Berlin, 17.09.2023 – 10:14
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert verstärkte Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen müssen in Deutschland verstärkt gefördert werden, erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich der kürzlich veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen. Derzeit erfüllt Deutschland die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht hinreichend, wie erneut von den UN betont wurde. Besonderer Handlungsbedarf besteht laut dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beim Abbau von Sondereinrichtungen sowie der Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Politische Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft
Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen zu können, fordern die UN-Experten zielgerichtete politische Maßnahmen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Der UN-Ausschuss empfiehlt beispielsweise die Erarbeitung eines Aktionsplans, der den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt erleichtern soll. Zudem haben die UN Deutschland aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen. Barrierefreiheit soll nicht nur im Gesundheitssektor, sondern auch im Wohnungsbau, im Verkehr sowie bei Freizeit- und kulturellen Angeboten zur Selbstverständlichkeit werden.
Schutz vor Gewalt und unabhängige Überwachungsstellen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gewaltschutz in Einrichtungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Die UN-Experten empfehlen die Einrichtung unabhängiger Überwachungsstellen mit Beschwerdemöglichkeiten. Darüber hinaus sollten die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in den Ländern und Kommunen eine hohe politische Priorität erhalten und ausreichend finanziert werden. Eine wirksame und menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden, so das Deutsche Institut für Menschenrechte.
UN-Ausschuss benennt Handlungsbedarf in Deutschland
Am 12. September veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine “Abschließenden Bemerkungen” zur Staatenprüfung Deutschlands. Dabei wurden mehrere Bereiche benannt, in denen Deutschland die Umsetzung der UN-Konvention verbessern muss. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte zuvor in einem Parallelbericht ausgewählte Problemfelder in Deutschland aufgezeigt.
Weitere Informationen und Kontakt
Vertiefende Informationen zum Thema bietet das Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, der Leitung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Der Parallelbericht des Instituts an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht ebenfalls zur Verfügung.
Pressekontakt: Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Telefon: 030 259 359 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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