Neuer Gesetzentwurf ermöglicht selbstbestimmtes Lebensende für alle
Ein neuer Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe wird am Dienstag, den 13. Juni 2023, bei der Bundespressekonferenz vorgestellt. Der liberale Entwurf kombiniert die beiden parlamentarischen Gesetzesinitiativen der FDP und der Grünen und sieht staatlich finanzierte Beratungsstellen vor, die bundesweit zur Verfügung stehen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
Der Gesetzentwurf ermöglicht es Menschen, die mit Suizidgedanken oder Sterbewünschen konfrontiert sind, ergebnisoffen bei ihrer Entscheidung unterstützt zu werden und gegebenenfalls in ihrer Willensbildung gestärkt zu werden. Eine nicht entmündigende Aufklärung über Alternativen ist Teil der obligatorischen interdisziplinären Beratung. Wenn behandelnde Ärzte und Ärztinnen aufgrund eines schweren oder unheilbaren Krankheitszustands zur Suizidassistenz bereit sind, entfällt diese Beratung.
Die Neuregelung der Suizidhilfe ist ein wichtiger Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Lebensende zu stärken, wie es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Februar 2020 betont hat. Der HVD ruft Abgeordnete des Deutschen Bundestages dazu auf, gegen den zweiten Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um den Parlamentarier Lars Castellucci (SPD) zu stimmen, da dieser unter einem neuen § 217 Strafgesetzbuch den Entschluss zur Selbsttötung unter den Generalverdacht einer mangelnden Willensbildung und Willensfreiheit stellt.
Erwin Kress, Bundesvorstandssprecher des HVD, betont: „Ein erneuter verfassungswidriger Paragraf 217, der freiwillensfähige Menschen mittels des Strafrechts bevormundet, ist unbedingt zu verhindern!“
Quelle: Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.