Kirchensteuer und Kirchenaustritt in der Steuererklärung

Scrollen Sie nach unten um den detaillierten Beitrag und alle Kommentare zu lesen.

Presse /news Verbandsnachrichten

Neueste Informationen zur Kirchensteuer: Was Austrittswillige und Kirchenmitglieder wissen sollten

Neustadt a. d. W. (ots) – Die Welle der Kirchenaustritte reißt nicht ab, die Gründe sind unterschiedlich. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was Austrittswillige sowie Kirchenmitglieder in Sachen Kirchensteuersatz und Höhe der Kirchensteuer wissen sollten – und was passiert, wenn ein Partner Mitglied ist und der andere nicht (mehr).

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft müssen Kirchensteuer zahlen. Anerkannte Religionsgemeinschaften gelten im Steuerrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben bestimmten Auflagen – zum Beispiel mindestens 30 Jahre Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft – sind viele Rechte damit verbunden: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darf Beamte bzw. Beamtinnen beschäftigen, ist von der Grundsteuer befreit und kann vor allem mit Hilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben.

Welche sind die anerkannten Religionsgemeinschaften?

Zu den Religionsgemeinschaften, die in Deutschland eine Kirchensteuer erheben dürfen, gehören laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) vor allem: die Evangelischen Kirchen (Landeskirchen, Gemeinden, Zusammenschlüsse), die Römisch-Katholische Kirche (Diözesen, Gemeinden, Zusammenschlüsse, zum Teil auch Ordensgemeinschaften), einzelne jüdische Gemeinden, die Altkatholiken und Altlutheraner, die Baptisten und die Mennoniten.

Lesen Sie auch:  Raus mit Rügen aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz! Umwelthilfe und Co. setzen sich ein

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Wohnort. In Baden-Württemberg und Bayern fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ab. So sieht die Rechnung mit jeweils acht bzw. neun Prozent Kirchensteuer aus (für 2023):

Rechenbeispiel für 2023:
Zu versteuerndes Einkommen: 30.000 Euro im Jahr
Einkommensteuer (Grundtabelle): 4.700 Euro
Solidaritätszuschlag: 0 Euro
Kirchensteuer: 376 Euro (8 %)
oder
423 Euro (9 %)

Außer in Bayern – dort erheben drei kircheneigene Steuerämter die Kircheneinkommensteuer und die Kirchengrundsteuer – setzt das Finanzamt die Einkommensteuer und Kirchensteuer fest. Die Arbeitgeber/innen behalten Lohn- und Kirchensteuer ein. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche weitergeleitet. Diese Transaktion tätigt die Finanzverwaltung allerdings nicht umsonst: Die jeweilige Kirche muss eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern zahlen.

Übrigens: Liegt das eigene Einkommen 2023 unter 10.908 Euro im Jahr bzw. rund 909 Euro, müssen keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer gezahlt werden. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 21.816 Euro.

Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja – allerdings gilt das nur für die auf die tarifliche Einkommensteuer gezahlte Kirchensteuer: Diese kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Eingetragen wird der Betrag in der Anlage Sonderausgaben unter “Kirchensteuer”. Nicht absetzbar ist dagegen die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer von der betreffenden Bank einbehalten wurde. Diese Kirchensteuerzahlung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Lesen Sie auch:  Marcus Becker fordert: KI-Transparenz steigern

Was, wenn nur ein Ehe- oder Lebenspartner Kirchenmitglied ist?

Gibt ein Ehe- oder Lebenspaar seine Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung ab und ist nur eine/r von beiden Kirchenmitglied, dann greift das besondere Kirchgeld (siehe unten). Wenn die Ehe- oder Lebenspartner/innen verschiedenen Konfessionen angehören und nur eine/r von beiden verdient, ziehen der/die Arbeitgeber/in und das Finanzamt die Kirchensteuer ein, nämlich zur Hälfte für die Kirche des Ehemannes bzw. der Ehefrau und zur Hälfte für die Kirche der Ehefrau bzw. des Ehemannes.

Was ist das besondere Kirchgeld?

Diese Form der Kirchensteuer betrifft nur verheiratete bzw. verpartnerte Personen, die für ihre Steuererklärung die Zusammenveranlagung nutzen. Wie das besondere Kirchgeld funktioniert, erklären wir anhand eines Beispiels: Nehmen wir an, ein leitender Angestellter ist kürzlich aus der Kirche ausgetreten. Seine Ehefrau ist Hausfrau und weiterhin Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche. Geben beide eine Steuererklärung zusammen als gemeinsame Veranlagung ab, muss die Ehefrau das besondere Kirchgeld zahlen – und zwar entsprechend des gemeinsamen Einkommens. Es fällt allerdings niedriger aus als bei einer Kirchenzugehörigkeit beider Ehepartner. Berechnet wird das besondere Kirchgeld vom zuständigen Finanzamt.

Lesen Sie auch:  Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesregierung: Klimaschutz-Urteil akzeptieren

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Steuererklärung: Kirchensteuer und Kirchenaustritt – das sollten Sie wissen
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

24 Antworten

  1. Wenn du nicht an die Kirche glaubst, zahl doch einfach keine Kirchensteuer. Andere Menschen haben ihre Überzeugungen und unterstützen sie gerne finanziell. Es ist nicht alles im Leben fair, aber so ist nun mal die Realität.

  2. Also ich finde, dass die Kirchensteuer total überflüssig ist. Sollte jeder selber entscheiden können, wohin sein Geld geht!

  3. Ich finde es total ungerecht, dass die Kirchensteuer überhaupt existiert! Warum sollte ich für etwas zahlen, an das ich nicht glaube?

  4. Also ich finde, dass die Kirchensteuer total unfair ist! Warum sollte man für eine Religion zahlen müssen?

    1. Religion ist nicht nur eine private Angelegenheit, sondern auch ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Die Kirchensteuer ermöglicht es den Kirchen, soziale Projekte und Gemeinschaftsdienste durchzuführen. Wer nicht zahlen möchte, kann jederzeit austreten.

    1. Da liegst du aber komplett daneben! Die Kirchensteuer ist wichtig für den Erhalt von Kirchen und sozialen Projekten. Wenn du sie nicht brauchst, ist das deine Sache. Aber unterschätze nicht, welchen positiven Einfluss sie auf viele Menschen hat.

    1. Da muss ich dir widersprechen. Die Kirchensteuer ermöglicht wichtige soziale Projekte und den Erhalt des kulturellen Erbes. Wer von den vielen Leistungen der Kirche profitiert, sollte auch seinen Beitrag leisten.

    1. Natürlich sollte jeder selbst entscheiden können, wofür er sein Geld ausgibt. Aber bedenke, dass die Kirche auch viele soziale Projekte unterstützt. Vielleicht wäre es fairer, eine Wahl zu haben, ob man seine Kirchensteuer an die Gemeinde oder an diese Projekte spenden möchte.

  5. Also ich finde, Kirchensteuer sollte komplett abgeschafft werden. Warum sollte ich für etwas zahlen, an das ich nicht glaube?

    1. Die Kirche in der Steuererklärung? Es ist wichtig, dass Religion freiwillig finanziert wird und nicht auf Kosten der Steuerzahler. Warum sollten Nicht-Gläubige für etwas bezahlen, an das sie nicht glauben? Privatsache ist Privatsache.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Warum sind eure Kommentare so wertvoll?

Hier ein paar Gründe:

  1. Ihr bringt frischen Wind in die Diskussion und sorgt für abwechslungsreiche Ansichten.
  2. Ihr helft uns, uns selbst zu verbessern und immer am Puls der Zeit zu bleiben.
  3. Gemeinsam lernen wir voneinander und wachsen als Community.
  4. Mit euren Beiträgen bauen wir eine offene und respektvolle Umgebung auf, in der alle Stimmen gehört und geschätzt werden.

 

Jeder Kommentar ist Gold wert, egal ob Lob oder Kritik, zustimmend oder kontrovers. Lasst euren Gedanken freien Lauf und helft uns dabei, diese Community zu einem Ort zu machen, an dem jeder gern vorbeischaut und seine Meinung teilt. Auf geht’s!

 

Presse /news Verbandsnachrichten

Mehr Infos und News aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie hier in der Übersicht

ASB kämpft für gesicherte Freiwilligendienste-Finanzierung

Inmitten der Feierlichkeiten zum 60-jährigen Jubiläum des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) schlägt der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) Alarm: Die Zukunft der Freiwilligendienste in Deutschland steht auf dem Spiel. Trotz der anerkannten Bedeutung dieser Programme für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden, drohen ab 2025 massive Finanzierungslücken. Während Freiwillige und Trägerorganisationen bundesweit ihre Stimmen unter dem Motto #keinehalbensachen erheben, um auf die prekäre Lage aufmerksam zu machen, fordert der ASB dringende politische Maßnahmen zur Sicherung der benötigten Mittel. Die aktuelle Situation und der Ruf nach einem Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und die Notwendigkeit, die Weichen für die Zukunft der Freiwilligendienste jetzt richtig zu stellen.

Jetzt lesen »

VNW-Genossenschaftstag 2024: Zukunft des Wohnens

Inmitten einer beispiellosen Herausforderung für gemeinnützige Vermieter versammelt der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) führende Stimmen der Wohnungspolitik und des Genossenschaftswesens in Hamburg. Auf dem dringenden Programm des diesjährigen VNW-Genossenschaftstags stehen Themen wie die eskalierenden Baupreise, steigende Zinsen, unsichere staatliche Fördermaßnahmen und die Notwendigkeit, den Klimaschutz in den Wohnungsneubau zu integrieren. Hochrangige Gäste, darunter Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack und Senatorin Karen Pein, werden am 2. Mai 2024 im Empire Riverside Hotel Einblicke in die aktuelle Wohnungspolitik geben. In einer Zeit, in der der Wohnungsbau am Scheideweg steht, könnte dieser Austausch entscheidende Impulse für die Zukunft bezahlbaren Wohnens setzen.

Jetzt lesen »

GaLaBau 2024: Stabile Aufträge Trotz Wirtschaftsherausforderungen

Inmitten einer zunehmend angespannten wirtschaftlichen Landschaft steht die Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau) vor einer Herausforderung, die sowohl Risiken als auch Chancen birgt. Trotz eines schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds und einem trüben Konsumklima, das die Baukonjunktur weiterhin schwächt, zeigt sich die Auftragslage dieser essentiellen Branche stabil. Dies geht aus der aktuellen Umfrage des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) hervor, die 732 Mitgliedsbetriebe einbezog und einen kritischen Blick auf die Notwendigkeit robusten Handelns in Zeiten der finanziellen Unsicherheit wirft. Der Verband macht deutlich: Vor uns liegen entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft urbaner Lebensräume.

Jetzt lesen »

BDP kritisiert Lücken im KHVVG für psychisch Kranke

Berlin, 29. April 2024 – In einer aktuellen Pressemitteilung hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ernsthafte Bedenken gegenüber dem vorgeschlagenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geäußert. Der BDP lobt zwar die allgemeine Intention einer Krankenhausreform zur Verbesserung der Versorgungsqualität, kritisiert jedoch, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form die Notwendigkeit einer verbesserten Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen komplett ignoriert. Die Vizepräsidentin des BDP, Susanne Berwanger, macht auf die dringende Notwendigkeit aufmerksam, Psychotherapeut*innen fachgerecht und in ausreichender Anzahl in die Planung der stationären psychischen Gesundheitsversorgung einzubeziehen. Ein dringender Appell geht an die Regierung, umfassende gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer adäquat psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung in das Gesetz einzuarbeiten.

Jetzt lesen »

BoB-Award 2023: Shortlist für Top B2B-Kommunikation ist da

In München hat sich die Fachjury des renommierten BoB-Awards 2023 versammelt, um aus 101 bahnbrechenden Einreichungen die Shortlist der besten Business-to-Business-Kommunikationsprojekte im DACH-Raum zu bestimmen. Unter der erfahrenen Leitung von Géraldine Tenten und Christian Daul, CEO von Reinsclassen, wählten die Jurymitglieder 39 innovative Arbeiten aus, die nun auf die begehrten Bronze-, Silber- und Goldauszeichnungen hoffen können. Der BoB-Award, ausgerichtet vom Bundesverband Marketing Clubs e.V. (BVMC), präsentiert die Spitze kreativer B2B-Kommunikation und setzt neue Maßstäbe in der Branche. Die Gewinner werden am 20. Juni 2024 auf dem glamourösen „Winner Dinner“ in Berlin verkündet und zeichnen ein Bild der aktuellen und zukünftigen Trends in der B2B-Kommunikationslandschaft.

Jetzt lesen »

Seepferdchen-Eis: Süße Hilfe für Schwimmausbildung

In einer bemerkenswerten Partnerschaft zwischen dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) und der Langenfelder Firma Dreidoppel zeigt sich, wie kreatives Marketing Hand in Hand mit ehrenamtlichem Engagement die Schwimmausbildung in Deutschland nachhaltig unterstützt. Seit dem Start der Kooperation im Jahr 2018 konnte durch den Verkauf des innovativen “Seepferdchen-Eises” in Maracuja-Orange-Mango mit Knisterkristallen, eine Spende von über 100.000 Euro für die Ausbildung junger Schwimmer zusammenkommen. Diese süße Initiative erweist sich nicht nur als geschmacklicher Hit in Eisdielen bundesweit, sondern leistet auch einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Schwimmsicherheit bei Kindern.

Jetzt lesen »

Hitzeschutz fürs Heim: Effektive Maßnahmen & Vorteile

Berlin, 29. April 2024 – Angesichts steigender Temperaturen auch außerhalb der klassischen Sommermonate wächst die Notwendigkeit effektiver Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz in Gebäuden. Der Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) erläutert, wie einfache Veränderungen und die richtige Dämmung das Haus vor übermäßiger Hitze schützen und gleichzeitig die Energieeffizienz steigern können. Von außen angebrachte Markisen bis hin zur Dämmung mit Mineralwolle – entdecken Sie, wie Sie ein angenehm kühles Raumklima erzeugen und dabei Energiekosten sowie den CO2-Ausstoß reduzieren können. Mit praktischen Tipps und Hinweisen auf Fördermöglichkeiten liefert der FMI wesentliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schutz des Zuhauses vor der Sommerhitze.

Jetzt lesen »

Ermittlung gegen Ölriese wegen Falschaussagen

Im Kampf gegen die umweltschädlichen Praktiken der fossilen Brennstoffindustrie hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen bemerkenswerten Vorstoß gewagt. Durch die Einreichung einer Strafanzeige gegen Wintershall Dea, einen führenden Öl- und Gaskonzern, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Umwelt- und Klimaberichtspflichten, markiert die DUH einen entscheidenden Moment in der Forderung nach Transparenz und Rechenschaftspflicht. Mit der nun von der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingeleiteten Ermittlung wird ein neues Kapitel aufgeschlagen, das die fossile Industrie möglicherweise für immer verändern könnte. Die Frage, die sich jedem umweltbewussten Bürger nun stellt: Könnte dies das Ende des Greenwashings und den Beginn einer wahrhaft verantwortungsvollen Unternehmensführung in der Energiebranche signalisieren?

Jetzt lesen »

Hoyer warnt: Krankenhausreform-Risiko bei Finanzstreit

Inmitten intensiver Verhandlungen um die Zukunft der Krankenhauslandschaft in Deutschland positioniert sich der AOK-Bundesverband klar gegen das Risiko einer halbherzigen Reform. Am 29. April 2024, während einer entscheidenden Anhörung zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), machte Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, eine deutliche Ansage: Eine Trennung der Struktur- von der Finanzierungsreform könnte die letzte Chance auf eine grundlegende Überholung des Systems zunichtemachen. Mit einem kritischen Blick auf die von Bund und Ländern geführten Diskussionen warnt Hoyer vor der Finanzierung ineffizienter Krankenhausstrukturen auf Kosten der Beitragszahler und Arbeitgeber und drängt auf einen ganzheitlichen Reformansatz.

Jetzt lesen »

Reformbedarf: PKV kritisiert Schwächen im KHVVG-Entwurf

In einer kritischen Stellungnahme zum geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) des Bundesgesundheitsministeriums hebt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), fundamentale Bedenken hervor. Während die Notwendigkeit einer Krankenhausreform unbestritten bleibt, warnt der PKV-Verband vor gravierenden Schwächen im aktuellen Gesetzentwurf. Speziell die Einführung einer Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds könnten, so Reuther, nicht nur zu massiven Fehlanreizen und einer Zunahme der Bürokratie führen, sondern auch grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist die PKV ein entscheidender Akteur im deutschen Gesundheitssystem. Ihre Forderung: Eine angemessene Beteiligung an der Reformgestaltung, um die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung tatsächlich verbessern zu können.

Jetzt lesen »

DEKV: Schnellere Weiterbildung für Ärzte gefordert

Berlin, 29. April 2024 – In einer Zeit des Wandels und der Herausforderungen im Gesundheitswesen fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) bedeutende Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform, welche die Landschaft der medizinischen Versorgung durch Umstrukturierungen und Neuzuteilungen von Leistungsgruppen umkrempeln wird, steigt der Druck auf Krankenhäuser, ihr medizinisches Personal effizient und zielgerichtet weiterzubilden. Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, bringt die Dringlichkeit schnellerer und flexibler Verfahren zur Erlangung der Weiterbildungsermächtigung zum Ausdruck. Diese Forderung, zur Sprache gebracht in einer aktuellen Verbändeanhörung, zielt darauf ab, eine qualifizierte Patientenversorgung sicherzustellen und die Zukunft junger Ärztinnen und Ärzte in einem dynamischen Gesundheitssystem zu gewährleisten.

Jetzt lesen »

Scheidung und Rente: Schutz vor Altersarmut?

In einer Welt, in der sich das Leben unerwartet wenden kann, stellen Trennung und Scheidung nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen dar. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) greift diese brisante Thematik auf und bietet am 15. Mai eine essentielle Onlineveranstaltung an. Dabei wird ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht aus Ravensburg die brennenden Fragen zur Vermögens- und Rententeilung beantworten. Unter dem provokanten Titel “Armut durch Scheidung?” werden die Zuhörer*innen in die komplexe Welt des Versorgungsausgleichs, der Altersvorsorge und der Zugewinnregelung eingeführt. Jeder, der vor dem emotionalen Wirrwarr einer Trennung oder dem juristischen Labyrinth einer Scheidung steht, sollte diesen Termin nicht verpassen.

Jetzt lesen »

Mach mit: “Mehrweg fürs Klima” – Aktion & Gewinne starten!

Berlin, 29. April 2024 – Angesichts eines kritischen Rückgangs der Mehrwegquote in Deutschland auf nur noch 42,6 Prozent und einem alarmierenden Anstieg des Absatzes umweltschädlicher Getränkedosen startet die Deutsche Umwelthilfe e.V. zusammen mit Branchenverbänden die Informationskampagne “Mehrweg ist Klimaschutz”. Mit der Aktion sollen die Vorteile von Mehrwegflaschen als nachhaltige Alternative hervorgehoben und Verbraucher zum Umdenken angeregt werden. In einem Land, in dem die Diskussion um Klimaschutz und Umweltschutz immer lauter wird, fordert die Mehrweg-Allianz nun entschiedenes Handeln von der Politik, um die gesetzlich angestrebte Mehrwegquote von 70 Prozent zu erreichen.

Jetzt lesen »

E-Scooter: TÜV bescheinigt hohe Sicherheit und Brandschutz

Berlin, 29. April 2024 – Inmitten der Debatte über das Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln unterstreicht der TÜV-Verband die hohe Sicherheit und den Brandschutz dieser modernen Mobilitätshilfen. Mit umfassenden Batterietests sichern technische Prüfungen durch unabhängige Institute ein hohes Sicherheitsniveau vergleichbar mit dem von Pedelecs und E-Bikes. Trotz der Empfehlung einiger Verkehrsbetriebe, aus Brandschutzgründen auf die Mitnahme von E-Scootern zu verzichten, setzt der Verband auf Dialog und warnt vor den Risiken nicht zugelassener Importe. In einer Zeit, in der E-Scooter aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken sind, steht eine Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bevor, die für weiteren Gesprächsstoff sorgen dürfte.

Jetzt lesen »

Neue DFV-Strategien für Brände bei Holzfaserdämmung

Berlin, 29. April 2024 – In Zeiten des verstärkten Klimaschutzes rücken auch nachwachsende Baustoffe, insbesondere Holzfaserdämmungen, immer mehr in den Fokus der Bauindustrie. Doch ihre steigende Beliebtheit birgt auch Herausforderungen: Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, warnt vor den Gefahren, die von brennbarer Holzfaserdämmung ausgehen können. Mit der neuen Fachempfehlung „Löschmaßnahmen bei Bränden von Holzfaserdämmung“ bieten Experten nun Lösungsansätze, um den Feuerwehren effektive Einsatzstrategien an die Hand zu geben. Erfahren Sie mehr über die bahnbrechenden Erkenntnisse und wie die Feuerwehren auf diesem Gebiet zukünftig sicherer agieren können.

Jetzt lesen »

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram
Email
Drucken
XING