Berlin (ots) – Am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung, die am 1. August in Kraft trifft. Die deutsche Bauwirtschaft fordert, dass Baustoffe aus Recyclingmaterial endlich ihren Status als Abfall verlieren. Nur so werde eine höhere Recyclingquote am Bau möglich, drängt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
Recyclingmaterial als wertvolle Ressource
“Am Freitag steht viel auf dem Spiel. Nach wie vor scheuen sich private und öffentliche Bauherren davor, als Abfall etikettiertes RC-Baumaterial zu verwenden. Schon lange plädieren wir dafür, dass diese qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffe ihren berechtigten Status bekommen und offiziell als Produkt gelten. Wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es sich auf dem Markt etablieren und als Baumaterial wiederverwendet werden”, betont Pakleppa entschlossen.
Die Bauwirtschaft als Vorreiter der Kreislaufwirtschaft
Der Bundesrat hat die Möglichkeit, der Kreislaufwirtschaft am Bau einen echten Schub zu geben. Mit jährlich etwa 221 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle stünde der Bauwirtschaft eine immense Rohstoffquelle zur Verfügung. Eine praxisnahe Regelung der Ersatzbaustoffverordnung ist daher von großer Bedeutung. Die gesamte Branche hofft darauf, dass der Bundesrat die richtigen Weichen stellt.
Hintergrund und Ziel der Neuregelung
Am 07. Juli 2023 entscheidet der Bundesrat über den Referentenentwurf zur Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung. Das Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verbessern. Nach Zustimmung des Referentenentwurfs im Bundestag wurden die Anpassungen geprüft. Die beratenden Ausschüsse haben dabei die Empfehlungen der betroffenen Verbände berücksichtigt und in der Bundesrats-Drucksache 237/1/23 vom 23.06.2023 eingebracht.
Ende der Abfalleigenschaft als wichtigste Forderung
Die wichtigste Forderung der Wirtschaft, das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe, würde laut den Empfehlungen der Ausschüsse nun endlich rechtssicher in der Ersatzbaustoffverordnung geregelt werden. Dies ist entscheidend, um das Ziel der am 01.08.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung – mehr Recycling, weniger Verfüllung und Deponierung – zu erreichen.
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