Berlin, 19.06.2023 – 12:10
Neuer Leitfaden bietet Klarheit: Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen
Die Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE), der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) haben gemeinsam einen Leitfaden veröffentlicht, der für Klarheit bei der Definition von Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen sorgt. Angesichts der neuen Mehrwegangebotspflicht für bestimmte Verpackungen und der geplanten Sonderabgabe für Hersteller bzw. Inverkehrbringer, war die Unsicherheit über die genaue Zuordnung groß.
Schwierigkeiten bei der Definition von “Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen”
Im Verpackungsgesetz und im Einwegkunststoff-Fondsgesetz gibt es keine klaren Kriterien für die Definition von “Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen”. Dies führte sowohl in der Unternehmens-Praxis als auch beim Vollzug zu erheblichen Schwierigkeiten. Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des BdS, erklärt, dass es bisher weder auf EU-Ebene noch in Deutschland eine eindeutige Abgrenzung gibt. Der Leitfaden und die Entscheidungsbäume sollen Unternehmen und Behörden bei der schwierigen Prüfung erleichtern.
Bestimmte Lebensmittelbehälter für Sofortverzehr betroffen
Laut Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE, betrifft die Gesetzesvorgabe nur bestimmte Lebensmittelbehälter aus Kunststoff, die insbesondere für den Sofortverzehr “bestimmt” sind. Eine bloße Eignung für den Sofortverzehr reicht nicht aus. Diese Regelung findet hauptsächlich im Take-away-Bereich Anwendung.
Verpackungen mit Kunststoffbeschichtung oder -auskleidung betroffen
Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, stellt klar, dass es keine Geringfügigkeitsschwelle für den Kunststoffanteil gibt. Dies bedeutet, dass auch Verpackungen mit einer Kunststoffbeschichtung oder -auskleidung von den Vorgaben erfasst sind. Er weist außerdem auf Widersprüche hin, die zusätzlich zur Verunsicherung beitragen.
Der Leitfaden bietet Orientierung
Der Leitfaden der drei Verbände soll Unternehmen und Behörden bei der Einordnung von Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen unterstützen. Er ist abrufbar unter https://ots.de/kTlrFT.
Pressekontakt:
Ansprechpartner in den Verbänden:
– Claudia Erfurth, Bundesverband der Systemgastronomie e.V., Telefon: +4989 30658761, erfurth@bundesverband-systemgastronomie.de
– Mara Hancker, IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Telefon: +496172 9266-66, m.hancker@kunststoffverpackungen.de
– Oliver Numrich, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., Telefon: +4930 200786-167, numrich@ernaehrungsindustrie.de
Über die Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE):
Die BVE vertritt als Spitzenverband die Interessen der deutschen Ernährungsindustrie auf nationaler und internationaler Ebene. Sie setzt sich für faire Rahmenbedingungen ein und fördert den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.ernaehrungsindustrie.de.
Über den Bundesverband der Systemgastronomie (BdS):
Der BdS ist der Vertreter der Systemgastronomie in Deutschland. Er vereint große und mittlere Unternehmen der Branche und setzt sich für deren Interessen ein. Der Verband fördert den Erfahrungsaustausch und bündelt die Kräfte der Mitglieder. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesverband-systemgastronomie.de.
Über die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK):
Die IK ist der Dachverband der deutschen Kunststoffverpackungshersteller. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder und setzt sich für die Förderung der Branche ein. Der Verband unterstützt seine Mitglieder mit umfangreichen Services und hilft bei der Umsetzung von neuen gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.kunststoffverpackungen.de.
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