Hannover, 11.07.2023 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. prangert in einer aktuellen Pressemitteilung den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) an, der die Personaluntergrenzen im Gesundheitswesen in Frage stellt. Unter dem Titel “Rote Karte an die GMK: Personaluntergrenzen sind Mindeststandard und müssen bleiben!” kritisiert der DBfK Nordwest die vage Formulierung und die unverbindlichen Empfehlungen des Beschlusses. Dieser könnte sich negativ auf die Qualität und Sicherheit in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung auswirken.
Mindeststandards dürfen nicht aufgegeben werden
In der Pressemitteilung des DBfK Nordwest wird betont, dass die Personaluntergrenzen im Gesundheitswesen keine qualitativ hochwertige Versorgung garantieren, sondern lediglich rote Linien sind, um gefährliche Pflege zu verhindern. Der Beschluss der GMK, diese Mindeststandards zur Disposition zu stellen und den Skill-Mix durch einen höheren Anteil an Pflegehilfspersonen zu ermöglichen, wird als der falsche Weg zur Lösung des systembedingten Personalmangels im Krankenhaus bezeichnet. Der DBfK Nordwest appelliert daher an alle Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder, die Personaluntergrenzen beizubehalten, um zumindest das aktuelle Versorgungsniveau zu halten und Standards nicht abzusenken.
Kritik an weiteren Entscheidungen der GMK
Neben der Revision der Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen führt der DBfK Nordwest weitere bedenkliche Entscheidungen der GMK an, wie die ersatzlose Aufhebung der Zertifizierung von Gesundheitsschulen oder die Überprüfung der Richtlinie zur perinatologischen Versorgung. Diese Maßnahmen könnten sich negativ auf die Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Pflege auswirken und sollten ebenfalls kritisch betrachtet werden.
DBfK Nordwest kündigt Widerstand an
Der Vorsitzende des DBfK Nordwest, Martin Dichter, betont, dass es an der Zeit sei, rote Karten zu zeigen. Jegliche Absenkung von Standards mit dem Ziel der Deprofessionalisierung werde entschieden abgelehnt. Der DBfK Nordwest fordert die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen dazu auf, die Mindestanforderungen an die Anzahl und Qualifikation von Pflegepersonal beizubehalten, um die Versorgungsqualität der Patient:innen zu gewährleisten.
Über den DBfK Nordwest e.V.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. setzt sich als Interessenvertretung der Pflegeberufe für eine qualitativ hochwertige Pflegeversorgung in Deutschland ein. Mit Geschäftsstellen in Hannover, Bad Schwartau und Essen ist der Verband regional vertreten und bietet umfassende Unterstützung und Beratung für Pflegefachpersonen. Weitere Informationen zum DBfK Nordwest und seinen Aktivitäten finden Sie auf der Website www.dbfk.de.
Pressekontakt:
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Telefon: +49 511 696844-136
Mobil: +151 42228489
E-Mail: nordwest@dbfk.de
Originaltext vom DBfK Nordwest e.V.:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Ein Dokument
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Rote Karte an die GMK: Personaluntergrenzen sind Mindeststandard und müssen bleiben!
Hannover, 11.07.2023
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat bei ihrem diesjährigen Treffen am 5./6. Juli 2023 einen Beschluss gefasst, der den „Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen“ sichern soll. In der weder neuen noch überraschenden Erkenntnis, dass die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung unmittelbar von der Ressource „Personal“ abhängt, sollen „erkannte Handlungsmöglichkeiten“ ohne Zeitverlust ergriffen werden.
„Das klingt erstmal gut, nach Anpacken und Machen“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Aber wenn man sich die erwähnten Handlungsmöglichkeiten genauer anschaut, erweisen sich einige von ihnen als vage Absichtserklärungen und unverbindliche Empfehlungen. Andere werden gleich aus dem politischen Verantwortungsbereich verwiesen und nehmen stattdessen die Arbeitgebenden in die Pflicht. Wieder andere sind so formuliert, dass sie eher den gegenteiligen Effekt haben dürften: die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu verschlechtern oder sogar zu gefährden.“
Dazu gehören etwa die ersatzlose Aufhebung der Zertifizierung von Gesundheitsschulen gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder die Überprüfung der Richtlinie zur perinatologischen Versorgung, die auf die Verringerung von Säuglingssterblichkeit und frühkindlich entstandenen Behinderungen zielt. Damit werden Standards zur Disposition gestellt, die der Professionalisierung und Qualitätssicherung dienen. Besonders kritisch ist die angekündigte Revision der Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen mit dem Ziel, einen bedarfsgerechten Skill-Mix zu ermöglichen und dazu den zulässigen Anteil an Pflegehilfspersonen an der Gesamtzahl der Pflegenden zu erhöhen.
„Wie der Name schon sagt: das sind Untergrenzen“, betont Martin Dichter. „Dabei reden wir nicht von einer qualitativ hochwertigen geschweige denn bestmöglichen Krankenhausversorgung, sondern von roten Linien, die eingezogen wurden, um gefährliche Pflege zu verhindern. Diese Mindestanforderungen an die Anzahl und Qualifikation von Pflegepersonal auf den Prüfstand zu stellen, ist der absolut falsche Weg, um dem systembedingten Personalmangel im Krankenhaus zu begegnen. Wir fordern alle Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder auf, diese Untergrenzen beizubehalten, um die Versorgungsqualität der Patient:innen wenigstens auf dem jetzigen Level zu halten. Jeglicher Absenkung von Standards mit dem Ziel der Deprofessionalisierung zeigen wir entschieden die rote Karte.“
Mit freundlichen Grüßen
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen Telefon +49 511 696844-136 | Mobil +151 42228489 | nordwest@dbfk.de www.dbfk.de
Sitz des Vereins – Hannover | Vereinsregister – Amtsgericht Hannover VR 2583 | vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand – Martin Dichter, Ph.D. (Vorsitzender), Prof. Dr. Nina Fleischmann, Swantje Seismann-Petersen
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