Der Sozialverband VdK wird gegen das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) klagen. Insbesondere die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind stößt auf Widerstand beim VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: “Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten lebenslang den nach Anzahl der Kinder gestaffelt reduzierten Beitragssatz zahlen und nicht nur für die Erziehungszeit. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Kindern über 25 Jahren werden über die Maßen belastet.”
Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung
Der Bundesrat hat heute das PUEG beschlossen. Doch der Beschluss ändert nichts daran, dass die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen viel mehr Unterstützung benötigen, so die VdK-Präsidentin. Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung. Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent wurde gefordert. Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.
Paritätische Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner dringend notwendig
Zudem ist jetzt eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner dringend notwendig, betont Bentele. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Rentenalter wird von ihren Kindern gepflegt. Die gepflegten Eltern profitieren lebenslang von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine größere Chance, zuhause gepflegt zu werden. Gerade sie sollten niedrige Beiträge zahlen müssen, auch wenn ihre Kinder über 25 Jahre alt sind.
Die Klage des VdK gegen die Pflegereform wird zeigen, ob die Regierung tatsächlich gewillt ist, die Belange der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu berücksichtigen.
Quelle: Sozialverband VDK