Unzählige Kinder- und Menschenrechte bedroht: Bundesregierung hebt Abstimmung zur Krisenverordnung auf
Osnabrück (ots) – Eine beunruhigende Entwicklung in Sachen Menschenrechte erschüttert heute die europäische Bühne. Medienberichten zufolge hat Bundeskanzler Scholz während der Kabinettsitzung am heutigen Tag beschlossen, die Enthaltung der Bundesregierung in Bezug auf die sogenannte Krisenverordnung auf EU-Ebene aufzugeben. Dieses Vorgehen, das vor allem Kinder und Jugendliche betrifft, steht im direkten Konflikt mit geltenden internationalen Vereinbarungen und setzt einen weiteren massiven Dammbruch für allgemeingültige Kinder- und Menschenrechte in der EU in Gang.
Krisenverordnung ermöglicht massive Menschenrechtsverletzungen
Die Krisenverordnung sieht vor, dass bei Fällen von “Krise”, “Instrumentalisierung” und “Force Majeure” Verzögerungen bei Registrierungen, Verlängerungen von Grenzverfahren sowie gravierende Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards im Asylwesen möglich werden. Besonders besorgniserregend ist, dass die Verordnung keinerlei Ausnahmen für unbegleitete Kinder und Jugendliche vorsieht. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche aus Ländern wie Syrien und Afghanistan, die potenziell hohe Anerkennungsquoten haben, künftig bis zu 20 Wochen in Lagern an den Außengrenzen unter haftähnlichen Bedingungen auf ihr Asylverfahren warten könnten.
Bundesregierung hebt eigene Zusicherungen auf
Die Entscheidung der Bundesregierung steht im krassen Widerspruch dazu, dass im Juni eine Einigung erzielt wurde, wonach Ausnahmen vom Grenzverfahren für Minderjährige und ihre Familienangehörigen als äußerst wichtig erachtet wurden. Dieser Schritt ist daher in höchstem Maße inakzeptabel und enttäuschend.
Hoffnungsloser Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen
“Es ist unfassbar, dass Kanzler Scholz nach der massiven Kritik an den Reformplänen zum gemeinsamen europäischen Asylsystem im Juni nun doch der Krisenverordnung zustimmt. Die Verordnung legitimiert die bereits existierenden massiven Menschenrechtsverletzungen, die wir derzeit an den Außengrenzen beobachten, auf europarechtlicher Ebene. Menschenrechtsverletzungen können nicht dadurch bekämpft werden, dass man ihnen einen gesetzlichen Rahmen gibt. Das individuelle Recht auf Asyl, die Genfer Flüchtlingskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention gelten nach wie vor an den europäischen Außengrenzen. Eine Einigung auf eine Krisenverordnung in Brüssel stellt dies erneut offen in Frage”, betont Sophia Eckert, Asyl- und Migrationsexpertin bei terre des hommes.
Bürger und Organisationen zeigen Solidarität
Im Juni hat terre des hommes gemeinsam mit 54 weiteren deutschen Organisationen die Bundesregierung in einem gemeinsamen Appell aufgefordert, gegen die Krisenverordnung zu stimmen. Diesem Aufruf schlossen sich mehr als 100 Organisationen auf europäischer Ebene an. Doch diese gemeinsame Anstrengung konnte die Entscheidung der Bundesregierung leider nicht beeinflussen.
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Verfasser: Osnabrück
Erstellungsdatum: 27.09.2023 18:54:59
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2 Antworten
Also ich finds super spannend, wie die Bundesregierung Europa auf den Kopf stellt. Einfach krass!
Ich verstehe nicht, warum die Bundesregierung immer wieder gegen europäische Regeln verstößt. Das ist doch nicht fair!