Nürnberg, 05.10.2023 – 11:47
ISUV fordert gerechtere Berechnung des Kindesunterhalts
Eines steht jetzt schon fest: Unterhaltsschuldnern wird ab 1. Januar 2024 erneut tief in die Tasche gegriffen. Die neue Mindestunterhaltsverordnung ist da. Sie ist die Basis der Düsseldorfer Tabelle. Um 20 Prozent wird der nach der Düsseldorfer Tabelle (DTB) zu zahlende Unterhalt ab 1.1. 2024 in nur zwei Jahren gestiegen sein, wenn nicht noch etwas Außergewöhnliches geschieht. “Wer hat denn in den letzten zwei Jahren 20 % mehr Gehalt bekommen?” fragt die ISUV- Vorsitzende Melanie Ulbrich. “Die Höhe des Kindesunterhalts hat sich immer mehr von dem in der Trennungsfamilie vorhandenen Geld abgekoppelt”, stellt Ulbrich weiter fest: “Es wird Zeit, dass die Unterhaltsverpflichtungen sich wieder an dem orientieren, was an Geld in Trennungsfamilien tatsächlich da ist und nicht an Wunschgrößen aus dem Steuer- oder dem Sozialrecht.”
Hintergrund
Wie jedes Jahr im Herbst laufen im Hintergrund bereits die Vorbereitungen für die nächste DTB, die am 1.1.2024 in Kraft tritt. Intransparent wird entschieden, klein ist der Kreis der Beteiligten, hoch sind die Unterhaltserhöhungen, die in den vergangenen Jahren verkündet wurden und wohl auch zum 1.1.2024 einfach in Kraft gesetzt werden. “Trennungsfamilien leiden vielfach unter den wachsenden wirtschaftlichen Einschränkungen durch Inflation, steigende Energiekosten, allgemeine Preissteigerungen bei Lebensmitteln. Gleichzeitig steigen Löhne und Gehälter bei weitem nicht so schnell und stark”, betont Melanie Ulbrich. “Die starke Anhebung des Unterhalts passt nicht in den wirtschaftlichen Rahmen.”
Auswirkungen – Folgen
Es ist vorgesehen, das Existenzminimum für Kinder, also den Betrag, auf dem die ganze DTB aufbaut, zum 1.1.2024 von derzeit 502.- EUR auf dann 551.- EUR anzuheben. Das bedeutet in allen Gehaltsgruppen eine Steigerung um 9 Prozent. Seit dem 1.1.2022 ist damit der Kindesunterhalt um mehr als 20% angestiegen. Es dürfte aber nur sehr wenige Unterhaltsschuldner geben, die tatsächlich in den vergangenen zwei Jahren eine so hohe Gehaltserhöhung erfahren haben. “Diese Erhöhung des Kindesunterhalts um jetzt noch einmal 9% ist unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern nicht vermittelbar. Es trifft Eltern aus der Mittelschicht mit mehreren Kindern besonders hart”, kritisiert Ulbrich.
Was kommt – quo vadis DTB?
Ab dem 1.1.2024 wird der Eckbetrag der DTB, also der Mindestbedarf eines Zehnjährigen, auf dann 551.- EUR steigen – nach 455.- im Jahre 2022 und aktuell 502.- EUR. Alle anderen Beträge der Tabelle, die prozentual von diesem Eckwert abzuleiten sind, steigen ebenso, also um 20% gegenüber 2022. Möglicherweise werden auch die Macher der DTB diese drastischen Konsequenzen scheuen. Es bieten sich zwei Auswege an:
– Die erste Einkommensgruppe der DTB reicht jetzt bis 1900 EURO. Von diesem Verdienst soll der Mindestunterhalt für 2 Kinder bestritten werden, was allerdings bei weitem nicht reicht, weil Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt von 1370 EURO bleiben muss. Die erste Einkommensstufe kann bis 2300 EURO angehoben werden. Für Unterhaltspflichtige bedeutet diese Anhebung der ersten Einkommensgruppe, dass alle, die nicht mehr als 2300 EURO Nettoeinkommen verdienen, “nur” den Mindestunterhalt zahlen müssen. Die weiteren Einkommensstufen verschieben sich entsprechend nach oben, die zweite Einkommensstufe reicht dann bis 2700 EURO. Das hat nicht unerheblichen Einfluss auf den monatlichen Zahlbetrag. Bei einem Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen aus der Mittelschicht von beispielsweise 4.000.- EUR, wird der Unterhaltspflichtige nicht mehr wie bisher Gruppe sieben, sondern in Gruppe sechs eingeordnet. Die monatliche Unterhaltsschuld beträgt dann 581 EURO statt 625.- EUR, die ohne Verschiebung fällig wäre.
– Die DTB geht von Zahlbeträgen für zwei Kinder aus. Legt man nun fest, dass die Beträge nur für ein Kind gelten, dann hat dies einen ähnlichen Effekt, wie die Verschiebung der Einkommensgruppen. Verdient ein Unterhaltspflichtiger 2300 EURO und hat für zwei Kinder Alimente zu zahlen, dann wird er abgest
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**FAQ zur neuen Mindestunterhaltsverordnung des ISUV**
**Frage 1: Was besagt die neue Mindestunterhaltsverordnung?**
Die neue Mindestunterhaltsverordnung erhöht den nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalt ab dem 1. Januar 2024 um 20 Prozent. Dies betrifft Unterhaltsschuldner in Trennungsfamilien.
**Frage 2: Warum wird der Unterhalt so stark angehoben?**
Die Höhe des Kindesunterhalts hat sich in den letzten Jahren immer mehr von dem tatsächlich vorhandenen Geld in Trennungsfamilien abgekoppelt. Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich kritisiert, dass die Unterhaltsverpflichtungen sich wieder an dem orientieren sollten, was in Trennungsfamilien tatsächlich vorhanden ist und nicht an Wunschgrößen.
**Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Unterhaltserhöhung?**
Das Existenzminimum für Kinder, auf dem die Düsseldorfer Tabelle basiert, soll ab dem 1. Januar 2024 von 502 Euro auf 551 Euro angehoben werden. Dies bedeutet eine Steigerung um 9 Prozent in allen Gehaltsgruppen. Der Kindesunterhalt ist in den letzten Jahren um mehr als 20 Prozent gestiegen, obwohl die Gehälter nicht in demselben Maße gestiegen sind. Diese starke Anhebung des Unterhalts belastet insbesondere Eltern aus der Mittelschicht mit mehreren Kindern.
**Frage 4: Warum ist die Unterhaltserhöhung nicht gerechtfertigt?**
Die Unterhaltsschuldner in Trennungsfamilien werden von Inflation und steigenden Energiekosten sowie Lebensmittelkosten getroffen, was bei der Festlegung des Unterhalts nicht berücksichtigt wird. Die Erhöhung des Unterhalts steht nicht im wirtschaftlichen Rahmen und passt nicht zur Gehaltsentwicklung oder den tatsächlichen Bedarfen der Kinder.
**Frage 5: Wie kann die Situation verbessert werden?**
Der ISUV fordert, dass die Berechnung des Mindestunterhalts sich zum 1. Januar 2024 ändern muss. Die Höhe des Kindesunterhalts sollte sich konkret an den Einkünften der Unterhaltspflichtigen orientieren und nicht an gewünschten Bedarfen. Die Anknüpfung am Existenzminimum und politisch bedingte Erhöhungen führen zu überhöhten Unterhaltsbeträgen. Der Unterhalt sollte sich am tatsächlichen Einkommen der Trennungsfamilien orientieren.
**Frage 6: Welche Forderungen stellt der ISUV?**
Der ISUV fordert eine Änderung der Berechnung des Mindestunterhalts, um einen realistischeren Ansatz zu schaffen. Die Höhe des Unterhalts sollte dem tatsächlichen Einkommen der Trennungsfamilien entsprechen und nicht willkürlich festgelegt werden. Der ISUV vertritt die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind.
17 Antworten
Also, ich finde diese ganze Düsseldorfer Tabelle total überflüssig. Was meint ihr?
Also ich finde die Düsseldorfer Tabelle total überbewertet! Was denkt ihr?
Ich denke, jeder sollte einfach mehr Geld bekommen, egal ob sie arbeiten oder nicht!
Das ist eine naive Einstellung. Geld sollte verdient werden und nicht einfach so verteilt werden. Es ist ungerecht, Menschen zu belohnen, die nicht arbeiten, während andere hart dafür arbeiten.
Ich finde die Idee des höheren Existenzminimums gut, aber was ist mit den Steuern?
Also ich finde diese ganze Diskussion um das höhere Existenzminimum total übertrieben. Wer braucht das überhaupt?
Es ist nicht nur eine Täuschung, sondern auch eine Beleidigung für diejenigen, die täglich ums Überleben kämpfen. Das Existenzminimum ist real und Menschen, die behaupten, es sei Fake News, sollten sich schämen. Informieren Sie sich, bevor Sie solche absurden Kommentare abgeben.
Eine Unverschämtheit! Abzüglich Hälfte Kindergeld? Ab Januar ist Autofahren noch teurer, Nebenkosten steigen und Löhne nicht. Unfassbar!!! Die Leute die das berechnen dort sind Kinderlose Idioten!
Also ich finde es total übertrieben, dass das Existenzminimum erhöht wird. Wer soll das denn bezahlen?
Ich habe 1500 Euro netto , 550 Euro Unterhalt. Und Ich könnte nicht einmal zur Arbeit fahren
Unglaublich…
Bei den Leuten die diese Erhöhungen festlegen scheint es keine Unterhaltszahler zu geben.
Ab nächstes Jahr zahle ich für lediglich zwei Kinder dann etwa 1150 Euro pro Monat… Ich wiederhole… PRO MONAT!!! Und die Mutter meiner Kinder verdient selber genauso viel wie ich. Kurze Gegenüberstellung der Haushaltskassen nur nach Überweisung des Kindesunterhalts…
Kindesmutter netto = 4400 Euro
Meine netto = 2100 Euro
Unterhalt ja, aber in dem Ausmaß…?
Merkt ihr es in Düsseldorf eigentlich noch?
Die Mutter von meinem Kind hat einfach eine Wohnung finanziert. Was kriegt sie nun als Kindesunterhalt wird für Ratenzahlung benutzt. Aber ich wohne in eine WG und habe keine Hoffnung an die Zukunft. Ich rate alle meine Freunde um kein Kind zu bekommen.
aber das dein kind in diese wohnung wohnen wird und er/sie es höchstwahrscheinlich auch erben wird ist dir egal ne? das sind wieder so diese egoistische narzistische väter die nicht darüber gedanken machen wie es ihren kindern geht. bitte bekomme keine weitere kinder
Vor allem wohnt da erst mal die Mutter. Das Kind bekommt bestenfalls das kleinste Zimmer. Und das auch nur bis es auszieht. Danach gehört die Wohnung ganz allein der Mutter.
Gerne mal die Perspektive tauschen. Warum sollte die Mutter denn dem Vater keine Wohnung finanzieren. Die erbt am Ende schleißlich auch das Kind.
Meinst auch mit dem Unterhalt biste raus. Glaubt mir, ein Kind ist teurer als euer minimaler Unterhalt den ihr zahlt. Rechnet es euch aus. Wir zahlen deutlich mehr als poplige 500 oder 600 Euro für die Kinder.
Ein Kind benötigt keine 600€ im Monat inkl. Kindergeld.
Und um ein Erbe für das Kind geht es dabei nicht. Der Vater muss genauso leben und nicht unter der Parkbank schlafen.
Nicht? Also wenn ich das so im gesamten sehe,Klamotten,Schuhe,Schulzendorf,essen trinken,Spielsachen, und anteilig wird es in Miete strom und Gas mitgerechnet. Dazu kommen die betreuungskosten wo der Unterhalt mit eingerechnet wird,komme ich auf mehr als das was ein spermienspender zahlt