München (14.06.2023) – Die Molkereiverbände aus Bayern und Baden-Württemberg haben mit großem Unverständnis auf einen aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum vorgezogenen Verbot der Anbindehaltung von Rindern reagiert. Der Entwurf sieht vor, die Übergangsfrist bis zum Verbot von zehn auf nur fünf Jahre zu verkürzen und die Kombinationshaltung mit der ganzjährigen Anbindehaltung praktisch gleichzusetzen. Für Ausnahmenregelungen sollen strengere Kriterien gelten.
Die Verbände befürchten eine massive Beschleunigung und Verschärfung des Strukturwandels in der kleinteiligen Milchviehhaltung im Süden Deutschlands. Die Anbindehaltung sei ohnehin ein Auslaufmodell, betonten sie jedoch, dass die Betriebe Planungssicherheit bräuchten. Der Koalitionsvertrag sei noch kein Gesetz, aber man müsse die politischen Akteure bei solchen Fragen beim Wort nehmen können. Eine plötzliche Verschärfung der Regelungen aus dem Nichts würde das Höfesterben beschleunigen.
Zudem würde die geplante Absage an die Kombihaltung, bei der die Tiere regelmäßigen Zugang zu Freigeländen haben, für Betriebe zusätzliche Probleme schaffen, wenn sie keine Weidenflächen in Hof-Nähe haben. Über sechs Monate alte Rinder dürften der vorgeschlagenen Regelung zufolge nur angebunden werden, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände hätten. Diese Ausnahme solle nur für Betriebe gelten, die die Anbindehaltung bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben hätten und höchstens 50 Rinder hielten.
Für eine Vielzahl von Betrieben in Bayern und Baden-Württemberg würde dieser Referentenentwurf das Aus bedeuten, da eine so rasche Umstellung mit den damit verbundenen Investitionen sich für sie nicht lohnen würde. Die Verbände fordern daher, die Fristverkürzung von zehn auf fünf Jahre rückgängig zu machen und die Kombihaltung auch in der Zukunft zuzulassen.
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V., die Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns e.V., der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg e.V. und der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V. fordern eine Zulassung beider Betriebsformen, die nicht vom bisherigen Vorgehen des Betriebsleiters abhängt, sondern von der Praxis am Betrieb. Ansonsten kämen Betriebe, bei denen in den kommenden Jahren eine Hofübergabe anstehe, zusätzlich unter Druck.
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