen Sie hier, wie der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden soll und welche Herausforderungen dabei noch zu bewältigen sind.
Pflegekompetenzgesetz: BMG plant erweiterte Kompetenzen für Pflegeberuf (60 Zeichen) — blaues Hintergrundbild mit zentralem weißen Text.

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

Unterstütze unsere Arbeit mit deiner Bewertung.
Große Konzerne kaufen Reichweite, wir setzen auf echte Leser. Deine positive Bewertung signalisiert dem Algorithmus Relevanz, stärkt unsere Sichtbarkeit und hilft, unabhängige Inhalte sichtbar zu halten.

Scanne den QR-Code oder klicke auf den Link. Du wirst direkt zu Google weitergeleitet.

Weitere Themen die Sie interessieren könnten: | | | | | | | |

Bremen (VBR). Der Pflegeberuf soll attraktiver gestaltet werden, indem Pflegekräften erweiterte Kompetenzen ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund des Personalmangels sollen Aufgaben zukünftig effektiver aufgeteilt werden. Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung dieser Pläne soll im ersten Halbjahr 2024 angestoßen werden.

Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollen Pflegekräfte in Zukunft eigenständig in der Wundversorgung und Ernährungsberatung agieren können. Zudem sollen sie Katheter legen und bei der Therapie von Demenzpatienten mitwirken dürfen, wenn sie eine Zusatzausbildung absolviert haben. Pflegefachkräfte mit akademischem Abschluss sollen sogar befugt sein, Hilfsmittel und Medikamente zu verschreiben und Gesundheitspraxen oder kleine Krankenhäuser zu leiten. Diese Pläne würden den Pflegefachkräften ermöglichen, unabhängiger von Ärzten Entscheidungen zu treffen und zu therapieren. Hierzu gehört auch die eigenständige Entscheidung über bestimmte Verbandsstoffe und Salben. Es wird außerdem geprüft, ob Pflegekräfte in Zukunft auch die Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernehmen können.

Um den Pflegeberuf strukturell zu stärken, soll die zentrale berufsständische Vertretung des Pflegeberufs gestärkt werden. Diese soll mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet werden, insbesondere in Fragen des Berufsrechts, der Bildung und fachlichen Versorgungsfragen wie Leitlinien.

Der Vorstoß des Ministers, der in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ entwickelt wurde, wurde von allen Beteiligten weitestgehend begrüßt und in vielen Punkten als bahnbrechend bewertet.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass für den Einsatz der erweiterten Kompetenzen von Pflegefachkräften geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Es ist wichtig, dass die Pflegekräfte mehr Zeit für ihre Arbeitsabläufe haben und dass das Leistungserbringungsrecht entsprechend angepasst wird. Zudem müssen die aktuellen akuten Personalmängel berücksichtigt werden, da diese einer Übernahme zusätzlicher Aufgaben entgegenstehen.

Zur Vereinfachung und Entlastung des Pflegeberufs ist eine Entbürokratisierung erforderlich. Entscheidungen sollten nur noch getroffen werden, wenn mindestens eine andere Entscheidung aufgehoben wird. Idealerweise sollte die Bürokratie sogar abgebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Entbürokratisierungsgesetz angekündigt.

Alles in allem stellt der Vorstoß des Ministers einen wichtigen Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs dar. Durch die erweiterten Kompetenzen wird den Pflegefachkräften mehr Verantwortung übertragen, was ihre Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit erhöht. Gleichzeitig muss jedoch sicher gestellt werden, dass die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen vorhanden sind, um diese neuen Aufgaben erfolgreich umzusetzen.

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Quelle: BMG veröffentlicht Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz – Der Paritätische

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

NACHRICHTEN ZUM THEMA
Weitere aktuelle Themen aus anderen Kategorien

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge