Berlin (ots) – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in Berlin den lang erwarteten Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) vorgestellt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußerte sich heute kritisch zu dem Entwurf in einer Anhörung im BMG.
KZBV warnt vor kontraproduktiven Maßnahmen
Die KZBV zeigte sich in Bezug auf den Referentenentwurf besorgt über die Fortführung der Sanktions- und Fristenpolitik des BMG, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen bei der Qualität und Stabilität der TI-Anwendungen geführt habe. Die Sanktionen seien ein “verfehlter Weg, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens nach vorne zu bringen”, so die KZBV. Außerdem lehnt die Vereinigung es ab, dass technische Aufgaben und Verwaltungslasten von den Kassen auf die Zahnarztpraxen übertragen werden sollen. Die Praxisteams dürften nicht zusätzlich belastet werden, betonte die KZBV.
Berücksichtigung der Anwenderperspektive wichtig
Die KZBV warnt davor, die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu vernachlässigen. Digitale Innovationen müssten zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und einen Mehrwert für die Patientenversorgung bieten. Es müssten nur strukturierte, relevante Daten erfasst werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die KZBV fordert eine stärkere Berücksichtigung der Anwenderperspektive der Zahnärzte und ihrer Teams.
Forderungen der KZBV berücksichtigt
Positiv bewertet die KZBV, dass die Forderungen nach Befreiung der Zahnärzte von unnötigen Schnittstellen zu DEMIS im Referentenentwurf berücksichtigt wurden. In Bezug auf das elektronische Rezept plädiert die KZBV für ein gestuftes Verfahren zur Einführung, um die Betriebsstabilität der Dienste sicherzustellen. Drohungen mit Vergütungskürzungen gegenüber den Zahnarztpraxen, die nicht fristgerecht nachweisen können, dass sie die elektronische Verordnung nutzen können, bezeichnet die KZBV als Hohn.
Stärkere Interoperabilität erwünscht
Die KZBV unterstützt das Ziel einer stärkeren Interoperabilität im Gesundheitswesen, betont jedoch, dass dies nicht zum Selbstzweck dienen dürfe. Die Verbesserung der Versorgung stehe im Vordergrund. Die Spezifikationen technischer Standards müssten unter Einbeziehung der Zahnärzteschaft festgelegt werden. Die KZBV lehnt sanktionsbewehrte Verpflichtungen zur kostenfreien Herausgabe und Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten ab.
Stellungnahme der KZBV und BZÄK abrufbar
Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum Digitalgesetz wird in den kommenden Tagen auf den Websites der beiden Organisationen abrufbar sein.
Hintergrund zur Digitalisierungsstrategie
Im März stellte Bundesgesundheitsminister Lauterbach seine “Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege” vor. Das Digitalgesetz (DigiG) mit dem Kernstück der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde angekündigt. Ziel ist es, bis 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten mit einer ePA auszustatten.
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