Novelle des Postgesetzes: ver.di begrüßt Verbot von Subunternehmen

Pressemeldung:Novelle des Postgesetzes: ver.di begrüßt Verbot von Subunternehmen
Bundesrat fordert Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche - ver.di begrüßt Stellungnahme und setzt klare Zeichen für Verbesserungen. Die geplante Novelle des Postgesetzes stößt auf positives Feedback, insbesondere das geforderte Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und die Begrenzung des Paketgewichts auf 20 Kilogramm in der Ein-Personen-Zustellung. Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, betont die Bedeutung dieser Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Jetzt liegt es an der Bundesregierung und dem Bundestag, die Forderungen aufzugreifen. Die detaillierte Stellungnahme des Bundesrates markiert einen weiteren Schritt für gerechtere Zustände in der Paketbranche.

Bremen (VBR). Der Bundesrat hat kürzlich eine Stellungnahme zur geplanten Novelle des Postgesetzes veröffentlicht, die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) positiv aufgenommen wurde. In dieser Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine maximale Gewichtsgrenze von 20 Kilogramm für die Zustellung von Paketen durch eine Person.

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Andrea Kocsis, betonte die Bedeutung dieses Schrittes und nannte das Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ein Gebot der Stunde. Sie erklärte, dass die Bundesländer mit ihrer Stellungnahme ein deutliches Signal an die Bundesregierung und den Bundestag senden, dass sie die gravierenden Missstände in der Paketbranche nicht länger hinnehmen wollen. Zudem sei die Begrenzung des zulässigen Gewichts von Paketen in der Ein-Personen-Zustellung auf 20 Kilogramm dringend erforderlich, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.

Kocsis forderte die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Forderungen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Das Postgesetz ist ein sogenanntes Zustimmungsgesetz, das bedeutet, dass es nach einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages auch die Zustimmung des Bundesrates benötigt, bevor es in Kraft treten kann.

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Diese Stellungnahme des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Subunternehmen werden häufig eingesetzt, um Kosten zu senken, was jedoch oft zu prekären Arbeitsverhältnissen führt. Ein Verbot von Subunternehmen könnte dazu beitragen, diese Missstände zu bekämpfen und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu schaffen.

Die Forderung nach einer Gewichtsgrenze von 20 Kilogramm für Ein-Personen-Zustellungen ist ebenfalls sehr relevant. Die Zustellerinnen und Zusteller sind täglich einer hohen körperlichen Belastung ausgesetzt, wenn sie schwere Pakete tragen müssen. Eine Gewichtsgrenze würde den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessern und Verletzungen vorbeugen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung und der Bundestag auf die Stellungnahme des Bundesrates reagieren werden. Es ist zu hoffen, dass sie die Bedenken der Länder ernst nehmen und Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich aktiv für die Interessen der Beschäftigten in verschiedenen Branchen ein und verfügt über langjährige Erfahrung und Fachwissen in der Arbeitswelt. Die Stellungnahme des Bundesrates zeigt, dass ihre Forderungen von politischer Seite gehört und ernst genommen werden.

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Quelle:
Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
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