Neueste Informationen zur Kirchensteuer: Was Austrittswillige und Kirchenmitglieder wissen sollten
Neustadt a. d. W. (ots) – Die Welle der Kirchenaustritte reißt nicht ab, die Gründe sind unterschiedlich. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was Austrittswillige sowie Kirchenmitglieder in Sachen Kirchensteuersatz und Höhe der Kirchensteuer wissen sollten – und was passiert, wenn ein Partner Mitglied ist und der andere nicht (mehr).
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft müssen Kirchensteuer zahlen. Anerkannte Religionsgemeinschaften gelten im Steuerrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben bestimmten Auflagen – zum Beispiel mindestens 30 Jahre Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft – sind viele Rechte damit verbunden: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darf Beamte bzw. Beamtinnen beschäftigen, ist von der Grundsteuer befreit und kann vor allem mit Hilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben.
Welche sind die anerkannten Religionsgemeinschaften?
Zu den Religionsgemeinschaften, die in Deutschland eine Kirchensteuer erheben dürfen, gehören laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) vor allem: die Evangelischen Kirchen (Landeskirchen, Gemeinden, Zusammenschlüsse), die Römisch-Katholische Kirche (Diözesen, Gemeinden, Zusammenschlüsse, zum Teil auch Ordensgemeinschaften), einzelne jüdische Gemeinden, die Altkatholiken und Altlutheraner, die Baptisten und die Mennoniten.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Wohnort. In Baden-Württemberg und Bayern fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ab. So sieht die Rechnung mit jeweils acht bzw. neun Prozent Kirchensteuer aus (für 2023):
Rechenbeispiel für 2023:
Zu versteuerndes Einkommen: 30.000 Euro im Jahr
Einkommensteuer (Grundtabelle): 4.700 Euro
Solidaritätszuschlag: 0 Euro
Kirchensteuer: 376 Euro (8 %)
oder
423 Euro (9 %)
Außer in Bayern – dort erheben drei kircheneigene Steuerämter die Kircheneinkommensteuer und die Kirchengrundsteuer – setzt das Finanzamt die Einkommensteuer und Kirchensteuer fest. Die Arbeitgeber/innen behalten Lohn- und Kirchensteuer ein. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche weitergeleitet. Diese Transaktion tätigt die Finanzverwaltung allerdings nicht umsonst: Die jeweilige Kirche muss eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern zahlen.
Übrigens: Liegt das eigene Einkommen 2023 unter 10.908 Euro im Jahr bzw. rund 909 Euro, müssen keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer gezahlt werden. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 21.816 Euro.
Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja – allerdings gilt das nur für die auf die tarifliche Einkommensteuer gezahlte Kirchensteuer: Diese kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Eingetragen wird der Betrag in der Anlage Sonderausgaben unter “Kirchensteuer”. Nicht absetzbar ist dagegen die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer von der betreffenden Bank einbehalten wurde. Diese Kirchensteuerzahlung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Was, wenn nur ein Ehe- oder Lebenspartner Kirchenmitglied ist?
Gibt ein Ehe- oder Lebenspaar seine Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung ab und ist nur eine/r von beiden Kirchenmitglied, dann greift das besondere Kirchgeld (siehe unten). Wenn die Ehe- oder Lebenspartner/innen verschiedenen Konfessionen angehören und nur eine/r von beiden verdient, ziehen der/die Arbeitgeber/in und das Finanzamt die Kirchensteuer ein, nämlich zur Hälfte für die Kirche des Ehemannes bzw. der Ehefrau und zur Hälfte für die Kirche der Ehefrau bzw. des Ehemannes.
Was ist das besondere Kirchgeld?
Diese Form der Kirchensteuer betrifft nur verheiratete bzw. verpartnerte Personen, die für ihre Steuererklärung die Zusammenveranlagung nutzen. Wie das besondere Kirchgeld funktioniert, erklären wir anhand eines Beispiels: Nehmen wir an, ein leitender Angestellter ist kürzlich aus der Kirche ausgetreten. Seine Ehefrau ist Hausfrau und weiterhin Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche. Geben beide eine Steuererklärung zusammen als gemeinsame Veranlagung ab, muss die Ehefrau das besondere Kirchgeld zahlen – und zwar entsprechend des gemeinsamen Einkommens. Es fällt allerdings niedriger aus als bei einer Kirchenzugehörigkeit beider Ehepartner. Berechnet wird das besondere Kirchgeld vom zuständigen Finanzamt.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
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24 Antworten
Wenn du nicht an die Kirche glaubst, zahl doch einfach keine Kirchensteuer. Andere Menschen haben ihre Überzeugungen und unterstützen sie gerne finanziell. Es ist nicht alles im Leben fair, aber so ist nun mal die Realität.
Also ich finde, dass die Kirchensteuer total überflüssig ist. Sollte jeder selber entscheiden können, wohin sein Geld geht!
Das ist doch totaler Quatsch! Warum sollten wir für eine Kirche bezahlen, der wir nicht angehören?
Ich finde, dass Kirchensteuer nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft werden sollte.
Also ehrlich, wer braucht denn noch die Kirche? Steuern für sowas? Lächerlich!
Ich finde es total ungerecht, dass die Kirchensteuer überhaupt existiert! Warum sollte ich für etwas zahlen, an das ich nicht glaube?
Ich finde es total ungerecht, dass man für eine Kirche zahlen muss, der man nicht angehört.
Kirchensteuer ist wie eine Abo-Gebühr für eine Religion. Kann man nicht einfach kündigen?
Also ich finde, dass die Kirchensteuer total unfair ist! Warum sollte man für eine Religion zahlen müssen?
Leute, ich finde, die Kirche sollte endlich Steuern zahlen wie jeder andere auch!
Ich verstehe nicht, warum wir überhaupt Kirchensteuer bezahlen müssen. Religion sollte privat sein!
Religion ist nicht nur eine private Angelegenheit, sondern auch ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Die Kirchensteuer ermöglicht es den Kirchen, soziale Projekte und Gemeinschaftsdienste durchzuführen. Wer nicht zahlen möchte, kann jederzeit austreten.
Also ich finde, dass die Kirchensteuer total überbewertet wird. Wer braucht die schon?
Da liegst du aber komplett daneben! Die Kirchensteuer ist wichtig für den Erhalt von Kirchen und sozialen Projekten. Wenn du sie nicht brauchst, ist das deine Sache. Aber unterschätze nicht, welchen positiven Einfluss sie auf viele Menschen hat.
Warum sollte ich für eine Kirche zahlen, der ich nicht einmal angehöre? So ein Quatsch!
Also ich finde, dass die Kirchensteuer total überflüssig ist. Wer braucht das schon?
Da muss ich dir widersprechen. Die Kirchensteuer ermöglicht wichtige soziale Projekte und den Erhalt des kulturellen Erbes. Wer von den vielen Leistungen der Kirche profitiert, sollte auch seinen Beitrag leisten.
Also ich finde, jeder sollte selbst entscheiden können, ob er für die Kirche zahlen will oder nicht.
Natürlich sollte jeder selbst entscheiden können, wofür er sein Geld ausgibt. Aber bedenke, dass die Kirche auch viele soziale Projekte unterstützt. Vielleicht wäre es fairer, eine Wahl zu haben, ob man seine Kirchensteuer an die Gemeinde oder an diese Projekte spenden möchte.
Also ich finde, Kirchensteuer sollte komplett abgeschafft werden. Warum sollte ich für etwas zahlen, an das ich nicht glaube?
Die Kirche in der Steuererklärung? Ich finde, Religion sollte Privatsache bleiben!
Die Kirche in der Steuererklärung? Es ist wichtig, dass Religion freiwillig finanziert wird und nicht auf Kosten der Steuerzahler. Warum sollten Nicht-Gläubige für etwas bezahlen, an das sie nicht glauben? Privatsache ist Privatsache.
Was für ein Unsinn! Kirchensteuer ist Diebstahl! Kirche und Staat sollten getrennt sein!
Warum sollte man Kirchensteuer zahlen, wenn man nicht mal an Gott glaubt? Absurde Geldverschwendung!