Neues Personalbemessungssystem – VdPB fordert Umsetzung mit pflegefachlichem Fokus
München, 14.07.2023 – Seit Jahrzehnten wird in der Langzeitpflege um ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem als Ersatz für willkürlich festgesetzte Fachkraftquoten gerungen. 2021 hat sich der Gesetzgeber auf ein wissenschaftlich fundiertes Konzept verständigt, das gemäß § 113c SGB XI in den nächsten Jahren verbindlich eingeführt werden soll. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) begrüßt ausdrücklich, dass damit von den fachlich nicht belastbaren Bemessungsverfahren der Vergangenheit Abschied genommen wird.
Pflegefachlicher Fokus trotz Herausforderungen
Die Umsetzung des neuen Personalbemessungssystems PeBeM muss jedoch nach Ansicht der VdPB zwingend so gestaltet werden, dass Pflegefachpersonen ihren qualitätssichernden und -entwickelnden Einfluss auch umfassend in der Praxis geltend machen und realisieren können. Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, äußert seine Skepsis gegenüber der bayerischen Rahmenvereinbarung, in der er nicht sicher ist, ob der pflegefachliche Fokus tatsächlich priorisiert wird. Er betont, dass eine gut strukturierte Implementierung in den Einrichtungen der erste Schritt sein sollte, bevor nun schon Vereinbarungen zu Personalschlüsseln getroffen werden.
Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Blick behalten
Die VdPB beschäftigt sich seit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes intensiv mit den Vorbehaltsaufgaben, die den gesamten Pflegeprozess der Verantwortung von Pflegefachpersonen zuordnen. Diese sollen auch bei der Einführung des PeBeM berücksichtigt werden. Es ist von großer Bedeutung, dass die Personalbemessung die im Pflegeberufegesetz definierten Vorbehaltsaufgaben der Pflege angemessen wahrnimmt. Dies erfordert eine kompetenzorientierte und qualifikationsdifferenzierte Arbeitsorganisation in der Langzeitpflege.
Gemeinsames Ziel: Gute und sichere Versorgung
Der fachgerechten Umsetzung des PeBeM unter Berücksichtigung der Vorbehaltsaufgaben und eines angestrebten Qualifikationsmixes kommt somit eine hohe Bedeutung zu. Die VdPB fordert daher alle Akteure, einschließlich der Aufsichtsbehörden, zu einem intensiven Gespräch auf, um gemeinsam eine gute und sichere Versorgung der Menschen zu erreichen. Die VdPB bietet sich als Austauschplattform an und knüpft damit an die abschließende Forderung ihres Positionspapiers an.
Über die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)
Die VdPB ist eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die professionellen Pflegekräfte in Bayern. Sie wurde 2017 gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln. Die VdPB wirkt an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in verschiedenen Gremien. Zudem bietet sie kostenlose Beratung in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen an und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise zuständig. Seit dem 01. Januar 2021 ist sie auch für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung zuständig. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist freiwillig und kostenlos.
Pressekontakt:
Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München
info@vdpb-bayern.de
Präsident: Georg Sigl-Lehner
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