Nach UN-Prüfung von Deutschland: Menschenrechtsinstitut fordert Maßnahmen!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 30.08.2023
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Berlin / Genf – Nach der kürzlich abgeschlossenen Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich verstärkt für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Kritik des UN-Ausschusses

Bei der Prüfung der Vereinten Nationen wurde deutlich, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend erfüllt. Besonders kritisiert wurde das in Deutschland weiterhin vorhandene System von Sonderstrukturen in Bereichen wie der schulischen Bildung, der Beschäftigung in Werkstätten und der Unterbringung in großen Wohneinrichtungen. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, betonte, dass zielgerichtete politische Strategien zur Deinstitutionalisierung notwendig seien, um Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus müsse die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen respektiert werden, und Maßnahmen zur Zwangsvermeidung und Gewaltschutz in psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssten verstärkt werden.

Forderungen nach Barrierefreiheit

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert außerdem strengere gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit im privaten Sektor, wie zum Beispiel im Wohnungsbau oder im Gesundheitssektor. Private Unternehmen sollten verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Leander Palleit, Mitleitung der Monitoring-Stelle, wies darauf hin, dass Barrierefreiheit eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe sei. Es fehle jedoch noch immer das gesellschaftliche Bewusstsein dafür.

Parallelbericht als Grundlage

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Vorfeld der Staatenprüfung einen Parallelbericht erstellt, in dem ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland benannt wurden. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses, die voraussichtlich Ende September veröffentlicht werden. Die Empfehlungen des Ausschusses sollen als Orientierungshilfe für staatliche und nichtstaatliche Akteure dienen, die für die Umsetzung der UN-Konvention verantwortlich sind.

Appell an die Bundesregierung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte erwartet von der Bundesregierung, dass sie die Empfehlungen aus Genf schnellstmöglich an alle zuständigen Behörden weiterleitet und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergreift. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssten eine höhere politische Priorität erhalten und ausreichend finanziert werden.

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Interessierte finden weitere Informationen, Interviews und Factsheets zu verschiedenen Themenbereichen auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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